Flexible Altersvorsorge für Unentschlossene

Berlin (ots) – Wer fürs Alter Geld zurücklegen möchte, sich dabei aber nicht langfristig festlegen mag oder noch unsicher ist, für den lohnen sich Aktien-Indexfonds (ETFs). Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip empfiehlt Sparern zwei flexible Methoden, um fürs Alter in ETFs zu investieren: über einen Sparplan oder eine Netto-Rentenversicherung. Das Geld ist jederzeit verfügbar, die Beiträge sind flexibel, die Renditechancen langfristig gut. Die Finanztip-Experten haben beide Varianten der flexiblen Altersvorsorge untersucht und geben Tipps, für wen sich welche lohnt.

Viele schieben die Entscheidung für ihre private Altersvorsorge vor sich her. Auch, weil sie nicht wissen, wie sich ihr Leben entwickeln wird und ob sie einen gefassten Plan für die Altersvorsorge über Jahrzehnte durchhalten können – vielleicht verlieren sie ihren Arbeitsplatz oder wollen später eine Immobilie kaufen. „Wer trotz Unsicherheit schon Geld für die Rente zurücklegen möchte, ohne sich langfristig zu binden, für den ist die flexible Altersvorsorge mit Aktien-Indexfonds ideal“, sagt Saidi Sulilatu, Versicherungsexperte von Finanztip. „Sie stellt als Aktienanlage einen guten Baustein neben anderen Altersvorsorgeformen dar – für jeden unter 55, besonders für Berufseinsteiger und Familien mit Kinderplänen.“

Bei Indexfonds keine Kosten durch Provision

Ein Aktien-Indexfonds bildet einen bestimmten Aktienindex nach. Der Fonds braucht kein teures Management, da die Auswahl und Gewichtung der Aktien durch den Index vorgegeben sind. Ein Indexfonds lässt sich auf zwei Arten zur Altersvorsorge nutzen: als Bankprodukt über einen ETF-Sparplan oder als Versicherungsprodukt über eine Netto-Rentenversicherung. Beide haben sich im Test von Finanztip als gute Methoden der Altersvorsorge erwiesen, unabhängig davon, ob das angesparte Kapital im Alter auf einmal oder als monatliche Rente ausgezahlt werden soll. „Das Entscheidende ist, dass man bei beiden Varianten keine Abschlusskosten hat. Die sind also nicht verloren, wenn man irgendwann auf eine andere Vorsorge umsattelt“, erklärt Finanztip-Experte Sulilatu. Sparer verzichten für diese Flexibilität allerdings auf die staatliche Förderung via Riester- oder Betriebsrente – für die man aber im Alter höhere Abgaben zahlen muss. Von einer klassischen Rentenversicherung ohne staatliche Förderung rät Finanztip ausdrücklich ab.

Netto-Rentenversicherung versus ETF-Sparplan

Das besondere an den sogenannten Netto-Policen: Sie beinhalten nicht die üblichen Provisionen für Versicherungsvermittler, die meist mehr als 1.000 Euro ausmachen. Die Netto-Policen werden in erster Linie von Honorarberatern angeboten, im Gegenzug bezahlt der Kunde direkt den Berater. „Eine Netto-Rentenversicherung empfehlen wir als flexible Form der Altersvorsorge vor allem für denjenigen, der noch mehr als 20 Jahre bis zur Rente hat“, erläutert Sulilatu. Sie ist steuerlich gegenüber der Direktanlage in Fonds begünstigt, sofern sie mindestens zwölf Jahre lief und nicht vor dem 62. Lebensjahr beendet wird. Außerdem bietet sie von vornherein die Option einer garantiert lebenslangen Rente. Finanztip empfiehlt die Tarife Arag Forte3D Honorar und Interrisk Myindex. Wer weniger als 20 Jahre bis zur Rente hat und monatlich 100 Euro anlegen will, für den kommt eher ein ETF-Sparplan über eine Online-Bank wie die Comdirect oder die Consorsbank infrage.

Mehr zu flexibler Altersvorsorge unter: www.finanztip.de/flexible-altersvorsorge/

Weitere Informationen zu ETF-Sparplänen: http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

Täglich neue Tipps auf Twitter (https://twitter.com/Finanztip), Google+ (https://plus.google.com/+FinanztipDe/posts) und Facebook (https://www.facebook.com/Finanztip).

Pressekontakt: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH Hasenheide 54 10967 Berlin

Frederike Roser Telefon: 030 / 80 933 15 80

presse@finanztip.de http://www.finanztip.de/presse/

Geld zurück für die teure Restschuldversicherung

Berlin (ots) – Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angedreht. Sie soll einspringen, wenn der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Raten einmal nicht zahlen kann. Häufig gehen Versicherte aber leer aus, warnt das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip, denn es gibt umfangreiche Ausschlusskriterien. Außerdem sind die Prämien hoch. Die Finanztip-Experten empfehlen daher, bei einem Ratenkredit keine Restschuldversicherung abzuschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann kündigen und Geld zurückholen.

„Eine Restschuldversicherung muss nicht sein und ist in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin von Finanztip. Die Preise sind nicht transparent und oft überteuert. Finanztip hat für einen Beispielfall Angebote bei vier Banken eingeholt. Die Prämien lagen zwischen rund 13 und 17 Prozent der benötigten Kreditsumme. Das Landgericht Nürnberg hatte 2014 in einem Urteil (Az. 6 O 754/14) die Prämie einer Restschuldversicherung in Höhe von 15,6 Prozent des Auszahlungsbetrags als bedenklich hoch bewertet.

„Wenn ein Kreditnehmer die Restschuldversicherung dann aber mal wirklich braucht, zahlt sie oft nicht“, erklärt Schön. „Denn viele Fälle schließt der Versicherer im Voraus aus, zum Beispiel wenn man durch eine Krebserkrankung arbeitsunfähig wird. Die hohen Kosten stehen daher in keinem Verhältnis zu den Leistungen.“

Restschuldversicherung nicht abschließen oder kündigen

Wer einen Ratenkredit aufnimmt, sollte laut Finanztip also am besten keine Restschuldversicherung dazu abschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann die Versicherung kündigen. „Wenn man ein Darlehen umschuldet oder vorzeitig tilgt, entsteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, weil der Versicherungszweck entfällt“, erläutert Finanztip-Expertin Schön. Der Kunde sollte von seiner Versicherung verlangen, dass sie die anteiligen Prämien zurückzahlt. Besteht der Darlehensvertrag noch, müssen Versicherte die Kündigungsfristen beachten, die im Vertrag stehen – üblicherweise sind es zwei Wochen zum Monatsende. „Auch bei einer ordentlichen Kündigung muss die Versicherung einen Teil der Prämie erstatten. Die Abschlussprovision wird allerdings nicht zurückgezahlt“, sagt Schön.

Bei fehlerhafter Belehrung Widerruf erklären und Prämien zurückholen

Wenige Kreditkunden wissen, dass sie einen bestehenden Vertrag widerrufen können, wenn die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft war. „Mehr als 80 Prozent aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen“, erklärt Juristin Britta Beate Schön vom Verbrauchermagazin Finanztip. Mit diesem Kniff kann man noch heute einen alten Darlehensvertrag und die Restschuldversicherung loswerden, selbst wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist oder das Darlehen sogar schon getilgt wurde. Der Kunde kommt also aus dem Versicherungsvertrag wieder heraus, und die Bank muss die Versicherungsprämien zumindest teilweise erstatten. Ein weiterer Vorteil: Lag der damalige Zinssatz für das Darlehen über dem damals marktüblichen Zinssatz, muss der Verbraucher nur diesen zahlen. Die Differenz muss die Bank erstatten.

Weitere Informationen zur Restschuldversicherung bei Ratenkrediten unter: http://www.finanztip.de/verbundene-restschuldversicherung/

Mehr zu fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Baufinanzierungen finden Sie hier: http://ots.de/1Vzhm

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

Täglich neue Tipps auf Twitter (https://twitter.com/Finanztip), Google+ (https://plus.google.com/+FinanztipDe/posts) und Facebook (https://www.facebook.com/Finanztip).

Pressekontakt: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH Hasenheide 54 10967 Berlin

Frederike Roser Telefon: 030 / 80 933 15 80

presse@finanztip.de http://www.finanztip.de/presse/

Zum Frühling das Motorrad günstig versichern

Berlin (ots) – Für viele Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen ist der 28. Februar der Stichtag, um ihre bestehende Motorradversicherung zu kündigen und eine neue, preiswertere abzuschließen. Zum Frühlingsbeginn hat das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip geprüft, wie Biker und Rollerfahrer am besten zur günstigsten Versicherung kommen. Die Experten empfehlen für den Preisvergleich die Seiten verbraucherforum-info.de und nafiauto.de. Damit lassen sich leicht mehr als 100 Euro im Jahr sparen. Der Marktführer Check24 lieferte im Test von Finanztip nicht die günstigsten Preise und überzeugte daher nicht.

Im Jahr 2014 waren laut Kraftfahrtbundesamt erstmals mehr als vier Millionen Motorräder in Deutschland zugelassen. Für die Fahrer lohnt es sich, einmal im Jahr ihre Versicherung zu überprüfen. Anders als beim Auto ist der Wechselzeitpunkt bei den Zweirädern allerdings unterschiedlich – es kommt auf den jeweiligen Vertrag an. „Es gilt immer eine Frist von einem Monat zur sogenannten Hauptfälligkeit. Die steht im Versicherungsschein“, erklärt Saidi Sulilatu, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Viele Saisonkennzeichen gelten ab April. Dort lässt sich die alte Motorradversicherung also bis Ende Februar kündigen.“ Mofa-, Moped- und 50er-Roller-Fahrer brauchen jedes Jahr ab 1. März ein neues Versicherungskennzeichen, das sie direkt bei der Versicherung erhalten.

Verbraucherforum-info.de spart Zeit und Geld

Die Finanztip-Experten haben alle relevanten Vergleichsportale im Internet anhand von 15 Musterprofilen getestet. In 12 von 15 Fällen lieferte die Datenbank nafiauto.de den besten Preis. Allerdings können Verbraucher auf diesem Portal keine Versicherung direkt abschließen. Dafür müssten sie bei der ausgewählten Versicherung ihre Daten erneut eingeben. „Wer sich den Aufwand dafür sparen möchte, dem empfehlen wir die Seite verbraucherforum-info.de“, sagt Sulilatu. Das Portal ist eine leicht abgewandelte Version des sehr guten Rechners von Nafi-Auto. „Die Preise waren im Test durchschnittlich nur 6,30 Euro teurer als bei Nafi-Auto selbst, dafür sind die Tarife dort aber direkt abschließbar.“ Bei dem Portal-Marktführer Check24 war die Jahresprämie im Schnitt der 15 Fälle 63,76 Euro teurer als beim Testsieger.

Auf Versicherungsschutz und Deckungssumme achten

Für den Vergleich der Versicherungen ist jedoch nicht allein der Preis entscheidend, sondern auch die Leistung. Wichtig für die Motorradversicherung ist grundsätzlich eine erhöhte Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro, rät Finanztip. Außerdem sollte der Versicherungsschutz auch Fälle grober Fahrlässigkeit abdecken und die Option „erweiterte Wildschäden“ beinhalten. „Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich eher nur bei teuren und neuen Krafträdern“, erklärt Finanztip-Experte Sulilatu. Aufgrund der Diebstahlgefahr und zum Schutz gegen Wildschäden sei die Teilkasko hingegen für viele interessant und meist auch bezahlbar. Am besten schauen Biker sich auf den Portalen die Preise mit und ohne Teilkasko an. Eine Haftpflichtversicherung braucht ohnehin jeder.

Um zu sparen, sollten Motorradfahrer möglichst Saisonkennzeichen nutzen, den Fahrerkreis klein halten, einen sicheren Abstellort wählen und jährlich zahlen. Auch das gewählte Modell macht laut Finanztip einen großen Unterschied beim Preis für die Versicherung und sollte vorher genau überlegt sein. Motorräder, die junge, risikobereite Fahrer ansprechen, sind in der Versicherung viel teurer.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/motorradversicherung/

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

Täglich neue Tipps auf Twitter (https://twitter.com/Finanztip), Google+ (https://plus.google.com/+FinanztipDe/posts) und Facebook (https://www.facebook.com/Finanztip).

Pressekontakt: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH Hasenheide 54 10967 Berlin

Frederike Roser Telefon: 030 / 80 933 15 80

presse@finanztip.de http://www.finanztip.de/presse/

Trotz Bahnstreik ans Ziel

Berlin (ots) – Der angedrohte Streik bei der Deutschen Bahn muss Reisende nicht beunruhigen. „Der Notfall-Fahrplan der Bahn hat während der vergangenen Streiks gut funktioniert. Außerdem gibt es empfehlenswerte Alternativen, um ans Ziel zu kommen“, sagt Mobilitätsexperte Daniel Pöhler von Finanztip. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin erläutert die Rechte von Bahnreisenden und nennt günstige Alternativen, wenn es zu einem erneuten Streik der Lokführer kommen sollte.

Nicht alle Züge fallen während eines Streiks aus. Denn nicht jeder Lokführer nimmt an dem Arbeitskampf teil, und manche dürfen gar nicht streiken, weil sie verbeamtet sind. „So schafft es die Deutsche Bahn, einen Notfahrplan auf die Beine zu stellen, der in der Vergangenheit recht zuverlässig eingehalten wurde“, erklärt Daniel Pöhler von Finanztip. Er empfiehlt, die aktuellen Verbindungen über die Live-Auskunft im Internet abzurufen. „Wenn gestreikt wird, dann sind Zugbindungen aufgehoben, und eine Fahrkarte wird in jedem Ersatzzug akzeptiert.“ Auch höherwertige Züge können genutzt werden, wenn der Fahrgast ein Ticket zum Normal- oder Sparpreis gebucht hat.

Ansprüche bei Verspätung

Falls es trotzdem zu Verspätungen kommt, erhalten Fahrgäste von der Deutschen Bahn eine Entschädigung. Ab einer Stunde Verspätung werden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bei bestimmten Fahrkarten zahlt die Bahn eine pauschale Entschädigung, wie für ein Schönes-Wochenende- oder Länder-Ticket sowie für Zeitkarten. „Am besten lässt man sich schon im Zug ein Formular aushändigen, auf dem der Schaffner die Verspätung eingetragen hat“, rät Finanztip-Experte Pöhler. Eine Bestätigung bekommen Reisende auch nach der Fahrt am Informationsschalter. Notfalls sollte man aber auch ohne gesonderte Bescheinigung seine Rechte einfordern. „Falls man sich mit der Bahn nicht einigen kann, vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.“

Erstattung des Tickets und Alternativen

Wer sich in der Zeit eines Streiks nicht auf die Bahn verlassen möchte, kann sich den Ticketpreis erstatten lassen, samt Reservierungsgebühr. Eine Alternative sind dann zum Beispiel Fernbusse. Allerdings hat Finanztip festgestellt, dass viele Busunternehmen ihre Preise deutlich anheben, sobald Arbeitsniederlegungen bei der Bahn bekannt werden. Das zeigte eine Stichprobe des Online-Verbrauchermagazins während des letzten Streiks im Dezember. So ist beispielsweise der Preis für eine Fahrt mit Meinfernbus von Berlin nach Münster von 16 Euro auf knapp 50 Euro gestiegen. Um die Angebote aller Linien zu vergleichen und die günstigste Fahrt zu finden, empfiehlt Pöhler die Plattform busliniensuche.de. „Neben dem Fernbus sind auch Mitfahrgelegenheiten eine günstige Alternative zur Bahn. Die Seite fahrtfinder.net durchforstet direkt mehrere Portale nach der passenden Fahrt.“

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/trotz-bahnstreik-ankommen/ und http://www.finanztip.de/fahrgastrechte-bahn

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

Täglich neue Tipps auf Twitter (https://twitter.com/Finanztip), Google+ (https://plus.google.com/+FinanztipDe/posts) und Facebook (https://www.facebook.com/Finanztip).

Pressekontakt: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH Hasenheide 54 10967 Berlin

Frederike Roser Telefon: 030 / 80 933 15 80

presse@finanztip.de http://www.finanztip.de/presse/

Finger weg von neuen Lebens- und Rentenversicherungen

Berlin (ots) – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät davon ab, zum Sparen neue Lebens- oder Rentenversicherungen zu nutzen. Die niedrigen Zinsen und die hohen Kosten sorgen dafür, dass sich diese Produkte nicht mehr lohnen. Von 1,25 Prozent Garantiezins verbleiben im Durchschnitt nur 0,42 Prozent. Und auch das nur, wenn man 25 Jahre durchhält. Darüber hinaus sind kaum Überschussbeteiligungen zu erwarten, weil die Versicherer das Geld für ältere, hochverzinste Verträge brauchen.

Obwohl es unrentabel ist, wurden im Jahr 2013 laut Branchenverband GDV mehr als 1,5 Millionen klassische Lebens- und Rentenversicherungen neu abgeschlossen. „Das Thema Altersvorsorge ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit“, sagt Versicherungsexperte Saidi Sulilatu von Finanztip. „Wenn Verbraucher dieses Thema bei ihrem Versicherungsvermittler ansprechen, kommt wie selbstverständlich die Lebens- oder Rentenversicherung als vermeintlich sichere langfristige Absicherung auf den Tisch. Heute ist das aber keine empfehlenswerte Altersvorsorge mehr und wir raten davon ab.“

Das Problem mit dem Garantiezins

Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen haben eine garantierte Mindestverzinsung, die branchenweit einheitlich ist und in den letzten Jahren stetig gesunken ist. Während im Juli 2000 noch 3,25 Prozent garantiert wurden, sind es heute nur noch 1,25 Prozent. Diese Rendite gibt es allerdings nur auf den Sparteil. Die Abschlussprovision sowie Kosten für Verwaltung und Todesfallschutz werden abgezogen. Die Ratingagentur Assekurata hat für eine Rentenversicherung errechnet, dass im Durchschnitt von den vermeintlichen 1,25 Prozent nur 0,42 Prozent bleiben. „Die Garantieverzinsung ist also sehr mager. Großen Anteil daran haben die Abschlusskosten, die oft mehr als 1000 Euro betragen. Beim schlechtesten Anbieter ist die Garantieverzinsung sogar negativ. Dort bekommt man also noch nicht mal garantiert raus, was man einbezahlt hat“, sagt Finanztip-Experte Sulilatu.

Zusätzliche Überschussbeteiligung schmilzt dahin

Über die Garantieverzinsung hinaus beteiligt der Lebensversicherer seine Kunden an den laufenden Gewinnen. „Auch diese Überschussbeteiligung ist seit Jahren im Sinkflug und Neukunden sollten besser nur mit geringen Überschüssen rechnen“, erklärt Sulilatu. Der Grund: Die Lebensversicherer brauchen große Teile der Überschüsse, um die hohe Garantieverzinsung zu erfüllen, die für alte Verträge versprochen ist. Nur Sonderformen der Lebensversicherung wie Riester und betriebliche Altersvorsorge können durch die staatliche Förderung sinnvoll sein, man sollte aber unbedingt auf die Kosten achten. Die Förderung selbst liegt meist deutlich höher als die garantierten Renditen. Alternativ: Ohne Förderung monatlich vernünftig fürs Alter sparen, kann man laut Finanztip mit ETF-Sparplänen für Aktienfonds. Dort sind die Renditen zwar nicht garantiert, aber höhere Renditen sind möglich und Sparer haben niedrige Kosten sowie hohe Flexibilität.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/kapitallebensversicherung/

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

Täglich neue Tipps auf Twitter, Google+ und Facebook.

Pressekontakt: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH Hasenheide 54 10967 Berlin

Frederike Roser Telefon: 030 / 80 933 15 80

presse@finanztip.de http://www.finanztip.de/presse/

Euro-Rentenfonds lohnen nicht mehr

Berlin (ots) – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Kleinanlegern aktuell von der Anlage in klassische Euro-Rentenfonds ab. „Wegen der extrem niedrigen Zinsen für europäische Staatsanleihen sind bei diesen Wertpapieren langfristig keine guten Renditen zu erwarten – und zwar egal wie sich die Zinsen entwickeln“, sagt Geldanlage-Experte Dr. Manuel Kayl. Bei Zinssteigerungen drohten sogar historisch ungewöhnliche Verluste, wie eine Analyse von Finanztip zeigt. Deshalb seien solche Euro-Rentenfonds aktuell nicht als sicherer Baustein der Geldanlage geeignet.

Derzeit sind in Deutschland nach Angaben des Branchenverbands BVI rund 186 Milliarden Euro in Rentenfonds angelegt. Schließlich galten Euro-Rentenfonds lange als erste Wahl für eine sichere Geldanlage und brachten gute Renditen. Fondsmanager kauften dafür im Wesentlichen Staatsanleihen der Euro-Länder, die durch die Staatengemeinschaft abgesichert sind. Und weil die Fonds in Euro anlegten, hatten Kleinanleger auch kein Währungsrisiko. Breit angelegte Rentenfonds brachten somit in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich fünf Prozent Zinsen und mehr. Doch durch die deutlich gesunkenen Zinsen für Staatsanleihen lohnt sich die Anlage in Rentenfonds langfristig nicht mehr, wie aktuelle Berechnungen von Finanztip ergeben haben.

Rendite für deutsche Staatsanleihen und Festgeld im Vergleich

Finanztip hat untersucht, wie sich die Renditen für einen sicheren deutschen Rentenfonds in den nächsten Jahren entwickeln können im Vergleich zu einer Anlage in Festgeld. Dafür haben die Experten verschiedene Szenarien durchgerechnet, je nachdem ob die Zinsen für deutsche Staatsanleihen steigen, fallen oder gleichbleiben. Das Ergebnis: Nur wenn die Zinsen in den nächsten drei Jahren um 0,45 Prozentpunkte pro Jahr weiter fallen, können mit klassischen Fonds ähnliche Renditen wie mit Festgeld erzielt werden. Langfristig aber ist Festgeld in jedem Fall die bessere Alternative. Denn egal wie die Zinsen sich entwickeln, auf Sicht von zehn Jahren pendeln die durchschnittlichen Renditen für den deutschen Fonds um die Nulllinie. „Euro-Rentenfonds können mit knapp unter einem Prozent pro Jahr zwar noch eine höhere Rendite bringen als Fonds allein mit deutschen Anleihen, haben aber wegen der geringeren Bonität von Staaten wie Italien oder Spanien auch ein höheres Risiko“, erklärt Kayl.

Tagesgeld und Festgeld als gute Alternativen zu Rentenfonds

Wer Erspartes sicher anlegen will, dem rät Finanztip aktuell zu einem Festgeld mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren. „Die besten Zinsen in Deutschland bieten dafür derzeit die Direktbanktöchter der französische Großbank Credit Agricole mit 1,7 Prozent pro Jahr“, sagt Kayl. Wer kurzfristig auf sein Geld zugreifen können muss, dem empfiehlt der Finanztip-Experte eine Kombination von Tages- und Festgeld. Das Tagesgeld bringt zwar weniger Zinsen, ist dafür aber täglich verfügbar und eignet sich daher als Ergänzung.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/rentenfonds/rentenfonds-verkaufen/

Presseinformationen und Grafiken zur freien Verwendung finden Sie hier: http://www.finanztip.de/presse/

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

Täglich neue Tipps auf Twitter, Google+ und Facebook.

Pressekontakt: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH Hasenheide 54 10967 Berlin

Frederike Roser Telefon: 030 / 80 933 15 80

presse@finanztip.de http://www.finanztip.de/presse/

dpa-AFX Videos bei Handelsblatt, Microsoft, Finanzen.net und BMW Bank – neue Produktlinie setzt sich durch

Frankfurt/Main (ots) – Börsen-Videos der Finanznachrichten-Agentur dpa-AFX informieren im Internet auf Handelsblatt.com, Microsoft (MSN), dem Börsenportal Finanzen.net und der BMW Bank über die aktuelle Krise an den Finanzmärkten. Die Videobeiträge informieren über das aktuelle Börsengeschehen, die wichtigsten Aktien-Analysen und die Topthemen aus der Wirtschaft. dpa-AFX bietet seine Videoproduktionen auch im Corporate Design von Kunden an.

„Unsere Videos bieten unabhängige, kompakte und seriöse Informationen – dynamisch und modern präsentiert“, sagte der Sprecher der Geschäftsführung und Chefredakteur Cord Dreyer. „Besonders bei jungen Anlegern und Finanzmarktprofis steigt die Beliebtheit von Videos als Informationsquelle rasant an. Die Zielgruppe verlangt präzise Informationen in innovativen Formaten, ob am PC oder unterwegs auf Notebook, Blackberry, iPhone oder Handy. Genau das bieten wir an. Die Videoformate sind eine sehr gute Ergänzung unserer klassischen Finanznachrichtendienste.“

dpa-AFX erstellt individuelle und maßgeschneiderte Video-Pakete, die im „Look and Feel“ des jeweiligen Kunden produziert werden können. „Diese Flexibilität und Kundenorientierung ist unsere Stärke am Markt. Sie erhöht die Attraktivität des Internet-Angebots unserer Partner und schafft so einen echten Mehrwert“, sagte Dreyer. „Deshalb – und weil wir unabhängig sind – konnten wir diese Topanbieter von Finanzinformationen im Internet als Video-Kunden gewinnen.“

Produziert und moderiert werden die Videoclips von dem dpa-AFX Audio/Video Team in Frankfurt. „Wir erstellen derzeit börsentäglich sechs Video-Formate. Alle Formate wurden gemeinsam mit unseren Kunden entwickelt und speziell auf Webportale, Intranets und mobile Geräte abgestimmt“, sagte Andreas Krobok, Leiter dpa-AFX Audio/Video. „Zusammen mit unseren Kunden suchen wir ständig nach neuen, attraktiven Angeboten im Bereich Video, wie auch bei Audio-Podcasts und Slideshows“, sagte Krobok.

Unternehmensprofil dpa-AFX

Die dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH zählt zu den führenden deutschen Nachrichtenagenturen für realtime Finanznachrichten. dpa-AFX berichtet unabhängig, zuverlässig und schnell über das internationale Finanz- und Wirtschaftsgeschehen – in Text, Audio und Video. Über Terminals, Webportale und Zeitungen erreichen die dpa-AFX Meldungen täglich mehr als 12 Millionen professionelle und private Anleger. dpa-AFX ist Teil eines weltweiten Agentur-Netzwerkes mit mehr als 1500 Journalisten und damit an den wichtigsten Finanzstandorten der Welt vertreten. Zu den Kunden gehören Banken, Broker, Analysten und Finanzexperten sowie Webportale, Unternehmen und Wirtschaftsmedien. Partner sind die Deutsche Presse-Agentur (dpa), Hamburg, Thomson Reuters, London sowie APA – Austria Presse Agentur, Wien und die AG für Wirtschafts-Publikationen (AWP) Zürich.

Kundenlinks mit dpa-AFX Videos:

BMW Bank: http://www.bmwbank.de/aktuell/bmw-bank-tv-we.html Finanzen.net: www.finanzen.net Handelsblatt: http://www.handelsblatt.com/video/boersennews/ Microsoft: http://video.msn.com/?mkt=de-de (unter Nachrichten, Börsen-News)

Weitere Informationen zu dpa-AFX Video erhalten Sie unter www.dpa-AFX.de

 

Pressekontakt: dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH Martin Kalverkamp Telefon: 069-92022-476 kalverkamp@dpa-AFX.de

Das Vergleichen von Strompreisen und Gaspreisen lohnt

Strompreise und Gaspreise vergleichen nicht vergessen!

Alle Jahre wieder trifft einen der Abrechnungsschock der Energieversorger.
Da lohnt es sich immer, über einen Wechsel nachzudenken, denn wer vergleicht kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

Als Service jetzt zum spontanen Direktvergleich der Gaspreise und Strompreise für Ihre Region hier ein Sofortcheck.
Erst checken, dann sparen? Eher wer regelmässig checkt, der checkt was er spart!



Rolls-Royce - Schlosshotel Im Grunewald

Eine Suite inkl. Rolls-Royce Ghost im Grunewald – Quality meets Quality

Einen Rolls-Royce in besonderer Umgebung erleben:

Rolls-Royce - Schlosshotel Im Grunewald
Rolls-Royce – Schlosshotel Im Grunewald

Das SCHLOSSHOTEL IM GRUNEWALD bietet seinen Gästen nicht nur den Chauffeur Service in einer Rolls-Royce Ghost Luxus Limousine, sondern auch das selbst Fahren.

Stil, Tradition, Kultur, und ein herausragendes Design: Als das einzige 5 Sterne Superior Hotel in der Villengegend Berlin Grunewald, und dennoch nur wenige Minuten nahe dem bekannten Shopping Boulevard, dem Kurfürstendamm bietet das Schlosshotel Im Grunewald auch für Automobil interessierte etwas ganz besonderes.

Die britische Luxusmarke Rolls-Royce steht für die Verbindung von technischer Freiheit, Luxus und Design. Perfektion in Funktion und Design verbindet die Marke des Automobilherstellers mit dem Schlosshotel Im Grunewald, das zur Zeit von dem internationalen Designer PATRICK HELLMANN seine tiefgehende Neugestaltung erhält. Namen die für das Besondere stehen. Das Fahrerlebnis gibt es in Zusammenhang mit der Übernachtung in einem der neu designten Premium Zimmer, von denen zunächst jeweils drei Möglichkeiten im „Bohème“ und im „New York“ Stil gebucht werden können.

Gäste können klassisch mit Chauffeur oder auf Wunsch auch zum selber fahren – einsteigen und eine Welt aus Noblesse, Klasse und Tradition geniessen.

Weitere Informationen über das „Rolls Royce mit Suite Paket“ des Schlosshotel Im Grunewald findet man im Internet unter: http://www.schlosshotelberlin.com/de/angebote/rolls-royce-ghost.html

 

Das Schlosshotel im Grunewald ist ein exklusives Hotel mit eigener Parkanlage im Villenviertel Grunewald, Berlins elegantester Wohngegend. Ruhig und dennoch zentral gelegen, liegt es nur wenige Minuten vom Kurfürstendamm und dem Messezentrum (ICC) entfernt. Auch der Potsdamer Platz und der internationale Flughafen Tegel sind schnell zu erreichen. (www.schlosshotelberlin.com/de/overview/lage.html)

Volkswagen AG: CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadenersatzansprüche

CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche? wegen des Vorwurfes der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal

© CLLB Rechtsanwälte
© CLLB Rechtsanwälte

München – Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der VW-Aktionäre gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation. Auslöser dieses Vorgehens ist die von VW eingeräumte Manipulation von Abgaswerten von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests. Die US-Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz „Clean Air Act“.

Volkswagen drohen deshalb in den USA Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe.

Aus diesem Sachverhalt können sich erhebliche Schadensersatzforderungen für geschädigte Kapitalanleger ergeben. „Denn die Volkswagen AG hat es nach jetzigem Sachstand wohl unterlassen, über die kursrelevante Tatsache der Abgasmanipulation frühzeitig zu informieren. Diese Unterlassung könnte eine Marktmanipulation durch pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes darstellen“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich. „Aufgrund dieser möglichen Marktmanipulation ist zu befürchten, dass zahlreiche institutionelle und private Anleger erhebliche Vermögensverluste in Zusammenhang mit VW-Aktien erlitten haben, weil die Volkswagen AG es in Bezug auf die erfolgte Abgasmanipulation unterlassen hat, die Anleger rechtzeitig zu informieren, und somit unter Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten (§ 15 WpHG) die wahre Sachlage verheimlichte“, so Rechtsanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Offenlegung der Abgasmanipulationen führte am gestrigen Montag, den 21.09.2015 dazu, dass die VW – Aktie zum Handelsende rund 18,6 % verlor! Es besteht die Vermutung, dass die zwischen dem Beginn der möglichen Marktmanipulation und deren Eingeständnis durch den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Herrn Martin Winterkorn, nicht veröffentlichten Kapitalmarktinformationen zu einer Schädigung der Anleger geführt haben, sofern die Aktionäre nach Beginn der Marktmanipulation gezeichnet haben und zum jetzigen Zeitpunkt noch im Besitz dieser Aktien sind oder sie ab dem 20.09.2015 veräußert haben. Vorwürfe gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfes der Marktmanipulation werden hierbei nicht das erste Mal erhoben. Auch Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG werden nicht zum ersten Mal geltend gemacht. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war federführend bei der „Milliarden-Klage“ im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Volkswagen AG durch die Porsche SE und kann sich daher Synergieeffekte bei der Ermittlung und Bewertung der nun erneut erhobenen Vorwürfe der Marktmanipulation zu Nutze machen.

Rechtsanwalt Franz Braun, der dieses Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreute, erklärt hierzu: „Die bei diesem umfangreichen Verfahren im Laufe der Jahre ermittelten Informationen sind für uns nun natürlich jetzt sehr hilfreich“. Die Rechtsanwälte Franz Braun und Christian Luber raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Kontaktdaten:
Rechtsanwälte Franz Braun und Christian Luber (LL.M., M.A.),
CLLB Rechtsanwälte,
Liebigstr. 21,
80538 München,
Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90;
Mail: luber@cllb.de Web: www.cllb.de

CLLB über sich:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik.

©©aDie Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke „CLLB“ stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Seite

Rechtzeitig mit Patientenverfügung vorsorgen

-Werbung-

Selbst bestimmen was passiert: Monuta Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Monuta - Alles ist gut geregelt

Jeder von uns kann früher oder später – sei es durch einen Unfall oder altersbedingt – in eine Situation kommen,
in der er nicht mehr eigenständig und selbstbestimmt entscheiden kann.

Im schlimmsten Fall entscheidet dann ein Fremder, über finanzielle oder organisatorische Belange, oder sogar unser Leben. Seien wir mal ehrlich – das möchte niemand.

Deshalb bietet die Monuta Versicherung juristisch geprüfte Vorlagen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht –
damit Sie sicher seien können, dass Ihre Vorsorge den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Jetzt Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht anfordern und selbst bestimmen was mit Ihrem Leben passiert!

 

 

Jetzt kostenlos anfordern


Monutagoogle+ twitter facebook
Jetzt kostenlos anfordern!

 

GE Energy schluckt Alstom

EU genehmigt GE den Kauf von Alstom-Sparte

Die EU-Kommission in Brüssel hat am heutigen Dienstag (08.09.15) grünes Licht für die milliardenschwere Übernahme der wesentlicher Bestandteile der Alstom-Energiesparte durch General Electric (GE) geben.
GE habe zuletzt noch Zugeständnisse machen müssen, um die Genehmigung zu erhalten, sagte eine mit dem Vorgang vertraute Quelle am Montag. Die Genehmigung für den 12,4 Milliarden Euro schweren Kauf sei somit an Auflagen gebunden.

GE Energy schluckt Alstom
Übernahme der Alstom Energiesparte durch GE General Electrics

Der US-Industriekonzern hatte den Wettbewerbshütern weitere Zugeständnisse gemacht. Die EU-Kommission sorgt sich, dass durch die Übernahme mit GE und Siemens nur noch zwei große Konkurrenten auf dem europäischen Gasturbinen-Markt verbleiben und die Preise steigen könnten. Auch Siemens hatte sich um den französischen Rivalen bemüht, gegen GE aber den Kürzeren gezogen.

 

 

Die französische Regierung hatte Anfang November grünes Licht für den Verkauf gegeben, schon im Dezember folgten die Alstom-Aktionäre der Entscheidung. GE hatte sich zuvor in einer Bieterschlacht gegen Siemens und den japanischen Konzern Mitsubishi Heavy Industries durchgesetzt.

Seitens der EU wuchsen darauf Bedenken, dass das Geschäft mit einem Volumen von zwölf Milliarden Dollar (knapp 10,8 Milliarden Euro) zu einer übermäßigen Konzentration auf dem Markt für Gasturbinen führen könnte. In einer Entscheidung am Dienstag wurde der Verkauf unter Auflagen jedoch gebilligt.
Bedingungen der EU: Alstom verkauft sein Gasturbinengeschäft an GE und bildet bei Stromnetzen, erneuerbaren Energien und Dampfturbinen, die teils bei Atomkraftwerken zum Einsatz kommen, drei Joint Ventures mit dem US-Konzern. Alstom wird sich dann hauptsächlich auf die Transportsparte konzentrieren.

The European Commission and the US Department of Justice approve the transaction between Alstom and General Electric 08/09/2015

Alstom is pleased with the decisions of the European Commission (EC) and US Department of Justice (DOJ) authorising General Electric to acquire Alstom’s Energy businesses with commitments. The decisions conclude constructive discussions during the recent months between the companies and the authorities. “In addition to fulfilling the authorities’ wish to maintain the level of competition in the market, General Electric’s commitments protect the interests of Alstom employees, shareholders and customers”, said Patrick Kron, Chairman and Chief Executive Officer of Alstom.

Overall around twenty authorisations have been granted in total, enabling the project to enter its final phase. The closing of the transaction is targeted as early as possible in the fourth quarter 2015 and will be followed by a General Meeting which will submit a public share buy-back offer to the shareholders (Offre publique de rachat d’actions, OPRA). While the Energy businesses will secure a future in General Electric and in the joint ventures to be formed, this transaction will enable Alstom, focused on its Transport business, to pursue an ambitious growth strategy.

Soforthilfe bei Geldsorgen

Finanzprobleme.info - Die Soforthilfe bei Geldsorgen
Finanzprobleme.info – Die Soforthilfe bei Geldsorgen

Mit dem Schwerpunkt Soforthilfe bei Geldsorgen und Schulden befasst sich auch das Onlineportal Finanzprobleme.info

Gebündelte Infos & Kontakte rund um die leidigen Thema Schulden, Geldsorgen, Finanzsorgen und Vermeidung finden sich in diesem Online-Angebot für den hilfesuchenden Verbraucher.

>> Weiter zum Onlineportal finanzprobleme.info >>

1 4 5 6