Anlässlich des Marktstartes von Omegal beantwortet die Geschäftsführerin Pnina Arad Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln, Omega-3-Fettsäuren und der Omeguard Produktpalette.
Frau Arad, brauchen wir in Deutschland Weiterlesen
Anlässlich des Marktstartes von Omegal beantwortet die Geschäftsführerin Pnina Arad Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln, Omega-3-Fettsäuren und der Omeguard Produktpalette.
Frau Arad, brauchen wir in Deutschland Weiterlesen
Wie kann ich mein Immunsystem stärken?
Der Sommer hat sich längst verabschiedet, draußen wird es ungemütlich – die Erkältungszeit ist gekommen. Da hilft nur eins: das Immunsystem nachhaltig stärken. Wir wissen, dass Vitamin C dabei wichtig ist, genauso wie frische Luft und Bewegung – Weiterlesen
Wie kann ich Stress bei meinem Kind verringern?
Ob im Alltag oder im Beruf, wir spüren ihn überall und immer häufiger: Stress. Entspannt arbeiten, das Kind in aller Ruhe von der Kita abholen oder spontan Freunde treffen? Fehlanzeige. Zeit- und Leistungsdruck steigen bei den meisten von uns. Weiterlesen
Egal ob für Schwangere, Schulkinder oder Sportler: Omega 3 ist für jeden Menschen ein überlebenswichtiger Grundstoff.
Omeguard Omega 3 Fettsäuren haben auf Jung und Alt eine positive Wirkung.
Für Menschen, die auf ihre Gesundheit achten, ist Omega 3 daher ein nicht zu Weiterlesen
Zumindest wenn es nach Plänen der Bundesregierung geht. Die könnte den Widerrufsjoker aus dem Spiel ziehen. Der Widerruf eines Darlehensvertrags bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wäre dann voraussichtlich nur noch bis Juni 2016 möglich. „Bis dahin besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag zu widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt hat“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. „Verbraucher sollten allerdings handeln, ehe es zu spät ist.“
Schon geringfügige Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung können dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und für die betroffenen Verträge ein „ewiges“ Widerrufsrecht gilt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird das Darlehen dann rückabgewickelt und der Kreditnehmer kann zu den aktuell niedrigen Zinsen günstig umschulden. Bevor der Widerrufsjoker vor dem Aus stehen könnte, steht am 1. Dezember noch eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Thema Widerruf an. Verhandelt wird dann der Fall eines Anlegers, der sich an einen Fonds beteiligt und die Finanzierung z.T. über ein Darlehen geleistet hat. Später widerrief er das Darlehen wegen einer fehlerhaften Musterwiderrufsbelehrung und klagte auf Rückabwicklung des gesamten Geschäfts – also auch der Fondsbeteiligung. Obwohl die Widerrufsbelehrung unstrittig fehlerhaft ist, ist er in den ersten Instanzen gescheitert.
Nun soll der BGH das letzte Wort sprechen. Die Entscheidung des BGH kann auch Auswirkungen auf den Widerruf von Immobiliendarlehen haben. Bisher scheiterte die Klage, da der Anleger sich mit dem Widerruf treuwidrig verhalten habe. Ihm gehe es nur darum, sich von der Fondsbeteiligung zu trennen. Ähnlich argumentieren die Banken häufig, wenn es um den Widerruf von Immobiliendarlehen geht. Dann wolle der Kunde nur von den niedrigen Zinsen profitieren. Rechtsanwalt Kanz: „Der BGH wird also im Endeffekt über die Frage zu entscheiden haben, ob die Motivation für den Widerruf eine entscheidende Rolle spielen darf. Bleibt er bei seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, wird es aber nicht um die Begründung für den Widerruf gehen, sondern einzig und allein um die Zulässigkeit des Widerrufs. Und die ist in einem Großteil der Fälle gegeben.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
Rechtsanwalt Simon Kanz Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4 65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0 Telefax: (06 11) 4 50 23-17 Mobil: 01 72 – 6 16 61 03
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de www.caesar-preller.de
Seit nunmehr 18 Jahren betreut die Kanzlei Cäsar-Preller Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei großen Wert auf den persönlichen Kontakt gelegt wird. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt. Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in den Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).