Kategorie: Finanzen
Selbstgebaute Altersvorsorge besser als Sofortrente und Bankauszahlpläne
Nervöse Börsenschwankungen – 5 sichere Tipps für Anleger
"Was Anleger brauchen, ist ein attraktives Investment mit gut kalkulierbarem Risiko", ist sich Anlageexperte Stefan Krämer, CEO von CelticGold AG (https://www.celticgold.eu/b_de/), sicher. "Weiterhin ausschließlich Weiterlesen
Robo-Advisor für bequeme Anleger
Handytarife vergleichen: Rechner von Verivox, Tariffuxx und handytarife.de am besten
Die teuren Tücken der Null-Prozent-Finanzierung
Sofortkredit 1000€ für 0,00% via Barkredit.online
Sofortkredit über 1000€ als Ratenkredit für 0,00 % effektivem Jahreszins. Perfekt für mal eben Urlaub, Dispo, Überbrückung. Sofortentscheidung und Sofortauszahlung!
Antrag für den Sofortkredit sowie Konditionen und weitere Angaben nach Preisangabeverordnungen jetzt unter http://www.barkredit.online
Nachrichten
Mit diesem neuen Top-Zins bietet die SWK Bank beste Konditionen für Ratenkredite.
Egal, ob Sie Ihre Wohnung renovieren müssen, eine Umschuldung Ihres bestehenden Kredites benötigen oder einen Sofortkredit für Selbstständige suchen. Die Verwendung Ihres Kredites ist völlig Ihnen überlassen.
1.000 Euro erhalten Sie schon für einen Zinsatz von 0,00% Zinsen. Also folglich keine Zinsen und außerdem keine Bearbeitungsgebühr.
Sie profitieren von einem unabhängigen und persönlichen Kreditvergleich. Dieses Vergleichsportal ermittelt für Sie das beste Kreditangebot mit den günstigsten Konditionen. Zudem erhalten die Kunden unseres Partners Smava auf Wunsch eine kostenlose telefonische Beratung durch unabhängige Kreditexperten.
Weiterführende Informationen unter www.barkredit.online.
Die Rolle des Geldes für den gesellschaftlichen Wandel
Fair Finance Week diskutiert Möglichkeiten der Finanzwirtschaft und der Verbraucher, durch Finanzfragen Einfluss auf gesellschaftliche Themen zu nehmen
Frankfurt/Main – 12. November 2015 – Kann eine Geldanlage zu mehr Nachhaltigkeit beitragen? Oder gar auf das Klima Einfluss nehmen? Was bietet die Finanzwirtschaft, um Banking fairer zu gestalten? Und lässt sich mit Geld tatsächlich ein positiver Wandel in der Gesellschaft herbeiführen? Diese und weitere spannende Fragen werden im Rahmen der Fair Finance Week Frankfurt 2015 von 16. bis 20. November diskutiert. Die gute Nachricht: Hier bleiben Experten nicht unter sich, hier sind auch Bürgerinnen und Bürger eingeladen.
Gastgeber der Veranstaltungswoche, die in diesem Jahr übrigens zum 2. Mal stattfindet, ist das Fair Finance Network Frankfurt – und damit die Evangelische Bank eG, die GLS-Gemeinschaftsbank eG, der Oikocredit Förderkreis Hessen-Pfalz e.V. und die Triodos Bank Deutschland N. V. Unter dem Motto „Die Rolle des Geldes für den gesellschaftlichen Wandel“ erwartet die Teilnehmenden vor allem eines: nachhaltige Abwechslung. Ob Podiumsdiskussion, Workshop oder Filmabend, hier treffen interessierte Menschen auf Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und der Zivilgesellschaft, die in dieser Konstellation nur selten zusammenkommen.
Unterstützt wird die Veranstaltungswoche durch mehrere Organisationen der Zivilgesellschaft. Darauf freut sich auch Sven Giegold, Mitglied der Grünen Fraktion im Europaparlament, der am 16. November bei der ersten Veranstaltung die Begrüßungsworte spricht: „Die Gesellschaft will mehr Demokratie und Transparenz. Dies gilt auch für den Finanzbereich. Die Fair Finance Week ist eine gute Gelegenheit, Finanzwesen und Menschen näher zusammen zu führen.“ Und auch Hessens stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir ist von der Fair Finance Week als Impulsgeber überzeugt: „Welche Auswirkungen es haben kann, wenn Investitionen fehlgeleitet werden, haben wir in der Finanzkrise gesehen. Mehr Nachhaltigkeit im Finanzwesen bedeutet unter anderem die Rückbesinnung der Finanzmärkte auf ihren eigentlichen Auftrag: Kapital für wirtschaftliche Entwicklung zur Verfügung zu stellen, die das Gemeinwohl im Blick hat. Nur eine nachhaltige Finanzwirtschaft ist in der Lage, eine weitere Finanzkrise zu verhindern.“ Dass es bei den Veranstaltungen um mehr geht als um Worte und dass auch jeder Einzelne mit seinen täglichen Entscheidungen Einfluss nehmen kann, liegt den Gastgebern sehr am Herzen – geben sie doch als nachhaltige Finanzinstitute allesamt ein Beispiel dafür, wie viel Gutes Geld bewirken kann. Daher wollen sie auch den Blick auf die Möglichkeiten des Einzelnen richten: Denn genauso, wie z. B. bei der Wahl des Stromanbieters können Menschen ihr Geld bei einem nachhaltigen Finanzinstitut anlegen und damit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Wandel leisten.
Das detaillierte Programm finden Interessierte unter www.fair-finance-frankfurt.de. Um Anmeldung für die einzelnen Veranstaltungen wird gebeten.
Informationen zum Fair-Finance-Netzwerk
Das Fair Finance Network Frankfurt ist ein 2014 gegründetes Netzwerk von in Frankfurt ansässigen nachhaltigen Finanzinstituten. Mitglieder sind derzeit die lokalen Filialen der Evangelischen Bank eG sowie der GLS-Gemeinschaftsbank eG, daneben Triodos Bank N.V. Deutschland und Oikocredit Förderkreis Hessen-Pfalz e.V. Die Mitglieder verstehen sich als Vorreiter einer nachhaltigen Finanzwirtschaft und möchten sich für diese am Standort Frankfurt mit gemeinsamer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Pressekontakt:
Triodos Bank N.V. Deutschland Florian Koss Leiter Communications & Marketing Mainzer Landstr. 211 60326 Frankfurt am Main Tel: 069-7171 9183 E-Mail: florian.koss@triodos.de
für weitere Informationen der weiteren Netzwerkpartner: Ansprechpartner
Evangelische Bank eG Arnd Erler Friedberger Anlage 28 60316 Frankfurt am Main Tel: 069-943109-3817 E-Mail: arnd.erler@eb.de G
LS Bank eG Josef Schnitzbauer Mainzer Landstr. 47 60329 Frankfurt Tel: 069-25610-0 E-Mail: josef.schnitzbauer@gls.de
Oikocredit Förderkreis Hessen-Pfalz e.V. Silvia Winkler Berger Straße 211 60385 Frankfurt Tel: 069-74 22 18 01 E-Mail: swinkler@oikocredit.de
Das Fair Finance Network Frankfurt hat seinen Ursprung in einem Arbeitskreis, der im Rahmen der Bewerbung der Stadt Frankfurt am Main für den Titel „Hauptstadt des Fairen Handels“ 2012 bis 2013 diverse öffentlichkeitswirksame Aktionen zum Thema Fairer Handel und faire Finanzwirtschaft durchführte. Mehr Informationen finden Sie unter www.fair-finance-frankfurt.de
Schadenfreiheitsklasse lebenslang erhalten – auch ohne Auto
Test: Billiger Strom mit gutem Service
Ewiges Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen könnte endlich sein
Das „ewige“ Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen könnte doch endlich sein.
Zumindest wenn es nach Plänen der Bundesregierung geht. Die könnte den Widerrufsjoker aus dem Spiel ziehen. Der Widerruf eines Darlehensvertrags bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wäre dann voraussichtlich nur noch bis Juni 2016 möglich. „Bis dahin besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag zu widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt hat“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. „Verbraucher sollten allerdings handeln, ehe es zu spät ist.“
Grundsätzlich ist ein Widerruf bei Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, dann möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Schon geringfügige Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung können dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und für die betroffenen Verträge ein „ewiges“ Widerrufsrecht gilt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird das Darlehen dann rückabgewickelt und der Kreditnehmer kann zu den aktuell niedrigen Zinsen günstig umschulden. Bevor der Widerrufsjoker vor dem Aus stehen könnte, steht am 1. Dezember noch eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Thema Widerruf an. Verhandelt wird dann der Fall eines Anlegers, der sich an einen Fonds beteiligt und die Finanzierung z.T. über ein Darlehen geleistet hat. Später widerrief er das Darlehen wegen einer fehlerhaften Musterwiderrufsbelehrung und klagte auf Rückabwicklung des gesamten Geschäfts – also auch der Fondsbeteiligung. Obwohl die Widerrufsbelehrung unstrittig fehlerhaft ist, ist er in den ersten Instanzen gescheitert.
Nun soll der BGH das letzte Wort sprechen. Die Entscheidung des BGH kann auch Auswirkungen auf den Widerruf von Immobiliendarlehen haben. Bisher scheiterte die Klage, da der Anleger sich mit dem Widerruf treuwidrig verhalten habe. Ihm gehe es nur darum, sich von der Fondsbeteiligung zu trennen. Ähnlich argumentieren die Banken häufig, wenn es um den Widerruf von Immobiliendarlehen geht. Dann wolle der Kunde nur von den niedrigen Zinsen profitieren. Rechtsanwalt Kanz: „Der BGH wird also im Endeffekt über die Frage zu entscheiden haben, ob die Motivation für den Widerruf eine entscheidende Rolle spielen darf. Bleibt er bei seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, wird es aber nicht um die Begründung für den Widerruf gehen, sondern einzig und allein um die Zulässigkeit des Widerrufs. Und die ist in einem Großteil der Fälle gegeben.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
Rechtsanwalt Simon Kanz Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4 65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0 Telefax: (06 11) 4 50 23-17 Mobil: 01 72 – 6 16 61 03
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de www.caesar-preller.de
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreut die Kanzlei Cäsar-Preller Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei großen Wert auf den persönlichen Kontakt gelegt wird. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt. Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in den Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Prostitution und Sorgerecht: ein Fall der Kurtz Detektei Bielefeld
Als alleinerziehende Mutter hat Frau es nicht leicht – keine Frage. Man muss „den Haushalt schmeißen“, den Lebensunterhalt verdienen und ein Kind großziehen – und das alles ohne die Hilfe eines Partners. Die meisten Mütter gehen mit dieser Situation bewundernswert souverän um, Weiterlesen
Lohnsteuer: Jetzt noch Freibeträge sichern bringt Weihnachtsgeld vom Finanzamt
Berlin (ots) – Arbeitnehmer mit erhöhten Werbungskosten sollten noch bis Ende Oktober beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dazu rät das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip. Wer jetzt schnell handelt, hat bereits im November ein höheres Nettoeinkommen. Das lohnt sich besonders für Angestellte, die zum Jahresende Weihnachtsgeld erwarten. In einer Beispielrechnung von Finanztip hat dadurch ein Alleinstehender mit 3.500 Euro Bruttogehalt plus einmaliger Sonderzahlung für November und Dezember 932 Euro mehr in der Tasche.
„Statt dem Finanzamt zinslos einen Kredit zu geben, können Arbeitnehmer das Geld anlegen oder es für Weihnachtsgeschenke nutzen“, empfiehlt Finanztip-Steuerexperte Udo Reuß. Hat ein Arbeitnehmer in diesem Jahr mehr als 1.600 Euro an Werbungskosten ausgegeben, kann er sich beim Finanzamt noch bis zum 30. November einen Freibetrag eintragen lassen. Am besten macht er es bereits im Oktober, dann profitiert er schon früher von einem deutlich höheren Nettogehalt.
In Beispielrechnung hat Arbeitnehmer 932 Euro mehr
Im Musterfall von Finanztip erhält ein Arbeitnehmer einen Jahresfreibetrag von 2.320 Euro, wenn er an 220 Tagen im Jahr 20 Kilometer zur Arbeit fährt und 2.000 Euro für Fortbildungen, Fachliteratur und Arbeitsmittel ausgibt – zum Beispiel für Berufskleidung, Werkzeuge, Handy oder Computer. Der Alleinstehende mit Steuerklasse I verdient 3.500 Euro brutto und erhält zusätzlich im November ein 13. Monatsgehalt. Lässt er sich noch im Oktober einen höheren Freibetrag eintragen, bekommt er für November rund 564 Euro mehr ausbezahlt. Rechnet man den Dezember noch dazu, hat er zum Jahresende insgesamt 932 Euro mehr Nettogehalt – statt es erst nach der Steuererklärung zurückzubekommen. Wenn der Antrag erst im November gestellt wird, dann landen immerhin noch 651 Euro mehr auf dem Konto. Der Arbeitnehmer überlässt auf diese Weise aber zunächst knapp 281 Euro dem Finanzamt.
Freibetrag für 2016 gilt zwei Jahre
„Wer schon im November von dem Freibetrag profitieren möchte, sollte bis Ende Oktober das Papierformular beim Finanzamt abgeben und die erhöhten Ausgaben belegen“, empfiehlt Finanztip-Experte Reuß. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, informiert zusätzlich noch seine Personalabteilung, damit sie ihn sicher bei der nächsten Gehaltsabrechnung berücksichtigen. „Ein eingetragener Freibetrag für 2015 gilt allerdings nur bis Jahresende“, erinnert Reuß. Er rät Arbeitnehmern daher, auch gleich den Freibetrag für 2016 zu beantragen. Erstmals gilt dieser dann sogar für zwei Jahre. Bislang wurde ein Freibetrag nur für ein Jahr gewährt. Allerdings müssen Verbraucher dann nicht nur für 2015 eine Steuererklärung abgeben, sondern auch für 2016 und 2017.
Weitere Informationen zum Freibetrag unter: http://www.finanztip.de/lohnsteuerermaessigung/
Tipps zur Einkommensteuererklärung 2014 mit kostenlosem PDF unter: http://www.finanztip.de/steuererklaerung/
Über Finanztip
Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.
Täglich neue Tipps auf Twitter (https://twitter.com/Finanztip), Google+ (https://plus.google.com/+FinanztipDe/posts) und Facebook (https://www.facebook.com/Finanztip).
Pressekontakt: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH Hasenheide 54 10967 Berlin
Frederike Roser Telefon: 030 / 80 933 15 80 presse@finanztip.de http://www.finanztip.de/presse/