Autor: infosite
Bundesweite Initiative „Zweite Erste Hilfe“ gestartet
POL-HH: 151102-4. Gefährliche Körperverletzung mit Messer in Hamburg-Langenhorn -Zeugenaufruf-
POL-HH: 151102-3. Autofahrer stürzt mit Pkw in U-Bahn-Niedergang
POL-HH: 151102-2. Öffentlichkeitsfahndung nach Verdacht des versuchten Totschlags (siehe Pressemitteilung 151019-2)
POL-HH: 151102-3. Autofahrer stürzt mit Pkw in U-Bahn-Niedergang
POL-HH: 151102-1. Kradfahrer bei Verkehrsunfall schwer verletzt
POL-HH: 151101-5. Zwei Festnahmen nach Handel mit Heroin
POL-HH: 151101-4. Tödlicher Verkehrsunfall in Hamburg-Poppenbüttel
POL-HH: 151101-3. Zeugen ermöglichen zwei Festnahmen nach Wohnungseinbruch
POL-HH: 151101-2. Mann mit Kopfverletzungen aufgefunden – Zeugenaufruf
POL-HH: 151101-1. Frau bei Wohnungsbrand gestorben
POL-HH: 151030-4. Razzien gegen die Einbruchskriminalität – SOKO Castle überprüft Lokale und Hotels
POL-HH: 151030-5. Öffentlichkeitsfahndung nach Sexualdelikt
POL-HH: 151030-4. Razzien gegen die Einbruchskriminalität – SOKO Castle überprüft Lokale und Hotels
POL-HH: 151030-2. Großkontrolle zur Rotlichtüberwachung
POL-HH: 151030-3. Wimperntusche gestohlen – Festnahme und Zuführung
POL-HH: 151030-1. Tankstelle in Bergedorf überfallen – Zeugenaufruf
Handy besser selbst kaufen statt mit Vertrag abstottern
Die Mobilfunkanbieter werben mit Handyverträgen inklusive eines Smartphones, das dann oft nur einen symbolischen Euro kostet. Das wirkt günstig – ist es in den allermeisten Fällen aber nicht. „Die Originalverträge der Netzbetreiber sind praktisch immer teurer, als wenn der Verbraucher das Smartphone selbst kaufen und einen günstigen Tarif separat abschließen würde“, sagt Daniel Pöhler, Mobilfunk-Experte von Finanztip.
Handys bis 400 Euro mit Vertrag deutlich teurer als im Einzelkauf
Kunden zahlen für ein Einsteigerhandy (Wert bis 250 Euro) mit einem Vertrag der Telekom, von Vodafone oder Telefónica in 24 Monaten durchschnittlich 38 Prozent mehr als im Onlinehandel und mit passendem Tarif vom Mobilfunk-Discounter. Das kann auf zwei Jahre gerechnet 200 Euro und mehr ausmachen. Die Ersparnis beim Einzelkauf von Mittel- und Oberklasse-Smartphones im Wert von mehr als 250 Euro beträgt im Schnitt etwa 23 Prozent. „Wer sein Wunschhandy selbst anschafft, findet mit Vergleichsportalen wie idealo.de am einfachsten einen günstigen Verkäufer“, rät Pöhler. Den passenden Handytarif schließen Verbraucher dann unabhängig davon ab. Ein von Finanztip geprüfter Tarif ohne Fallstricke ist zum Beispiel die Allnet-Flat „LTE Eins“ von Sim.de für knapp 15 Euro im Monat.
Smartphones ab 400 Euro im D-Netz können mit Vertrag preiswerter sein
Eine Ausnahme können Drittanbieter wie 1&1 oder Mobilcom-Debitel darstellen. Sie boten in der Finanztip-Untersuchung grundsätzlich etwas günstigere Verträge mit Smartphone an als die Netzbetreiber. Diese Angebote lohnen sich im Durchschnitt aber lediglich für hochwertige Smartphones (ab rund 400 Euro) mit Tarif im D-Netz. Dabei gilt die Ersparnis nur, wenn der Kunde pünktlich den Vertrag zum Ende der zweijährigen Laufzeit kündigt. Ab und zu gibt es auch Sonderangebote von Drittanbietern wie Sparhandy oder Logitel. In diesen Einzelfällen können Kunden mit einem solchen Vertrag inklusive Handy schon mal 20 oder 30 Prozent im Vergleich zum Einzelkauf sparen. Die Verbraucherschützer von Finanztip weisen in ihrem Newsletter und auf der Website regelmäßig auf solche Angebote hin.
Weitere Informationen zum Test unter: http://www.finanztip.de/handy-mit-oder-ohne-vertrag/
Über Finanztip
Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.
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Lohnsteuer: Jetzt noch Freibeträge sichern bringt Weihnachtsgeld vom Finanzamt
Berlin (ots) – Arbeitnehmer mit erhöhten Werbungskosten sollten noch bis Ende Oktober beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dazu rät das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip. Wer jetzt schnell handelt, hat bereits im November ein höheres Nettoeinkommen. Das lohnt sich besonders für Angestellte, die zum Jahresende Weihnachtsgeld erwarten. In einer Beispielrechnung von Finanztip hat dadurch ein Alleinstehender mit 3.500 Euro Bruttogehalt plus einmaliger Sonderzahlung für November und Dezember 932 Euro mehr in der Tasche.
„Statt dem Finanzamt zinslos einen Kredit zu geben, können Arbeitnehmer das Geld anlegen oder es für Weihnachtsgeschenke nutzen“, empfiehlt Finanztip-Steuerexperte Udo Reuß. Hat ein Arbeitnehmer in diesem Jahr mehr als 1.600 Euro an Werbungskosten ausgegeben, kann er sich beim Finanzamt noch bis zum 30. November einen Freibetrag eintragen lassen. Am besten macht er es bereits im Oktober, dann profitiert er schon früher von einem deutlich höheren Nettogehalt.
In Beispielrechnung hat Arbeitnehmer 932 Euro mehr
Im Musterfall von Finanztip erhält ein Arbeitnehmer einen Jahresfreibetrag von 2.320 Euro, wenn er an 220 Tagen im Jahr 20 Kilometer zur Arbeit fährt und 2.000 Euro für Fortbildungen, Fachliteratur und Arbeitsmittel ausgibt – zum Beispiel für Berufskleidung, Werkzeuge, Handy oder Computer. Der Alleinstehende mit Steuerklasse I verdient 3.500 Euro brutto und erhält zusätzlich im November ein 13. Monatsgehalt. Lässt er sich noch im Oktober einen höheren Freibetrag eintragen, bekommt er für November rund 564 Euro mehr ausbezahlt. Rechnet man den Dezember noch dazu, hat er zum Jahresende insgesamt 932 Euro mehr Nettogehalt – statt es erst nach der Steuererklärung zurückzubekommen. Wenn der Antrag erst im November gestellt wird, dann landen immerhin noch 651 Euro mehr auf dem Konto. Der Arbeitnehmer überlässt auf diese Weise aber zunächst knapp 281 Euro dem Finanzamt.
Freibetrag für 2016 gilt zwei Jahre
„Wer schon im November von dem Freibetrag profitieren möchte, sollte bis Ende Oktober das Papierformular beim Finanzamt abgeben und die erhöhten Ausgaben belegen“, empfiehlt Finanztip-Experte Reuß. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, informiert zusätzlich noch seine Personalabteilung, damit sie ihn sicher bei der nächsten Gehaltsabrechnung berücksichtigen. „Ein eingetragener Freibetrag für 2015 gilt allerdings nur bis Jahresende“, erinnert Reuß. Er rät Arbeitnehmern daher, auch gleich den Freibetrag für 2016 zu beantragen. Erstmals gilt dieser dann sogar für zwei Jahre. Bislang wurde ein Freibetrag nur für ein Jahr gewährt. Allerdings müssen Verbraucher dann nicht nur für 2015 eine Steuererklärung abgeben, sondern auch für 2016 und 2017.
Weitere Informationen zum Freibetrag unter: http://www.finanztip.de/lohnsteuerermaessigung/
Tipps zur Einkommensteuererklärung 2014 mit kostenlosem PDF unter: http://www.finanztip.de/steuererklaerung/
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