Geld zurück für die teure Restschuldversicherung

Berlin (ots) – Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angedreht. Sie soll einspringen, wenn der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Raten einmal nicht zahlen kann. Häufig gehen Versicherte aber leer aus, warnt das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip, denn es gibt umfangreiche Ausschlusskriterien. Außerdem sind die Prämien hoch. Die Finanztip-Experten empfehlen daher, bei einem Ratenkredit keine Restschuldversicherung abzuschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann kündigen und Geld zurückholen.

„Eine Restschuldversicherung muss nicht sein und ist in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin von Finanztip. Die Preise sind nicht transparent und oft überteuert. Finanztip hat für einen Beispielfall Angebote bei vier Banken eingeholt. Die Prämien lagen zwischen rund 13 und 17 Prozent der benötigten Kreditsumme. Das Landgericht Nürnberg hatte 2014 in einem Urteil (Az. 6 O 754/14) die Prämie einer Restschuldversicherung in Höhe von 15,6 Prozent des Auszahlungsbetrags als bedenklich hoch bewertet.

„Wenn ein Kreditnehmer die Restschuldversicherung dann aber mal wirklich braucht, zahlt sie oft nicht“, erklärt Schön. „Denn viele Fälle schließt der Versicherer im Voraus aus, zum Beispiel wenn man durch eine Krebserkrankung arbeitsunfähig wird. Die hohen Kosten stehen daher in keinem Verhältnis zu den Leistungen.“

Restschuldversicherung nicht abschließen oder kündigen

Wer einen Ratenkredit aufnimmt, sollte laut Finanztip also am besten keine Restschuldversicherung dazu abschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann die Versicherung kündigen. „Wenn man ein Darlehen umschuldet oder vorzeitig tilgt, entsteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, weil der Versicherungszweck entfällt“, erläutert Finanztip-Expertin Schön. Der Kunde sollte von seiner Versicherung verlangen, dass sie die anteiligen Prämien zurückzahlt. Besteht der Darlehensvertrag noch, müssen Versicherte die Kündigungsfristen beachten, die im Vertrag stehen – üblicherweise sind es zwei Wochen zum Monatsende. „Auch bei einer ordentlichen Kündigung muss die Versicherung einen Teil der Prämie erstatten. Die Abschlussprovision wird allerdings nicht zurückgezahlt“, sagt Schön.

Bei fehlerhafter Belehrung Widerruf erklären und Prämien zurückholen

Wenige Kreditkunden wissen, dass sie einen bestehenden Vertrag widerrufen können, wenn die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft war. „Mehr als 80 Prozent aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen“, erklärt Juristin Britta Beate Schön vom Verbrauchermagazin Finanztip. Mit diesem Kniff kann man noch heute einen alten Darlehensvertrag und die Restschuldversicherung loswerden, selbst wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist oder das Darlehen sogar schon getilgt wurde. Der Kunde kommt also aus dem Versicherungsvertrag wieder heraus, und die Bank muss die Versicherungsprämien zumindest teilweise erstatten. Ein weiterer Vorteil: Lag der damalige Zinssatz für das Darlehen über dem damals marktüblichen Zinssatz, muss der Verbraucher nur diesen zahlen. Die Differenz muss die Bank erstatten.

Weitere Informationen zur Restschuldversicherung bei Ratenkrediten unter: http://www.finanztip.de/verbundene-restschuldversicherung/

Mehr zu fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Baufinanzierungen finden Sie hier: http://ots.de/1Vzhm

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