Die Tönisvorster Autorin und Verlagsinhaberin Susanne Kablitz präsentiert mit ihrem Debut-Roman Bis zum letzten Atemzug, der nun auch als Trilogie zu haben ist, eine unwiderstehliche Liebesgeschichte an den Kapitalismus, den Liberalismus und an echtes Geld.
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Nachrichten
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Der Gewinner des PR-Bild-Award 2015 steht fest: fischerAppelt, relations sichert sich den ersten Platz mit dem Foto „Togetherness“. Anlässlich ihres 100. Geburtstags inszenierte Starfotograf David LaChapelle die klassische Coca-Cola Glasflasche. Mit diesem Motiv setzte sich die Hamburger Agentur gegen rund 1.800 Bewerbungen durch. In diesem Jahr feierte der Branchenpreis der dpa-Tochter news aktuell sein zehnjähriges Jubiläum.
Agenturchef Bernhard Fischer-Appelt nahm heute Abend vor mehr als 250 Gästen im Hamburger Grünspan den Preis entgegen. Durch den Abend führte die bekannte Journalistin und Autorin Jule Gölsdorf, die unter anderem für den hessischen Rundfunk, n-tv und DFB-TV arbeitet. Von 2003 bis 2012 moderierte Jule Gölsdorf die erfolgreichen und mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichneten ZDF-Kindernachrichten „logo!“.
„Coca-Cola gelingt es, das Markenzeichen des Unternehmens außergewöhnlich stark in Szene zu setzen, ohne das Produkt oder das Logo selbst abzubilden. Fotograf David LaChapelle schafft es mit nur zwei Händen und einem Kronkorken, dass der Betrachter die weltberühmte Ikone auf den ersten Blick erkennt“, sagte Frank Stadthoewer, Geschäftsführer von news aktuell und Jurymitglied beim PR-Bild Award über das Siegerbild.
„Das Foto transportiert viel mehr als nur ein Produkt. Es zeigt mit ganz einfachen Mitteln, wie wichtig der Zusammenhalt aller Menschen in einer globalen Welt ist“, sagte Edith Stier-Thompson, Initiatorin des PR-Bild Award und Geschäftsführerin von news aktuell. „Ein großartiges Bild kombiniert mit einer Story, die Tiefgang hat – das macht preiswürdige PR-Fotografie aus. fischerAppelt, relations hat Maßstäbe gesetzt und ist ein perfekter Sieger.“
Für die Schweiz gewannen in diesem Jahr dank Punktgleichheit erstmals zwei Unternehmen: „Grand Tour of Switzerland“ von Schweiz Tourismus und „Matterhorn Key Visual“ von Mammut Sports Group AG. Das beste PR-Bild des Jahres aus Österreich ist das Foto „Werbekampagne tomson photography“ von tomson e.U..
Alle Gewinnerbilder: www.pr-bild-award.de
Die Gewinner 2015 im Detail:
DAS PR-BILD DES JAHRES 2015 „Togetherness“ – Starfotograf David LaChapelle inszeniert die Coca-Cola Glasflasche fischerAppelt, relations GmbH / D Foto: David LaChapelle / Ogilvy France für Coca-Cola
KATEGORIE PORTRÄT
Platz 1 Entertainer. DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e.V. / D Foto: Rolf Bauerdick
Platz 2 Jochen Schweizer Porträt mit Hut Jochen Schweizer GmbH / D Foto: Gabriele GABO Trivellini
Platz 3 EU-Parlamentspräsident Dr. h. c. Martin Schulz an der FH Aachen FH Aachen University of Applied Sciences / D Foto: Thilo Vogel
KATEGORIE PRODUKTFOTO
Platz 1 „Togetherness“ – Starfotograf David LaChapelle inszeniert die Coca-Cola Glasflasche fischerAppelt, relations GmbH / D Foto: David LaChapelle / Ogilvy France für Coca-Cola
Platz 2 Perfect Day Light – Markteinführung des LUCTRA Leuchtensortiments DURABLE, Hunke & Jochheim GmbH & Co. KG / D Foto: Lutz Tölle
Platz 3 Burlington Socks Spring/Summer 2015 FALKE KGaA / D Foto: Esther Haase
KATEGORIE UNTERNEHMENSKOMMUNIKATION
Platz 1 Matterhorn Key Visual Mammut Sports Group AG / CH Foto: Robert Bösch
Platz 2 Falkendame „Sally“ hat die Lufthoheit Flughafen Hamburg GmbH / D Foto: Michael Penner
Platz 3 50 Jahre Lindner Group – Die Reise eines Unternehmens Lindner Group / D Foto: Ulrich Wolf und Eva Thar MAIWOLF Photography
KATEGORIE EVENT UND MESSE
Platz 1 SWISS – ATTENTIVE EYES: Barcelona achtung! GmbH / D Foto: Frank Schwarzbach
Platz 2 Auge in Auge mit den Riesen der Meere im OZEANEUM Stralsund OZEANEUM Stralsund GmbH / D Foto: Uli Kunz
Platz 3 BEA 2015 / Mensch und Tier BERNEXPO AG / CH Foto: Damian Poffet
KATEGORIE NGO-FOTO
Platz 1 Child labor German Doctors e.V. / D Foto: Maurice Ressel
Platz 2 Faces of tuberculosis German Doctors e.V. / D Foto: Maurice Ressel
Platz 3 Tödliche Überfahrt UNO-Flüchtlingshilfe / D Foto: A. D’Amato
KATEGORIE TOURISMUS, FREIZEIT UND SPORT
Platz 1 Grand Tour of Switzerland Schweiz Tourismus / CH Foto: Sebastien Staub
Platz 2: 125 Jahre faszinierend unterwegs w&p Wilde & Partner Public Relations GmbH / D Foto: Tibert Keller
Platz 3 Schwindelerregend: Riesenrutsche im Schwarzwald COMEO GmbH / D Foto: Verena Locher
KATEGORIE SOCIAL MEDIA-FOTO
Platz 1 Sehr geehrter Herr Putin, Ihr Geheimnis ist bei uns sicher! OppoSuits / D Foto: Jasper Castelein
Platz 2: Locker bleiben Freiberufler Robert Rutkowski / D Foto: Robert Rutkowski
Platz 3 „Guerilla-Kreidebild vor der Kinderklinik Dortmund“ Klinikum Dortmund GmbH / D Foto: Marc Raschke
PR-BILD DES JAHRES 2015 SCHWEIZ
Grand Tour of Switzerland Schweiz Tourismus / CH Foto: Sebastien Staub
Matterhorn Key Visual Mammut Sports Group AG / CH Foto: Robert Bösch
(Zwei Sieger wegen Punktgleichheit)
PR-BILD DES JAHRES 2015 ÖSTERREICH
Werbekampagne tomson photography tomson e.U. Foto: Thomas Gruber
AWARD-JURY
– Matthias Ackeret, Chefredaktor, persönlich – Rolf Bewersdorf, Leiter Bildredaktion, Videoarchiv, Filmarchiv und Intranet Nachrichtenkanal, Deutsche Lufthansa – Boris Entrup, exklusiver Make-up Artist von Maybelline New York – Klemens Ganner, Geschäftsführer, APA-PictureDesk – Michaela Herold, Leitung Bildredaktion, DER SPIEGEL – Hans-Peter Junker, Chefredakteur, VIEW – Markus Peichl, Vorsitzender des Vorstands, LeadAcademy für Medien – Harald Schneider, Leiter Bildredaktion, APA – Frank Stadthoewer, Geschäftsführer, news aktuell – Ingo Taubhorn, Kurator, Haus der Photographie/Deichtorhallen Hamburg – Hilkka Zebothsen, Chefredakteurin, pressesprecher/Helios Media
PARTNER
In Österreich APA-OTS Originaltext-Service GmbH www.ots.at
In der Schweiz news aktuell (Schweiz) AG www.newsaktuell.ch
Medienpartner: pressesprecher – Magazin für Kommunikation www.pressesprecher.com
Content oder nicht Content, das ist hier die Frage. Oder? Eigentlich ist es keine Frage, denn wohl jeder liebt gute Geschichten. Storytelling heißt es heute und umschreibt letztlich nichts anderes als die gute alte Märchentante. Weiterlesen
WebDesign Trends ändern sich von Jahr zu Jahr. Web oder Grafik Designer stehen über Foren in regem Kontakt und tauschen ständig neue Ideen untereinander aus, wodurch neue Trends in den Vordergrund treten. Eine der gefragtesten Trends ist wohl die Verwendung des sogenannten "Ghost Weiterlesen
Wenig Licht und viel Kälte: Die dunkle Jahreszeit schlägt so manchem auf das Gemüt. Omega-3-Präparate können helfen, die Stimmung aufzuhellen. Die apothekenexklusive Produktlinie Omeguard zeichnet sich durch ihre hohe Konzentration an Omega-3-Fettsäuren aus. Und ist zudem gluten- und Weiterlesen
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Fit für den deutschen Markt: Omegal Europe präsentierte sich erstmals auf der Expoharm. Der Anbieter von hochkonzentrierten Omega-3-Produkten zeigte sich rundum zufrieden mit der Besucherresonanz.
"Unser Fazit zur Expopharm ist durchweg positiv", resümiert Pnina Arad, Weiterlesen
Omegal präsentiert mit Omeguard neue Produkte mit hochkonzentrierten Omega-3-Fettsäuren. Besonderheit: Die Artikel sind apothekenexklusiv, aus nachhaltigem Fischfang produziert, laktose- und glutenfrei sowie halal und koscher hergestellt.
Gesund leben? Gerne – aber finden wir wirklich alle Weiterlesen
Anlässlich des Marktstartes von Omegal beantwortet die Geschäftsführerin Pnina Arad Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln, Omega-3-Fettsäuren und der Omeguard Produktpalette.
Frau Arad, brauchen wir in Deutschland Weiterlesen
Der Sommer hat sich längst verabschiedet, draußen wird es ungemütlich – die Erkältungszeit ist gekommen. Da hilft nur eins: das Immunsystem nachhaltig stärken. Wir wissen, dass Vitamin C dabei wichtig ist, genauso wie frische Luft und Bewegung – Weiterlesen
Ob im Alltag oder im Beruf, wir spüren ihn überall und immer häufiger: Stress. Entspannt arbeiten, das Kind in aller Ruhe von der Kita abholen oder spontan Freunde treffen? Fehlanzeige. Zeit- und Leistungsdruck steigen bei den meisten von uns. Weiterlesen
„Stress wird die Seuche des einundzwanzigsten Jahrhunderts sein“, so zitiert der Autor Pico Iyer die Weltgesundheitsorganisation WHO in
seinem Werk. Die schnelllebigen, modernen Industriegesellschaften tragen Hast und Hektik nahezu eigendynamisch in alle Bereiche des Lebens und verschütten dabei das natürliche, menschliche Maß zusehends. Der renommierte Reiseautor Iyer erlebt dies seit Jahrzehnten intensiv hautnah – allein berufsbedingt muss er ständig zwischen den Kontinenten pendeln und permanent digitalisiert agieren. Umso stärker ist auch sein Bedürfnis nach Entschleunigung, abzuschalten, sich abzukoppeln aus der gehetzten Welt.
Das im fischer verlag erschienene ebook ist (s)eine Einladung zur Rückeroberung der Langsamkeit, doch statt wie in der gängigen Ratgeberliteratur oft üblich, sinniert der Autor nicht lediglich philosophisch oder abgeklärt, sondern nähert sich der komplexen Materie auf eine ganz persönliche, intime Art: Er nimmt den Leser mit auf seine Reise – eine Reise nach „Nirgendwo“. Dabei gewährt er zahlreiche Einblicke in nachhaltige Begegnungen mit bekannten Persönlichkeiten oder Institutionen, allesamt Entschleunigung suchend. Wie sie zu dieser fanden, reflektiert Iyer anregend – von Leonard Cohen, über einen namenhaften Mönch des Dalai Lama bis hin zum Megakonzern Google. Die Thematik stellt er jedoch nicht als temporäre Lebenskrise einzelner Personen dar. Iyer gelingt es sie allgemeingültiger, vielschichtiger zu präsentieren und lässt ebenso Raum für individuelle Impulse.
Das 112 Seiten umfassende fischer eBook ist erfreulich leicht lesbar. Zudem werden die 6 Kapitel durch stimmungsvolle Fotographien der isländischen Künstlerin Eydís S. Luna Einarsdóttir aufgelockert. Als TED ebook knüpft „Die Kunst des Innehaltens“ an die sogenannten TED Talks der gleichnamigen Non-Profit Organisation an – mit der Ideologie: Lang genug um die starken Ideen der Vorträge zu präsentieren, kurz genug um sie in einem Rutsch durchzulesen. Iyer weckt in seinem TED ebook zweifellos die Lust, sich auch nach der Lektüre mit der Kunst des Still-Haltens zu beschäftigen. Dieses eBook ist neben Weiteren online im fischer verlag erhältlich.
Berlin (ots) – Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten vom 03. bis 04.12.2013 in Berlin. Sie behandelten insgesamt 103 Beschwerden. 6 Veröffentlichungen wurden gerügt.
Kommentar zu politischer Auseinandersetzung geht zu weit
Die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG erhielt eine öffentliche Rüge für einen Kommentar. Darin setzte sich die Redaktion mit Kundgebungen von NPD und linker „Antifa“ im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines Asylbewerberwohnheims in einem kleinen Ort bei Leipzig auseinander. Der Kommentator hatte die Ansicht vertreten, „der braune und rote Abschaum“ solle sich von dem Ort fern halten. Der Beschwerdeausschuss war der Ansicht, dass die Bezeichnung „Abschaum“ gegen Ziffer 9 des Pressekodex verstößt, weil sie beleidigend ist. Menschen als „Abschaum“, also Abfall, zu bezeichnen, verletzt die Menschenwürde der Betroffenen.
Die Ziffer 9 (Schutz der Ehre) lautet:
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.
Diskriminierende Überschrift
Die Zeitung JUNGE FREIHEIT wurde wegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot (Ziffer 12 des Pressekodex) gerügt. Die Zeitung hatte sich mit einer Entscheidung des Landessozialgerichts Essen beschäftigt, der zufolge Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland haben. In der Überschrift hatte die Zeitung formuliert: „Zigeuner können Sozialhilfe bekommen“ und damit suggeriert, das Gericht habe eine Sonderregelung für eine bestimmte ethnische Minderheit im Sozialrecht geschaffen. Für die willkürliche Heraushebung dieser Minderheit durch die Redaktion sah der Ausschuss keinen sachlichen Grund. Sie wirkt diskriminierend.
Die Ziffer 12 (Diskriminierungen) lautet: Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Schwerer Eingriff in Privatsphäre
Eine nicht-öffentliche Rüge sprach der Ausschuss gegen BILD Online aus. Das Medium hatte darüber berichtet, dass eine namentlich genannte Landtagsabgeordnete in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war. Auch der angebliche Hintergrund der Einweisung wurde mitgeteilt. Körperliche und psychische Erkrankungen gehören gemäß Ziffer 8, Richtlinie 8.6 des Pressekodex in die Privatsphäre. In der Regel soll darüber nicht ohne Zustimmung des Betroffenen berichtet werden. Im kritisierten Fall lag die Einwilligung der Betroffenen offenbar nicht vor.
Kopplungsgeschäft: Bericht nur gegen Anzeige
Wegen einer Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung wurde der DINGOLFINGER ANZEIGER gerügt. Die Zeitung hatte die redaktionelle Ankündigung einer Kabarettveranstaltung von der Schaltung einer Anzeige abhängig gemacht. Eine solche Forderung ist ein grober Verstoß gegen Ziffer 7 Pressekodex, da eine redaktionelle Berichterstattung nicht an eine finanzielle Gegenleistung gekoppelt werden darf.
In einem ähnlich gelagerten Fall erhielt die Modellbauzeitung RC-FREIZEIT eine Rüge. Der Chefredakteur der Publikation hatte einem Leser, der nach Testberichten zu bestimmten Produkten gefragt hatte, mitgeteilt, dass man über diese Produkte weder berichtet habe noch berichten werde. Grund sei, dass die Hersteller in der Zeitschrift keine Anzeigen schalteten. Redaktionelle Berichterstattung auf diese Weise von Anzeigenaufträgen abhängig zu machen, ist nicht mit dem Trennungsgrundsatz nach Ziffer 7 Pressekodex vereinbar.
Die Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion) fordert: Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.
PR-Material nicht als solches gekennzeichnet
Gegen BILD Online sprach der Beschwerdeausschuss eine öffentliche Rüge wegen eines Artikels über die medikamentöse Therapie bei vorzeitigem Samenerguss aus. Die Redaktion hatte darin umfangreich Material einer für den Medikamentenhersteller tätigen PR-Agentur wörtlich übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet. Außerdem wurden Preis und Handelsname des Medikaments genannt. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit PR-Material (Richtlinie 7.2 des Pressekodex).
Statistik
Die Sanktionen: 5 öffentliche Rügen, 1 nicht-öffentliche, 18 Missbilligungen, 21 Hinweise. 42 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. In 4 Fällen wurden die Beschwerden als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet.
Ansprechpartnerin für die Presse: Edda Kremer, Tel. 030-367007-13
Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de
Berlin (ots) – Der Deutsche Presserat tagte am 13., 14. und 15.03.2012 in Berlin und sprach insgesamt neun Rügen aus.
Identifizierende Darstellungen von Opfern Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt die B.Z. für die Berichterstattung über einen schweren Autounfall. Sie hatte mit der Unfallschilderung auch ein Foto eines 32-jährigen Opfers gezeigt. Dieses Foto hatte die Redaktion ohne Einwilligung der Angehörigen aus einem sozialen Netzwerk kopiert und veröffentlicht. Über Unfallopfer muss im Hinblick auf den Schmerz der Hinterbliebenen besonders zurückhaltend berichtet werden. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung erkannte der Beschwerdeausschuss nicht. Es liegt ein Verstoß gegen Ziffer 8 und die Richtlinie 8.1, Satz 2 vor.
Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.
Richtlinie 8.1 (2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein.
Nicht-öffentliche Rügen erhielten BILD online und die DRESDNER MORGENPOST für ihre Berichterstattungen unter den Überschriften „Die bizarre Welt des Jonathan H.“ bzw. „Toter im Fluss identifiziert: War es ein Manga-Mord?“. Die Artikel beschäftigten sich mit dem Mord an einem 23-jährigen Mann, dessen zerstückelte Leiche aus einem Fluss gezogen worden war. Das Leben des Getöteten wurde detailliert beschrieben. Dabei wurden auch Spekulationen von Nachbarn über seine Intimsphäre veröffentlicht. Illustriert waren die Artikel zudem mit mehreren, privaten Fotos, die den Mann in Kostümen der Manga-Szene zeigten.
Der Presserat sah in den Beiträgen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach Ziffer 8 (siehe oben) des Pressekodex. Im konkreten Fall erkannte der Presserat kein öffentliches Interesse, das das Persönlichkeitsrecht des Opfers überlagert hätte.
Die DRESDNER MORGENPOST erhielt zudem eine öffentliche Rüge. Grund war ebenfalls ein Verstoß gegen Ziffer 8 und speziell die Richtlinie 8.5.
Richtlinie 8.5 – Selbsttötung
Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt.
Auf der Titelseite und im Innenteil hatte die Zeitung unter der Überschrift „Junge (17) warf sich vor Zug – tot“ über den Suizid eines Teenagers berichtet. Die Selbsttötung wurde ausführlich geschildert und es wurde über das Motiv spekuliert. Auch die Verletzungen des Jungen wurden detailliert beschrieben. Der Presserat sah durch diese Darstellungen die in Richtlinie 8.5 gebotenen Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötung verletzt.
Datenschutz
Die LÜNEPOST wurde vom Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz bereits zum zweiten Mal für die Veröffentlichung eines Fotos gerügt, das eine Szene aus dem Straßenleben der Stadt zeigt. Darauf ist eine Menschengruppe zu sehen. Das Gesicht einer der dort abgebildeten Personen wird von der Zeitung durch einen farbigen so genannten „Glückskreis“ hervorgehoben. Der Person wird ein Einkaufsgutschein von 25 Euro versprochen, wenn sie sich innerhalb von vier Wochen bei der Zeitung meldet. Mit dieser Praxis verstößt die Lünepost gegen das in Ziffer 8 des Pressekodex verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Beschwerdeausschuss hält es für ethisch nicht vertretbar, dass die betreffenden Personen ohne ihr Wissen in der Zeitung veröffentlicht werden. Durch die Einkreisung werden die Personen derart individualisiert, dass die Bilder nicht mehr den Charakter einer Übersichtsszene haben. Durch die Bildunterschrift wird außerdem der Aufenthaltsort der Person bekannt gegeben. Dies sind Angaben zum Privatleben der Abgebildeten. Ohne deren Einverständnis verletzen diese Angaben die Persönlichkeitsrechte und den redaktionellen Datenschutz. Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist daran nicht ersichtlich.
Illegaler Download
Das PC Magazin erhielt eine öffentliche Rüge für einen Beitrag unter der Überschrift „Quellen der Raubkopierer“. Angekündigt wurde der Artikel auf der Titelseite mit der Schlagzeile „Hier saugen Profi-Piraten“ und dem Hinweis „So haben Polizei und Abmahner keine Chance“. Der Artikel beschäftigte sich – unter Nennung von konkreten Websites – mit verschiedenen Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet. In der Berichterstattung und einer beigestellten Tabelle bewertete die Redaktion u. a. das Risiko für den User bei Nutzung des jeweiligen Download-Dienstes.
Der Presserat sah in der Veröffentlichung eine Verletzung des Ansehens der Presse. Es ist nicht mit der Ziffer 1 Pressekodex vereinbar, wenn eine Redaktion illegale Downloadmöglichkeiten beschreibt, durch deren Nutzung Urheberrechte verletzt werden. Die Zeitschrift war bereits 2006 in zwei Fällen für ähnlich gelagerte Veröffentlichungen gerügt worden. Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Diskriminierung
Das DEUTSCHE WAFFENJOURNAL erhält eine öffentliche Rüge für einen Kommentar in der Online-Ausgabe der Zeitschrift. Der Kommentar setzt sich u. a. mit den Motiven eines Vaters nicht deutscher Herkunft auseinander, der seine Tochter erschossen hat. In diesem Zusammenhang zitiert die Zeitschrift die aus Sicht des Presserats zynische und menschenverachtende Äußerung eines Dritten: „Wahrscheinlich eine kultursensible Erziehungsmaßnahme einer noch nicht ganz so gut integrierten Fachkraft, mit der wir halt leben müssen.“ Die Redaktion nimmt keine kritische Distanz zu diesem Zitat ein. Sie muss es sich daher zurechnen lassen. Der Ausschuss hält die Äußerung für einen gravierenden Verstoß gegen die Ziffer 12 des Pressekodex.
Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Trennungsgrundsatz
Die BUNTE erhält eine öffentliche Rüge für diverse Berichte in verschiedenen Ausgaben, die alle gegen die Trennung von Werbung und Redaktion nach Ziffer 7 in Verbindung mit Richtlinie 7.2 (Schleichwerbung) des Pressekodex verstoßen. In allen Beiträgen wurden Produkte hervorgehoben, im Bild gezeigt und teilweise mit Preisangaben genannt. Dies geht über ein begründetes öffentliches Interesse hinaus, stellte der Ausschuss fest. Bei einem Beitrag über Trends auf Society-Partys wurde zum Beispiel eine Sektmarke besonders hervorgehoben. Der Ausschuss sah auch hier die Grenze zur Schleichwerbung überschritten. Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.
Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung des Trennungsgrundsatzes wurde der WESER-KURIER. Die Zeitung hatte unter dem Titel ‚Am Bürgerpark entsteht etwas Neues‘ über den Bau von Eigentumswohnungen in Bremen berichtet. Das Projekt wurde ausführlich und positiv beschrieben. Die Geschäftsführer der Baugesellschaft kamen lobend zu Wort. Am Ende des Textes erfolgte ein Hinweis auf den Vertriebspartner des Bauträgers mit einer Telefonnummer und einer Website.
Der Presserat sah hier die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex überschritten. Ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung in dieser detailliert-positiven Form in Verbindung mit der Nennung des Vertriebspartners war nicht erkennbar. Mit dem Beitrag wurden die kommerziellen Interessen des Anbieters gefördert.
Richtlinie 7.2 – Schleichwerbung
Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.
Statistik
Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 106 Beschwerden behandelt. Neben den sechs öffentlichen und drei nicht-öffentlichen Rügen gab es 15 Missbilligungen und 27 Hinweise. In 49 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In sechs Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet.
Ansprechpartner für die Presse: Edda Kremer und Arno Weyand, Tel. 030-367007-0
Sollten Sie keine Pressemitteilungen des Deutschen Presserats mehr erhalten wollen, reicht eine E-Mail mit dem Betreff „Abbestellung PM“ an uns.
Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de
Berlin (ots) – Ursula Ernst (DJV), Redakteurin der Augsburger Allgemeinen, ist am Mittwoch, 14.03.2012, zur neuen Sprecherin des Deutschen Presserats gewählt worden. Sie löst damit turnusgemäß nach zwei Jahren Bernd Hilder (BDZV) ab. Als stellvertretenden Sprecher wählte das Plenum Tilmann Kruse (VDZ), Justitiar Gruner + Jahr AG & Co KG.
Neuer Vorsitzender des Trägervereins des Deutschen Presserats ist Dirk Platte, Justitiar des VDZ. Sein Stellvertreter ist Kajo Döhring, Hauptgeschäftsführer des DJV.
Auch für zwei Beschwerdeausschüsse wurden Vorsitzende gewählt:
– Manfred Protze(dju in ver.di)Vorsitzender Beschwerdeausschuss 1 – Tilmann Kruse VDZ) stellvertretender Vorsitzender Beschwerdeausschuss 1 – Peter Enno Tiarks (VDZ) Vorsitzender Beschwerdeausschuss 2 – Ursula Ernst (DJV) stellvertretende Vorsitzende Beschwerdeausschuss 2
Vorsitzende des Beschwerdeausschusses Redaktionsdatenschutz bleibt Katrin Saft (DJV), Georg Wallraf (VDZ) ist Stellvertreter.
Als neues Mitglied begrüßte der Presserat Ulrich Eymann, Geschäftsführer Verlag und Dru-ckerei Main-Echo, für den BDZV.
Ansprechpartnerin für die Presse: Ella Wassink, Tel. 030-367007-0
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Berlin (ots) – Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten am 6. und 7. Dezember 2011 in Berlin und sprachen insgesamt zwei Rügen aus.
Tod des Diktators Gaddafi
Insgesamt 49 Beschwerden lagen dem Presserat zur Berichterstattung über den gewaltsamen Tod Muammar Al-Gaddafis in Libyen vor. Der Presserat hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein getöteter Diktator in Fotos und Bewegtbildern gezeigt werden darf und wenn ja, in welcher Form. Grundsätzlich ist der Presserat der Auffassung, dass der Tod von Diktatoren auch in Bildern festgehalten werden darf. Eine Tabuisierung des Todes sollte es in den Medien nicht geben.
Selbstverständlich ist der Anblick eines getöteten Menschen kein Anblick, dem sich ein Leser oder Internet-User in der Regel gerne stellt. Dennoch gehört es zu den Aufgaben der Presse, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten. Die Darstellung des toten Gaddafis verstößt daher nicht per se gegen den Grundsatz der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Kodex. Auch die Ziffer 11 des Kodex, die eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Tod untersagt, ist nicht automatisch verletzt. So hat der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats auch insgesamt 14 Beschwerden aus diesen Gründen als unbegründet zurückgewiesen. Die Bilder sind Dokumente der Zeitgeschichte.
Dennoch ist bei der Darstellung darauf zu achten, in welcher Form die Bilder gezeigt werden. So haben zwei Boulevardzeitungen ein Foto des blutverschmierten Gesichts des toten Gaddafi, gezoomt und vergrößert, auf der Titelseite über dem Bruch veröffentlicht. Hierin erkannte der Ausschuss einen Verstoß gegen Aspekte des Jugendschutzes. In Ziffer 11 wird ausdrücklich gesagt: „Die Presse beachtet den Jugendschutz.“ Darüber hinaus regelt die Richtlinie 11.1 (unangemessene Darstellung) besonders die Platzierung von solchen Fotos. Hier heißt es:
„Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.“
In beiden Fällen sprach der Beschwerdeausschuss eine Missbilligung aus – bei insgesamt 35 Beschwerdeführern.
Rüge für Bericht über Pilawa
Die Zeitschrift „DAS NEUE“ erhielt eine öffentliche Rüge, da sie nach Auffassung des Presserats gegen das Wahrheitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex verstoßen hat. In dem auf der Titelseite der Ausgabe vom 17.09.2011 angekündigten Beitrag „Jörg Pilawa – Ein Ehe-Drama! Er lässt seine Frau im Stich“ spekulierte das Magazin über den Zustand der Ehe des Fernsehmoderators. Jörg Pilawa, der selbst als Beschwerdeführer auftrat, monierte daran, dass mit der Überschrift die Leser über sein Familienleben in die Irre geführt würden. Die Zeitschrift verteidigte sich damit, lediglich O-Töne von Pilawa aus der Sendung „Rette die Millionen“ zum Anlass einer kritischen Berichterstattung gemacht zu haben.
Der Presserat erkannte den Verstoß gegen den Grundsatz wahrheitsgemäßer Berichterstattung darin, dass die Zeitschrift DAS NEUE Vermutungen zum Zustand der Ehe durch die Wahl der Titelseitenüberschrift zur Tatsache stilisiert habe. Damit sei ohne belegbare Quellen eine persönliche Geschichte konstruiert worden, die Pilawa moralisch abwerte.
Trennungsgebot
Wegen Schleichwerbung gerügt wurde die AUTO-ZEITUNG. Im Gebrauchtwagen-Sonderheft 2012 hatte die Redaktion einen Beitrag über den Werterhalt von Autos durch regelmäßige Wartung veröffentlicht. Dabei wurde ohne jede kritische Betrachtung ausschließlich das Angebot der Werkstattkette A.T.U. vorgestellt. Mitbewerber wurden nicht genannt. Der Artikel enthielt Preisangaben sowie einen Hinweis auf die Website des Unternehmens. Beigestellt waren der Veröffentlichung zudem ein Interview mit dem Geschäftsführer der Firma sowie Fotos, auf denen deutlich das Logo A.T.U zu sehen war. Mit dieser Darstellung wurde die Grenze zwischen einer Berichterstattung von öffentlichem Interesse und Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex überschritten. Richtline 7.2 (Schleichwerbung) hält fest:
Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird.
Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.
Statistik
Insgesamt wurden in den zwei Beschwerdeausschüssen 158 Beschwerden behandelt, darunter drei Mehrfach-Beschwerden mit insgesamt 64 Beschwerdeführern. Neben den zwei öffentlichen Rügen gab es 16 Missbilligungen und 27 Hinweise. In 72 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In sechs Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. In einem Fall gab es mehrere Beschwerdeführer gegen eine Publikation, die Maßnahme wird hier jedoch nur einmal gezählt.
Ansprechpartner für die Presse: Arno Weyand und Ella Wassink, Tel. 030-367007-0
Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de
Berlin (ots) – Der Sprecher des Presserats, Bernd Hilder, und Geschäftsführer, Lutz Tillmanns, informierten auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Presserats am 17. Oktober 2011 in Berlin u.a. über folgende Themen:
– Pressefreiheitsgesetz
– Beschwerdearbeit im Fokus: Zahlen und Trends 2010/2011
– Opferschutz
– 14. Europäisches Presseratstreffen in Moskau
Pressefreiheitsgesetz immer noch in weiter Ferne
Die parlamentarischen Beratungen an dem Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit scheinen inzwischen komplett ins Stocken geraten zu sein. Nachdem die Bundesregierung bereits im Oktober letzten Jahres (am 21.10.2010) den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht“ eingebracht hat, legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Monat später den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht“ vor. Der Deutsche Presserat begrüßte schon damals, dass beiden Entwürfen der gesetzgeberische Wille gemeinsam ist, im Interesse der Presse- und Rundfunkfreiheit die Schwellen für Eingriffe in den Quellen- und Informantenschutz höher zu legen. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem sog. Cicero-Urteil vom 27.02.2007 werden die Entwürfe aber in unterschiedlichem Grade gerecht. Der Regierungsentwurf zielt lediglich auf eine Entschärfung des § 353b des Strafgesetzbuches ab. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Journalisten von Staatsanwaltschaften allein deshalb der Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden können, weil sie ihnen zugespieltes Material veröffentlichen. Außerdem sollen Beschlagnahmen bei Medienangehörigen nur noch möglich sein, wenn gegen sie ein dringender Tatverdacht besteht.
Der Entwurf der Grünen-Fraktion geht deutlich darüber hinaus. Er will zusätzliche Lücken im Schutz gegenüber Ermittlungsmaßnahmen schließen. So soll nicht nur die Beihilfe, sondern auch die Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353b StGB für Journalisten straffrei bleiben. Desweitern sollen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen in Wohnungen und Arbeitsräumen bei Journalisten nur noch von einem Richter angeordnet und unter strikter Beachtung der Pressefreiheit begründet werden können. Zudem sollen Journalisten in Ermittlungsverfahren im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen den übrigen Berufsgeheimnisträgern wie Geistlichen, Rechtsanwälten und Abgeordneten gleichgestellt werden.
Gemeinsam mit den übrigen Presse- und Rundfunkverbänden hatte der Presserat deshalb im Januar dieses Jahres an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundes- tages eine ausführliche Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen abgegeben. Die Anhörung von Experten im Bundestag-Rechtsausschuss am 26.01.2011 hat dennoch gezeigt, dass die Notwendigkeit, die Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten im Straf- und Strafprozessrecht zu stärken, unterschiedlich bewertet wird. Presseratssprecher, Bernd Hilder, sagte dazu auf der Pressekonferenz: „Es ist dringend notwendig, dass das „Cicero-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts endlich umgesetzt wird!“ Wie wichtig ein solches Gesetz ist, zeigt auch der Vorschlag des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder. Dieser hatte nach der Datenpanne bei der Enthüllungsplattform Wikileaks schärfere Geheimhaltungsvorschriften für die Presse gefordert. Der Presserat hält solche Vorschläge für falsch und populistisch. Sie würden den kritischen Journalismus in Deutschland schwer belasten. Der Deutsche Presserat appelliert deshalb an alle Bundestagsfraktionen, die vorliegenden Gesetzentwürfe ernsthaft weiter zu beraten und im Sinne einer Stärkung der Pressefreiheit zu beschließen.
Zahlen und Trends zur Beschwerdearbeit
Das Jahr 2010 war für den Presserat in Bezug auf die Anzahl der Beschwerden ein Rekordjahr. Insgesamt 1.661 Menschen wandten sich mit ihren Beschwerden an den Presserat. Dabei gab es allein knapp 200 Beschwerden zum Titanic-Titelblatt vom April 2010 und über 240 Beschwerden zum Loveparade-Unglück im Juli 2010. Im laufenden Jahr 2011 gab es bislang keine Vielfach-Beschwerden. Die Zahl der Beschwerden wird 2011 daher im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich rückläufig sein. Zu den Vorfällen in Norwegen erreichten den Presserat insgesamt 16 Beschwerden. Hier wurden eine nicht-öffentliche Rüge, eine Missbilligung und zwei Hinweise ausgesprochen. Insgesamt sieben Beschwerden zum Massaker in Norwegen und zu dem Anschlag in Oslo wurden als unbegründet angesehen.
2011 wurden folgenden Maßnahmen von den drei Beschwerdeausschüssen des Presserats ausgesprochen: 34 öffentliche Rügen, sieben nicht-öffentliche Rügen, 74 Missbilligungen und 84 Hinweise. 23 Beschwerden waren begründet, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. 348 Beschwerden wurden als unbegründet abgelehnt.
Amokläufe und Unglücksfälle: Opferschutz hat Vorrang
Die Beschwerdeausschüsse des Presserats beschäftigten sich in den letzten Jahren mehrfach intensiv mit Berichterstattungen über Amokläufe (Norwegen, Winnenden) und Unglücksfälle (Loveparade, Flugzeugabstürze), bei denen viele Tote zu beklagen waren. Im Mittelpunkt der Beschwerden stand dabei häufig die Veröffentlichung von Fotos und Namen der Opfer. Viele Leser sahen darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Getöteten und eine Belastung für die Hinterbliebenen. In Ziffer 8 Richtlinie 8.1 Pressekodex ist festgehalten, dass bei der Berichterstattung über Unglücksfälle und Straftaten die Presse keine Informationen in Wort und Bild veröffentlicht, die eine Identifizierung von Opfern ermöglichen. Weiter heißt es, dass Opfer von Unglücksfällen und Straftaten Anspruch auf einen besonderen Schutz ihres Namens haben. Zuletzt entschied der Presserat im Hinblick auf zwei Veröffentlichungen über die Attentate in Norwegen, in denen eine Vielzahl von Opfern mit Bild und vollem Namen dargestellt wurde, dass eine solche Berichterstattung presseethisch nicht vertretbar ist. Bei dieser Bewertung wurde intensiv die Frage diskutiert, ob es nach einer derart außergewöhnlichen Tat gerechtfertigt sei, die Opfer zu zeigen. Viele Medien hatten die Fotos veröffentlicht, weil die Redaktionen den Opfern „ein Gesicht geben“ wollten, um den Lesern das Ausmaß dieses schrecklichen Verbrechens emotional begreifbarer zu machen.
Diese Intention kollidiert allerdings mit dem Persönlichkeitsrecht der Opfer. Nur weil Menschen zufällig Opfer eines schrecklichen Verbrechens oder eines Unglücks werden, rechtfertigt dies nicht automatisch eine identifizierende Berichterstattung über ihre Person. Bei der Abwägung in Bezug auf die Opfer von Norwegen gelangte der Presserat zu dem Ergebnis, dass das Persönlichkeitsrecht der Opfer ein mögliches Informationsinteresse der Leser überlagert. Die durch die Fotos entstehende Emotionalisierung ist lediglich eine erweiterte Information, die vom ethischen Standpunkt her zum sachlichen Verständnis des Amoklaufs so nicht erforderlich war. Bei dieser Entscheidung berücksichtigte der Beschwerdeausschuss auch das Ergebnis einer Diskussion aus der März-Sitzung des Plenums des Presserats. Darin setzte sich das Gremium intensiv mit den Argumenten einzelner Redaktionen für eine Veröffentlichung von Opfergalerien auseinander. Dabei gab es auch innerhalb des Presserats Stimmen, die dies in einem engen Rahmen für presseethisch vertretbar hielten. Allerdings sprach sich die deutliche Mehrheit der Mitglieder dafür aus, das Persönlichkeitsrecht der Opfer nicht zu lockern und auch künftig – analog zur bisherigen Spruchpraxis – den Opferschutz restriktiv zu handhaben.
13. Jahrestreffen Europäischer Presseräte
Vom 5. – 8. Oktober 2011 fand auf Einladung der Russischen Journalistenunion (Russian Union of Journalists – RUJ), des Russischen Rates für Pressebeschwerden (Russia’s Public Chamber for Press Complaints – PCPC) und der Russischen Verlegerunion (Guild of Periodical Press Publishers – GIPP) die 13. Jahrestagung der Europäischen Presseräte in Moskau statt. Die Presseräte treffen sich seit 1999 als loser Verbund unter dem Namen AIPCE (Alliance of Independent Press Councils of Europe) jährlich zu einem Erfahrungsaustausch über ihre Arbeit. Dabei geht es neben der praktischen Anwendung und Auslegung ethischer Grundregeln, die in den jeweiligen Pressekodices veröffentlicht sind, auch um die presserechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern. Insgesamt 26 Länder (davon 12 EU-Staaten) und Beobachter des Europarates nahmen an dem diesjährigen Treffen teil. Themen waren u. a. die Finanzierung und rechtliche Grundlagen der Presseräte. Diskutiert wurde auch über die Auswirkungen, die Twitter, soziale Netzwerke, Blogs und jede Art von „Bürgerjournalismus“ auf die Arbeit der Journalisten haben. Der Druck auf die Redaktionen, Schnelligkeit vor Genauigkeit zu stellen, nimmt überall zu. Die Presseräte waren sich jedoch einig, dass genaue Recherchen und die Überprüfung der Wahrhaftigkeit einer Meldung Vorrang haben muss.
Im Rahmen der Tagung wurde den AIPCE-Mitgliedern zudem der Film „Bitter taste of freedom“ von Marina Goldovskaya gezeigt, der eine Widmung an die vor fünf Jahren getötete russische Journalistin und Aktivistin Anna Politkowskaja ist. Der Dokumentarfilm kritisiert deutlich die politische Situation in Russland und wurde von der Gilde der Dokumentarfilmer für einen Oscar nominiert. Zudem gab es eine Gedenkzeremonie für Anna Politkowskaja: Zur Erinnerung an die bis heute nicht aufgeklärte Ermordung vor fünf Jahren legten die Mitglieder der Konferenz Blumen an der Grabstätte nieder.
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Berlin (ots) – Der Deutsche Presserat lädt zu seiner Jahrespressekonferenz am 17. Oktober 2011 in Berlin ein. Als Ansprechpartner stehen Ihnen der Sprecher des Presserats, Bernd Hilder, und Geschäftsführer Lutz Tillmanns zur Verfügung.
Inhaltlich wird es vor allem um das Kerngeschäft des Presserats, die Beschwerdearbeit, gehen. Ein besonderes Augenmerk soll hier auf die identifizierende Berichterstattung von Opfern gelegt werden, die immer wieder zu begründeten Beschwerden beim Presserat führt. Dies war 2011 erneut der Fall, nachdem ein Amokläufer in Norwegen viele Menschen erschossen hatte. Etliche Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichten daraufhin die Fotos dieser Opfer.
Politisch befindet sich der Entwurf des Pressefreiheitsgesetzes weiterhin in der parlamentarischen Beratung. Die Stärkung der Pressefreiheit bleibt ein dringendes Anliegen des Presserats und sämtlicher Medienverbände.
Wir würden uns freuen, Sie in den Räumen der Geschäftsstelle in Berlin-Charlottenburg begrüßen zu dürfen! Um Anmeldung wird gebeten.
Wann: Montag, 17.10.2011, 11 Uhr
Wo: Berlin, Geschäftsstelle des Deutschen Presserats, Fritschestr. 27/28, 2. Innenhof Aufgang A, 10585 Berlin. U-Bahn Stationen: Bismarckstraße (U2 und U7) oder Sophie-Charlotte Platz (U2). Bus: 107 (Kaiser-Friedrich-Straße)
Bitte beachten Sie, dass keine gesonderten Parkplätze zur Verfügung stehen.
Wir bitten um eine formlose Anmeldung per E-Mail an: info@presserat.de
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