Berlin (ots) – Wer jahrelang unfallfrei gefahren ist und dann sein Auto aufgibt, kann die erworbene Schadenfreiheitsklasse in der Autoversicherung lebenslang behalten – und damit für ein neues Auto auch lebenslang reaktivieren. Finanztip hat die Versicherungsbedingungen der größten Kfz-Versicherer verglichen und festgestellt, dass 2 der 17 geprüften Anbieter beim erneuten Abschluss einer Kfz-Police die Schadenfreiheitsklasse lebenslang anrechnen. Die große Mehrheit rechnet sie immerhin deutlich länger als die früher üblichen sieben Jahre an. Damit kann ein Versicherter oft einige Hundert Euro im Jahr sparen. Finanztip gibt Tipps, wie die Wiederaufnahme der Schadenfreiheitsklasse klappt.
Unfallfreies Fahren zahlt sich in der Kfz-Versicherung aus. Denn je höher die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eines Fahrers ist, desto niedriger sind seine Versicherungsbeiträge. Wer über längere Zeit kein Auto besaß, musste früher damit leben, dass sein Schadenfreiheitsrabatt nach sieben Jahren verfiel. Wer dann wieder ein Auto anmeldete, musste in der SF-Klasse 1/2 beginnen. Ärgerlich für Autofahrer, denn mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt lassen sich bei den Prämien für die Kfz-Versicherung mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Mittlerweile haben aber viele Versicherungen ihre Übernahmefristen verlängert.
30 Prozent Ersparnis durch reaktivierte Schadenfreiheitsklasse
Verbraucher, die nach längerer Unterbrechung wieder ein Auto versichern, sollten deshalb nicht nur Preise vergleichen, sondern sich auch genau darüber informieren, ob ihre frühere SF-Klasse anerkannt wird. Die Admiraldirekt erkennt die Schadenfreiheitsklasse zwölf Jahre lang an, Debeka und WGV übernehmen sie sogar unbegrenzt. Nur drei Anbieter im Test halten an der Sieben-Jahres-Regel fest.
Es kann sich lohnen, die Versicherung zunächst bei einem etwas teureren Anbieter abzuschließen, wenn dieser die SF-Klasse wieder aufleben lässt. „Nach einem Jahr können Autofahrer dann zum günstigsten Versicherer wechseln und ihre SF-Klasse mitnehmen“, sagt Finanztip-Versicherungsexpertin Annika Krempel. Schon mit einer recht niedrigen Schadenfreiheitsklasse können Kunden ein Drittel des Beitrages sparen, wie eine Beispielrechnung von Finanztip zeigt. Mit der Schadenfreiheitsklasse 6 zahlt ein 32-jähriger Fahrer beim günstigsten Anbieter für die Vollkasko-Versicherung seines Golf VI 395 Euro. Muss er sich stattdessen wieder mit Schadenfreiheitsklasse ½ versichern, kostet das günstigste Angebot hingegen 578 Euro.
Schadenfreiheitsklasse schriftlich bestätigen lassen
Versicherungsunternehmen rechnen alte Rabatte nur an, wenn sie die angegebene Schadenfreiheitsklasse noch nachprüfen können. Dazu recherchieren sie in der eigenen Kundendatenbank oder fragen beim vorherigen Versicherer nach. „Verbraucher sollten deshalb unbedingt ihre Versicherungsnummer aufheben“, rät Finanztip-Expertin Krempel. Da viele Unternehmen die Daten zu beendeten Verträgen nach zehn Jahren löschen, sollten sich Verbraucher zudem ihre Schadenfreiheitsklasse bei der Kündigung ihrer Autoversicherung schriftlich bestätigen lassen. Dazu sind die Unternehmen nach Paragraph 5 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet. Die meisten Gesellschaften erkennen auch diesen Nachweis an.
Weitere Informationen zur aktuellen Untersuchung unter: http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Ratgeber zum Wechsel der KFZ-Versicherung: http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/
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