Kategorie: Finanzen
Tipps fürs Fahrrad: Von Pannenhilfe über Diebstahlschutz bis hin zur Reise mit dem Rad
Günstige Pannenhilfe fürs Fahrrad
Für Autofahrer ist Pannenhilfe vom Automobilklub normal. Aber auch für Radfahrer gibt es mittlerweile Helfer, die bei einer Panne herbeieilen. „Das ist sinnvoll für alle, die Touren aufs Land machen, Rad-Reisen unternehmen oder längere Strecken mit dem E-Bike pendeln“, sagt Mobilitätsexperte Daniel Pöhler von Finanztip. Entsprechende Schutzbriefe sind schon ab 9 Euro im Jahr zu haben. Manche sichern auch Bergung, erzwungene Übernachtungen oder die Weiterfahrt ohne Rad ab. Finanztip empfiehlt den Fahrradschutzbrief des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) für 9 Euro. Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) erhalten Pannen- und Unfallhilfe gegen einen Aufpreis von 11,90 Euro im Jahr. (Mehr unter: http://www.finanztip.de/fahrradschutzbrief/)
Das Rad vor Diebstahl schützen
Im Jahr 2014 wurden rund 340.000 Fahrraddiebstähle in Deutschland bei der Polizei angezeigt. Versichert sind die gestohlenen Räder über die normale Hausratpolice aber nur, sofern sie in der Wohnung oder im abgeschlossenen Keller standen. Über eine Zusatzklausel lässt sich der Schutz auf die Straße erweitern. Bei guten Tarifen ist das Velo dann sogar nachts versichert. Für Räder im Wert von 1.500 Euro kostet diese Zusatzklausel pro Jahr im Durchschnitt etwa 50 Euro, hat Finanztip ermittelt. Einige Anbieter verlangen im Einzelfall aber deutlich höhere Aufschläge. „Um das Fahrrad gegen Diebstahl zu versichern, ist der Zusatz zur Hausratversicherung meist der richtige Weg“, erklärt Versicherungsexperte Saidi Sulilatu. „Wer ein teures Rad auch gegen Unfallschäden und Vandalismus versichern möchte, der sollte eher eine exklusive Fahrradversicherung abschließen. Wir empfehlen die Vollkaskotarife der Ammerländer oder der Waldenburger.“ (Mehr unter: http://www.finanztip.de/fahrradversicherung/)
Haftpflicht für Radler
Radfahrer müssen zwar nicht zwingend eine Haftpflichtversicherung besitzen, aber wenn sie einen Unfall verursachen und nicht versichert sind, kann der finanzielle Schaden im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein. Finanztip rät deshalb jedem Radler dringend zu einer Privathaftpflichtversicherung. „Ab 55 Euro im Jahr gibt es eine gute Police von Interrisk XXL, wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren keinen Haftpflichtschaden hatten“, sagt Finanztip-Experte Sulilatu. Ansonsten empfiehlt er für Familien den Tarif Vario Komfort Plus von der Haftpflichtkasse Darmstadt und für Singles den Tarif Bayerische Prestige über Check24. (Mehr unter: http://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/)
Mit dem Rad auf Reisen
Wenn der Urlaub mit dem Rad nicht vor der eigenen Haustür startet, lässt sich das Velo auch mitnehmen – mit der Bahn, dem Fernbus oder gar im Flugzeug. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn darf das Fahrrad im Eurocity (EC) und Intercity (IC) mit. Dafür benötigen Reisende eine spezielle Fahrkarte mit Stellplatzreservierung für 9 Euro beziehungsweise 6 Euro mit Bahncard. Finanztip rät, so früh wie möglich zu reservieren, weil die Plätze begrenzt sind. Eine Alternative zur Bahn ist die Mitnahme im Fernbus, die je nach Anbieter rund 10 Euro kostet und möglichst auch im Voraus reserviert werden sollte. Für den Flieger müssen Reisende mit Extrakosten in Höhe von mindestens 50 Euro für Kurz- sowie Mittelstrecken und ab 85 Euro für Langstrecken rechnen. Eine Alternative ist innerhalb Deutschlands auch der Versand: Hermes transportiert Fahrräder für 40 Euro, die Deutsche Bahn bereits ab 25,50 Euro. (Mehr unter: http://www.finanztip.de/radreisen/)
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Über Finanztip
Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.
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Über Plattformen im Internet kündigen und sparen
Finanztip: Maklerkosten können sich Mieter jetzt sparen
Finanztip begrüßt vor allem das im Gesetz vorgesehene Bestellerprinzip für Immobilienmakler. „Bisher war der Markt völlig verzerrt und intransparent“, erklärt Finanztip-Juristin Britta Beate Schön. Wohnungssuchende, insbesondere in Ballungsräumen, waren in der Vergangenheit häufig gezwungen, für eine schöne Bleibe eine hohe Provision zu zahlen. „Dabei hat der Makler vielleicht gerade mal eine Anzeige geschaltet und eine Besichtigung mit 20 anderen Interessenten durchgeführt. Für diese Leistung dann mehr als tausend Euro zahlen zu müssen, ist nicht verhältnismäßig – vor allem, wenn man selbst gar nicht den Auftrag erteilt hat, sondern der Vermieter“, sagt Schön. Mit dem neuen Gesetz soll in Zukunft derjenige den Makler bezahlen, der ihn engagiert hat. Die Provision kann bis zu zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.
Mieter und Vermieter finden sich über Immobilienportale
Finanztip-Expertin Schön geht davon aus, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes viele Vermieter auf einen Makler verzichten und die Suche nach einem Mieter selbst in die Hand nehmen werden. Über Immobilenportale im Internet finden die beiden Parteien leicht und günstig zueinander. Wer mit der Wohnungssuche nicht mehr bis zum Sommer warten möchte, der kann im Internet auch heute schon gezielt nach provisionsfreien Wohnungen suchen. Plattformen wie Wohnungsboerse.net oder Null-provision.de sind darauf spezialisiert, Marktführer Immobilienscout24 bietet zumindest eine entsprechende Filteroption an. „Vermieter werden aber nicht ständig nach neuen Mietern suchen wollen“, sagt Schön. „Die Frage nach einer Mindestmietdauer wird daher künftig wahrscheinlich umso wichtiger werden.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es möglich, im Mietvertrag das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre auszuschließen.
Hintertürchen für die Provision
Mieter sollten laut Finanztip aufpassen, dass sie keine überhöhten Abstandszahlungen leisten müssen, zum Beispiel für den Boden oder die Küche. „Vermieter könnten versuchen, mit teuren Abstandszahlung die Maklerkosten wieder reinzuholen“, erklärt Schön. „Das ist aber nicht zulässig. Eine überhöhte Ablöse muss der Mieter nicht zahlen oder kann sie im Nachhinein zurückverlangen.“ Makler könnten ebenfalls versuchen, den Mieter zur Kasse zu bitten, indem sie sich vom Wohnungssuchenden beauftragen lassen. Sie bieten dann keine konkreten Wohnungen an, sondern werben mit ihrer besonderen Expertise in einem Stadtteil oder einer Region. „Der Mietinteressent muss den Makler dann in Textform um konkrete Wohnungsangebote bitten und wird damit zum Besteller, der eine Provision zahlen muss.“ Hier ist also auch nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorsicht geboten. Außerdem schützt das neue Gesetz nicht vor den Maklerkosten, wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus kauft. „Der Gesetzgeber sollte noch weiter gehen und das Bestellerprinzip auch für den Kauf von Immobilien einführen“, sagt Britta Beate Schön von Finanztip.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.finanztip.de/maklerprovision-vermietung/
Für den Presseverteiler von Finanztip können Sie sich hier anmelden: http://www.finanztip.de/presse/presseverteiler/
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Maklerkosten können sich Mieter jetzt sparen
Berlin (ots) – Am Freitag wird der Bundesrat voraussichtlich einem neuen Gesetz zustimmen, das Mieterhöhungen beschränkt und ungewünschte Maklerkosten verhindern soll. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Mietern daher, mit dem Umzug in eine neue Wohnung möglichst noch zu warten. Das Gesetz könnte bereits zum 1. Juni 2015 in Kraft treten und dann Mietern über tausend Euro Maklergebühren sparen. Dank Plattformen im Internet finden Wohnungssuchende und Vermieter auch ohne Makler zusammen.
Finanztip begrüßt vor allem das im Gesetz vorgesehene Bestellerprinzip für Immobilienmakler. „Bisher war der Markt völlig verzerrt und intransparent“, erklärt Finanztip-Juristin Britta Beate Schön. Wohnungssuchende, insbesondere in Ballungsräumen, waren in der Vergangenheit häufig gezwungen, für eine schöne Bleibe eine hohe Provision zu zahlen. „Dabei hat der Makler vielleicht gerade mal eine Anzeige geschaltet und eine Besichtigung mit 20 anderen Interessenten durchgeführt. Für diese Leistung dann mehr als tausend Euro zahlen zu müssen, ist nicht verhältnismäßig – vor allem, wenn man selbst gar nicht den Auftrag erteilt hat, sondern der Vermieter“, sagt Schön. Mit dem neuen Gesetz soll in Zukunft derjenige den Makler bezahlen, der ihn engagiert hat. Die Provision kann bis zu zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.
Mieter und Vermieter finden sich über Immobilienportale
Finanztip-Expertin Schön geht davon aus, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes viele Vermieter auf einen Makler verzichten und die Suche nach einem Mieter selbst in die Hand nehmen werden. Über Immobilenportale im Internet finden die beiden Parteien leicht und günstig zueinander. Wer mit der Wohnungssuche nicht mehr bis zum Sommer warten möchte, der kann im Internet auch heute schon gezielt nach provisionsfreien Wohnungen suchen. Plattformen wie Wohnungsboerse.net oder Null-provision.de sind darauf spezialisiert, Marktführer Immobilienscout24 bietet zumindest eine entsprechende Filteroption an. „Vermieter werden aber nicht ständig nach neuen Mietern suchen wollen“, sagt Schön. „Die Frage nach einer Mindestmietdauer wird daher künftig wahrscheinlich umso wichtiger werden.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es möglich, im Mietvertrag das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre auszuschließen.
Hintertürchen für die Provision
Mieter sollten laut Finanztip aufpassen, dass sie keine überhöhten Abstandszahlungen leisten müssen, zum Beispiel für den Boden oder die Küche. „Vermieter könnten versuchen, mit teuren Abstandszahlung die Maklerkosten wieder reinzuholen“, erklärt Schön. „Das ist aber nicht zulässig. Eine überhöhte Ablöse muss der Mieter nicht zahlen oder kann sie im Nachhinein zurückverlangen.“ Makler könnten ebenfalls versuchen, den Mieter zur Kasse zu bitten, indem sie sich vom Wohnungssuchenden beauftragen lassen. Sie bieten dann keine konkreten Wohnungen an, sondern werben mit ihrer besonderen Expertise in einem Stadtteil oder einer Region. „Der Mietinteressent muss den Makler dann in Textform um konkrete Wohnungsangebote bitten und wird damit zum Besteller, der eine Provision zahlen muss.“ Hier ist also auch nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorsicht geboten. Außerdem schützt das neue Gesetz nicht vor den Maklerkosten, wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus kauft. „Der Gesetzgeber sollte noch weiter gehen und das Bestellerprinzip auch für den Kauf von Immobilien einführen“, sagt Britta Beate Schön von Finanztip.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.finanztip.de/maklerprovision-vermietung/
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