Über Plattformen im Internet kündigen und sparen

Berlin (ots) – Kündigungsdienste im Internet helfen Kunden, mit wenigen Klicks ihre unliebsamen Verträge zu kündigen. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip hat acht Portale verglichen, die das Erstellen und direkte Verschicken von Kündigungen anbieten. Am meisten überzeugte die Tester der Dienst Aboalarm. Der besondere Spartipp heißt Vertragslotse.com, denn hier können registrierte Nutzer Kündigungen per Fax sogar kostenlos versenden. Das wichtigste Kriterium im Test waren die Bestimmungen der Dienstleister zum Datenschutz sowie die Anzahl an Firmenadressen in der Datenbank.

„Wer seine alten Verträge einfach weiterlaufen lässt, verschenkt Geld“, sagt Finanztip-Experte Daniel Pöhler. Denn während Firmen Neukunden mit Sonderangeboten locken, bleiben die Konditionen für Stammkunden meist unverändert. „Verträge für Strom, Internet oder Telefon zum Beispiel sollte man regelmäßig prüfen und gegebenenfalls kündigen, um bessere Angebote zu erhalten. Mit Kündigungsdienstleistern im Internet geht das schnell und einfach“, erklärt Pöhler. Auf den entsprechenden Portalen tippt der Kunde den Namen des Anbieters ein und erhält automatisch das passende Kündigungsschreiben. Sogar die Adresse der Firma ist meist schon ausgefüllt. Das Schreiben kann der Nutzer kostenlos herunterladen und selbst abschicken oder über den Dienst verschicken lassen – teils gegen Gebühr. Eine Versandbetätigung als Nachweis ist dann inklusive. Damit man die Kündigungsfrist nicht versäumt, bieten zum Beispiel Aboalarm und Vertragslotse eine Erinnerungsfunktion an.

Datenschutz nur bei drei von acht Anbietern überzeugend

Finanztip hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzbestimmungen von acht Kündigungsdiensten im Internet geprüft. Nur drei davon erklären in ihren AGB explizit, dass sie die eingegebenen Daten der Nutzer nicht zu Werbezwecken weitergeben: Aboalarm, Kündigen.de und Vertragslotse.com. „Von diesen drei Anbietern hat Aboalarm die meiste Erfahrung im Geschäft und mit über 16.000 Adressen die größte Datenbank. Außerdem akzeptiert der Dienstleister besonders viele Zahlungsmethoden und bietet als einziges Portal im Vergleich auch eine App für die mobile Nutzung“, sagt Pöhler. Die Kündigung per Fax zu verschicken kostet bei Aboalarm zwischen 99 Cent und 3,49 Euro. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auf Vertragslotse.com können Verbraucher das Fax sogar kostenlos verschicken. Die Nachteile hier: Nutzer von Vertragslotse müssen ein Profil erstellen und können außerdem nicht per Paypal zahlen. Die Datenbank gelisteter Unternehmen ist umfangreich, aber kleiner als bei Aboalarm. Von den drei Anbietern mit hohen Datenschutzbestimmungen hat Kündigen.de mit Abstand die wenigsten Firmenadressen in der Datenbank.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.finanztip.de/kuendigungsdienste/

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Über Finanztip

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Maklerkosten einsparen

Finanztip: Maklerkosten können sich Mieter jetzt sparen

Berlin (ots) – Am Freitag wird der Bundesrat voraussichtlich einem neuen Gesetz zustimmen, das Mieterhöhungen beschränkt und ungewünschte Maklerkosten verhindern soll. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Mietern daher, mit dem Umzug in eine neue Wohnung möglichst noch zu warten. Das Gesetz könnte bereits zum 1. Juni 2015 in Kraft treten und dann Mietern über tausend Euro Maklergebühren sparen. Dank Plattformen im Internet finden Wohnungssuchende und Vermieter auch ohne Makler zusammen. 

Finanztip begrüßt vor allem das im Gesetz vorgesehene Bestellerprinzip für Immobilienmakler. „Bisher war der Markt völlig verzerrt und intransparent“, erklärt Finanztip-Juristin Britta Beate Schön. Wohnungssuchende, insbesondere in Ballungsräumen, waren in der Vergangenheit häufig gezwungen, für eine schöne Bleibe eine hohe Provision zu zahlen. „Dabei hat der Makler vielleicht gerade mal eine Anzeige geschaltet und eine Besichtigung mit 20 anderen Interessenten durchgeführt. Für diese Leistung dann mehr als tausend Euro zahlen zu müssen, ist nicht verhältnismäßig – vor allem, wenn man selbst gar nicht den Auftrag erteilt hat, sondern der Vermieter“, sagt Schön. Mit dem neuen Gesetz soll in Zukunft derjenige den Makler bezahlen, der ihn engagiert hat. Die Provision kann bis zu zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. 

Mieter und Vermieter finden sich über Immobilienportale 

Finanztip-Expertin Schön geht davon aus, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes viele Vermieter auf einen Makler verzichten und die Suche nach einem Mieter selbst in die Hand nehmen werden. Über Immobilenportale im Internet finden die beiden Parteien leicht und günstig zueinander. Wer mit der Wohnungssuche nicht mehr bis zum Sommer warten möchte, der kann im Internet auch heute schon gezielt nach provisionsfreien Wohnungen suchen. Plattformen wie Wohnungsboerse.net oder Null-provision.de sind darauf spezialisiert, Marktführer Immobilienscout24 bietet zumindest eine entsprechende Filteroption an. „Vermieter werden aber nicht ständig nach neuen Mietern suchen wollen“, sagt Schön. „Die Frage nach einer Mindestmietdauer wird daher künftig wahrscheinlich umso wichtiger werden.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es möglich, im Mietvertrag das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre auszuschließen. 

Hintertürchen für die Provision 

Mieter sollten laut Finanztip aufpassen, dass sie keine überhöhten Abstandszahlungen leisten müssen, zum Beispiel für den Boden oder die Küche. „Vermieter könnten versuchen, mit teuren Abstandszahlung die Maklerkosten wieder reinzuholen“, erklärt Schön. „Das ist aber nicht zulässig. Eine überhöhte Ablöse muss der Mieter nicht zahlen oder kann sie im Nachhinein zurückverlangen.“ Makler könnten ebenfalls versuchen, den Mieter zur Kasse zu bitten, indem sie sich vom Wohnungssuchenden beauftragen lassen. Sie bieten dann keine konkreten Wohnungen an, sondern werben mit ihrer besonderen Expertise in einem Stadtteil oder einer Region. „Der Mietinteressent muss den Makler dann in Textform um konkrete Wohnungsangebote bitten und wird damit zum Besteller, der eine Provision zahlen muss.“ Hier ist also auch nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorsicht geboten. Außerdem schützt das neue Gesetz nicht vor den Maklerkosten, wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus kauft. „Der Gesetzgeber sollte noch weiter gehen und das Bestellerprinzip auch für den Kauf von Immobilien einführen“, sagt Britta Beate Schön von Finanztip. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.finanztip.de/maklerprovision-vermietung/ 

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Flexible Altersvorsorge für Unentschlossene

Berlin (ots) – Wer fürs Alter Geld zurücklegen möchte, sich dabei aber nicht langfristig festlegen mag oder noch unsicher ist, für den lohnen sich Aktien-Indexfonds (ETFs). Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip empfiehlt Sparern zwei flexible Methoden, um fürs Alter in ETFs zu investieren: über einen Sparplan oder eine Netto-Rentenversicherung. Das Geld ist jederzeit verfügbar, die Beiträge sind flexibel, die Renditechancen langfristig gut. Die Finanztip-Experten haben beide Varianten der flexiblen Altersvorsorge untersucht und geben Tipps, für wen sich welche lohnt.

Viele schieben die Entscheidung für ihre private Altersvorsorge vor sich her. Auch, weil sie nicht wissen, wie sich ihr Leben entwickeln wird und ob sie einen gefassten Plan für die Altersvorsorge über Jahrzehnte durchhalten können – vielleicht verlieren sie ihren Arbeitsplatz oder wollen später eine Immobilie kaufen. „Wer trotz Unsicherheit schon Geld für die Rente zurücklegen möchte, ohne sich langfristig zu binden, für den ist die flexible Altersvorsorge mit Aktien-Indexfonds ideal“, sagt Saidi Sulilatu, Versicherungsexperte von Finanztip. „Sie stellt als Aktienanlage einen guten Baustein neben anderen Altersvorsorgeformen dar – für jeden unter 55, besonders für Berufseinsteiger und Familien mit Kinderplänen.“

Bei Indexfonds keine Kosten durch Provision

Ein Aktien-Indexfonds bildet einen bestimmten Aktienindex nach. Der Fonds braucht kein teures Management, da die Auswahl und Gewichtung der Aktien durch den Index vorgegeben sind. Ein Indexfonds lässt sich auf zwei Arten zur Altersvorsorge nutzen: als Bankprodukt über einen ETF-Sparplan oder als Versicherungsprodukt über eine Netto-Rentenversicherung. Beide haben sich im Test von Finanztip als gute Methoden der Altersvorsorge erwiesen, unabhängig davon, ob das angesparte Kapital im Alter auf einmal oder als monatliche Rente ausgezahlt werden soll. „Das Entscheidende ist, dass man bei beiden Varianten keine Abschlusskosten hat. Die sind also nicht verloren, wenn man irgendwann auf eine andere Vorsorge umsattelt“, erklärt Finanztip-Experte Sulilatu. Sparer verzichten für diese Flexibilität allerdings auf die staatliche Förderung via Riester- oder Betriebsrente – für die man aber im Alter höhere Abgaben zahlen muss. Von einer klassischen Rentenversicherung ohne staatliche Förderung rät Finanztip ausdrücklich ab.

Netto-Rentenversicherung versus ETF-Sparplan

Das besondere an den sogenannten Netto-Policen: Sie beinhalten nicht die üblichen Provisionen für Versicherungsvermittler, die meist mehr als 1.000 Euro ausmachen. Die Netto-Policen werden in erster Linie von Honorarberatern angeboten, im Gegenzug bezahlt der Kunde direkt den Berater. „Eine Netto-Rentenversicherung empfehlen wir als flexible Form der Altersvorsorge vor allem für denjenigen, der noch mehr als 20 Jahre bis zur Rente hat“, erläutert Sulilatu. Sie ist steuerlich gegenüber der Direktanlage in Fonds begünstigt, sofern sie mindestens zwölf Jahre lief und nicht vor dem 62. Lebensjahr beendet wird. Außerdem bietet sie von vornherein die Option einer garantiert lebenslangen Rente. Finanztip empfiehlt die Tarife Arag Forte3D Honorar und Interrisk Myindex. Wer weniger als 20 Jahre bis zur Rente hat und monatlich 100 Euro anlegen will, für den kommt eher ein ETF-Sparplan über eine Online-Bank wie die Comdirect oder die Consorsbank infrage.

Mehr zu flexibler Altersvorsorge unter: www.finanztip.de/flexible-altersvorsorge/

Weitere Informationen zu ETF-Sparplänen: http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/

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Geld zurück für die teure Restschuldversicherung

Berlin (ots) – Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angedreht. Sie soll einspringen, wenn der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Raten einmal nicht zahlen kann. Häufig gehen Versicherte aber leer aus, warnt das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip, denn es gibt umfangreiche Ausschlusskriterien. Außerdem sind die Prämien hoch. Die Finanztip-Experten empfehlen daher, bei einem Ratenkredit keine Restschuldversicherung abzuschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann kündigen und Geld zurückholen.

„Eine Restschuldversicherung muss nicht sein und ist in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin von Finanztip. Die Preise sind nicht transparent und oft überteuert. Finanztip hat für einen Beispielfall Angebote bei vier Banken eingeholt. Die Prämien lagen zwischen rund 13 und 17 Prozent der benötigten Kreditsumme. Das Landgericht Nürnberg hatte 2014 in einem Urteil (Az. 6 O 754/14) die Prämie einer Restschuldversicherung in Höhe von 15,6 Prozent des Auszahlungsbetrags als bedenklich hoch bewertet.

„Wenn ein Kreditnehmer die Restschuldversicherung dann aber mal wirklich braucht, zahlt sie oft nicht“, erklärt Schön. „Denn viele Fälle schließt der Versicherer im Voraus aus, zum Beispiel wenn man durch eine Krebserkrankung arbeitsunfähig wird. Die hohen Kosten stehen daher in keinem Verhältnis zu den Leistungen.“

Restschuldversicherung nicht abschließen oder kündigen

Wer einen Ratenkredit aufnimmt, sollte laut Finanztip also am besten keine Restschuldversicherung dazu abschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann die Versicherung kündigen. „Wenn man ein Darlehen umschuldet oder vorzeitig tilgt, entsteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, weil der Versicherungszweck entfällt“, erläutert Finanztip-Expertin Schön. Der Kunde sollte von seiner Versicherung verlangen, dass sie die anteiligen Prämien zurückzahlt. Besteht der Darlehensvertrag noch, müssen Versicherte die Kündigungsfristen beachten, die im Vertrag stehen – üblicherweise sind es zwei Wochen zum Monatsende. „Auch bei einer ordentlichen Kündigung muss die Versicherung einen Teil der Prämie erstatten. Die Abschlussprovision wird allerdings nicht zurückgezahlt“, sagt Schön.

Bei fehlerhafter Belehrung Widerruf erklären und Prämien zurückholen

Wenige Kreditkunden wissen, dass sie einen bestehenden Vertrag widerrufen können, wenn die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft war. „Mehr als 80 Prozent aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen“, erklärt Juristin Britta Beate Schön vom Verbrauchermagazin Finanztip. Mit diesem Kniff kann man noch heute einen alten Darlehensvertrag und die Restschuldversicherung loswerden, selbst wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist oder das Darlehen sogar schon getilgt wurde. Der Kunde kommt also aus dem Versicherungsvertrag wieder heraus, und die Bank muss die Versicherungsprämien zumindest teilweise erstatten. Ein weiterer Vorteil: Lag der damalige Zinssatz für das Darlehen über dem damals marktüblichen Zinssatz, muss der Verbraucher nur diesen zahlen. Die Differenz muss die Bank erstatten.

Weitere Informationen zur Restschuldversicherung bei Ratenkrediten unter: http://www.finanztip.de/verbundene-restschuldversicherung/

Mehr zu fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Baufinanzierungen finden Sie hier: http://ots.de/1Vzhm

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Zum Frühling das Motorrad günstig versichern

Berlin (ots) – Für viele Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen ist der 28. Februar der Stichtag, um ihre bestehende Motorradversicherung zu kündigen und eine neue, preiswertere abzuschließen. Zum Frühlingsbeginn hat das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip geprüft, wie Biker und Rollerfahrer am besten zur günstigsten Versicherung kommen. Die Experten empfehlen für den Preisvergleich die Seiten verbraucherforum-info.de und nafiauto.de. Damit lassen sich leicht mehr als 100 Euro im Jahr sparen. Der Marktführer Check24 lieferte im Test von Finanztip nicht die günstigsten Preise und überzeugte daher nicht.

Im Jahr 2014 waren laut Kraftfahrtbundesamt erstmals mehr als vier Millionen Motorräder in Deutschland zugelassen. Für die Fahrer lohnt es sich, einmal im Jahr ihre Versicherung zu überprüfen. Anders als beim Auto ist der Wechselzeitpunkt bei den Zweirädern allerdings unterschiedlich – es kommt auf den jeweiligen Vertrag an. „Es gilt immer eine Frist von einem Monat zur sogenannten Hauptfälligkeit. Die steht im Versicherungsschein“, erklärt Saidi Sulilatu, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Viele Saisonkennzeichen gelten ab April. Dort lässt sich die alte Motorradversicherung also bis Ende Februar kündigen.“ Mofa-, Moped- und 50er-Roller-Fahrer brauchen jedes Jahr ab 1. März ein neues Versicherungskennzeichen, das sie direkt bei der Versicherung erhalten.

Verbraucherforum-info.de spart Zeit und Geld

Die Finanztip-Experten haben alle relevanten Vergleichsportale im Internet anhand von 15 Musterprofilen getestet. In 12 von 15 Fällen lieferte die Datenbank nafiauto.de den besten Preis. Allerdings können Verbraucher auf diesem Portal keine Versicherung direkt abschließen. Dafür müssten sie bei der ausgewählten Versicherung ihre Daten erneut eingeben. „Wer sich den Aufwand dafür sparen möchte, dem empfehlen wir die Seite verbraucherforum-info.de“, sagt Sulilatu. Das Portal ist eine leicht abgewandelte Version des sehr guten Rechners von Nafi-Auto. „Die Preise waren im Test durchschnittlich nur 6,30 Euro teurer als bei Nafi-Auto selbst, dafür sind die Tarife dort aber direkt abschließbar.“ Bei dem Portal-Marktführer Check24 war die Jahresprämie im Schnitt der 15 Fälle 63,76 Euro teurer als beim Testsieger.

Auf Versicherungsschutz und Deckungssumme achten

Für den Vergleich der Versicherungen ist jedoch nicht allein der Preis entscheidend, sondern auch die Leistung. Wichtig für die Motorradversicherung ist grundsätzlich eine erhöhte Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro, rät Finanztip. Außerdem sollte der Versicherungsschutz auch Fälle grober Fahrlässigkeit abdecken und die Option „erweiterte Wildschäden“ beinhalten. „Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich eher nur bei teuren und neuen Krafträdern“, erklärt Finanztip-Experte Sulilatu. Aufgrund der Diebstahlgefahr und zum Schutz gegen Wildschäden sei die Teilkasko hingegen für viele interessant und meist auch bezahlbar. Am besten schauen Biker sich auf den Portalen die Preise mit und ohne Teilkasko an. Eine Haftpflichtversicherung braucht ohnehin jeder.

Um zu sparen, sollten Motorradfahrer möglichst Saisonkennzeichen nutzen, den Fahrerkreis klein halten, einen sicheren Abstellort wählen und jährlich zahlen. Auch das gewählte Modell macht laut Finanztip einen großen Unterschied beim Preis für die Versicherung und sollte vorher genau überlegt sein. Motorräder, die junge, risikobereite Fahrer ansprechen, sind in der Versicherung viel teurer.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/motorradversicherung/

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Trotz Bahnstreik ans Ziel

Berlin (ots) – Der angedrohte Streik bei der Deutschen Bahn muss Reisende nicht beunruhigen. „Der Notfall-Fahrplan der Bahn hat während der vergangenen Streiks gut funktioniert. Außerdem gibt es empfehlenswerte Alternativen, um ans Ziel zu kommen“, sagt Mobilitätsexperte Daniel Pöhler von Finanztip. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin erläutert die Rechte von Bahnreisenden und nennt günstige Alternativen, wenn es zu einem erneuten Streik der Lokführer kommen sollte.

Nicht alle Züge fallen während eines Streiks aus. Denn nicht jeder Lokführer nimmt an dem Arbeitskampf teil, und manche dürfen gar nicht streiken, weil sie verbeamtet sind. „So schafft es die Deutsche Bahn, einen Notfahrplan auf die Beine zu stellen, der in der Vergangenheit recht zuverlässig eingehalten wurde“, erklärt Daniel Pöhler von Finanztip. Er empfiehlt, die aktuellen Verbindungen über die Live-Auskunft im Internet abzurufen. „Wenn gestreikt wird, dann sind Zugbindungen aufgehoben, und eine Fahrkarte wird in jedem Ersatzzug akzeptiert.“ Auch höherwertige Züge können genutzt werden, wenn der Fahrgast ein Ticket zum Normal- oder Sparpreis gebucht hat.

Ansprüche bei Verspätung

Falls es trotzdem zu Verspätungen kommt, erhalten Fahrgäste von der Deutschen Bahn eine Entschädigung. Ab einer Stunde Verspätung werden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bei bestimmten Fahrkarten zahlt die Bahn eine pauschale Entschädigung, wie für ein Schönes-Wochenende- oder Länder-Ticket sowie für Zeitkarten. „Am besten lässt man sich schon im Zug ein Formular aushändigen, auf dem der Schaffner die Verspätung eingetragen hat“, rät Finanztip-Experte Pöhler. Eine Bestätigung bekommen Reisende auch nach der Fahrt am Informationsschalter. Notfalls sollte man aber auch ohne gesonderte Bescheinigung seine Rechte einfordern. „Falls man sich mit der Bahn nicht einigen kann, vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.“

Erstattung des Tickets und Alternativen

Wer sich in der Zeit eines Streiks nicht auf die Bahn verlassen möchte, kann sich den Ticketpreis erstatten lassen, samt Reservierungsgebühr. Eine Alternative sind dann zum Beispiel Fernbusse. Allerdings hat Finanztip festgestellt, dass viele Busunternehmen ihre Preise deutlich anheben, sobald Arbeitsniederlegungen bei der Bahn bekannt werden. Das zeigte eine Stichprobe des Online-Verbrauchermagazins während des letzten Streiks im Dezember. So ist beispielsweise der Preis für eine Fahrt mit Meinfernbus von Berlin nach Münster von 16 Euro auf knapp 50 Euro gestiegen. Um die Angebote aller Linien zu vergleichen und die günstigste Fahrt zu finden, empfiehlt Pöhler die Plattform busliniensuche.de. „Neben dem Fernbus sind auch Mitfahrgelegenheiten eine günstige Alternative zur Bahn. Die Seite fahrtfinder.net durchforstet direkt mehrere Portale nach der passenden Fahrt.“

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/trotz-bahnstreik-ankommen/ und http://www.finanztip.de/fahrgastrechte-bahn

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Finger weg von neuen Lebens- und Rentenversicherungen

Berlin (ots) – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät davon ab, zum Sparen neue Lebens- oder Rentenversicherungen zu nutzen. Die niedrigen Zinsen und die hohen Kosten sorgen dafür, dass sich diese Produkte nicht mehr lohnen. Von 1,25 Prozent Garantiezins verbleiben im Durchschnitt nur 0,42 Prozent. Und auch das nur, wenn man 25 Jahre durchhält. Darüber hinaus sind kaum Überschussbeteiligungen zu erwarten, weil die Versicherer das Geld für ältere, hochverzinste Verträge brauchen.

Obwohl es unrentabel ist, wurden im Jahr 2013 laut Branchenverband GDV mehr als 1,5 Millionen klassische Lebens- und Rentenversicherungen neu abgeschlossen. „Das Thema Altersvorsorge ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit“, sagt Versicherungsexperte Saidi Sulilatu von Finanztip. „Wenn Verbraucher dieses Thema bei ihrem Versicherungsvermittler ansprechen, kommt wie selbstverständlich die Lebens- oder Rentenversicherung als vermeintlich sichere langfristige Absicherung auf den Tisch. Heute ist das aber keine empfehlenswerte Altersvorsorge mehr und wir raten davon ab.“

Das Problem mit dem Garantiezins

Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen haben eine garantierte Mindestverzinsung, die branchenweit einheitlich ist und in den letzten Jahren stetig gesunken ist. Während im Juli 2000 noch 3,25 Prozent garantiert wurden, sind es heute nur noch 1,25 Prozent. Diese Rendite gibt es allerdings nur auf den Sparteil. Die Abschlussprovision sowie Kosten für Verwaltung und Todesfallschutz werden abgezogen. Die Ratingagentur Assekurata hat für eine Rentenversicherung errechnet, dass im Durchschnitt von den vermeintlichen 1,25 Prozent nur 0,42 Prozent bleiben. „Die Garantieverzinsung ist also sehr mager. Großen Anteil daran haben die Abschlusskosten, die oft mehr als 1000 Euro betragen. Beim schlechtesten Anbieter ist die Garantieverzinsung sogar negativ. Dort bekommt man also noch nicht mal garantiert raus, was man einbezahlt hat“, sagt Finanztip-Experte Sulilatu.

Zusätzliche Überschussbeteiligung schmilzt dahin

Über die Garantieverzinsung hinaus beteiligt der Lebensversicherer seine Kunden an den laufenden Gewinnen. „Auch diese Überschussbeteiligung ist seit Jahren im Sinkflug und Neukunden sollten besser nur mit geringen Überschüssen rechnen“, erklärt Sulilatu. Der Grund: Die Lebensversicherer brauchen große Teile der Überschüsse, um die hohe Garantieverzinsung zu erfüllen, die für alte Verträge versprochen ist. Nur Sonderformen der Lebensversicherung wie Riester und betriebliche Altersvorsorge können durch die staatliche Förderung sinnvoll sein, man sollte aber unbedingt auf die Kosten achten. Die Förderung selbst liegt meist deutlich höher als die garantierten Renditen. Alternativ: Ohne Förderung monatlich vernünftig fürs Alter sparen, kann man laut Finanztip mit ETF-Sparplänen für Aktienfonds. Dort sind die Renditen zwar nicht garantiert, aber höhere Renditen sind möglich und Sparer haben niedrige Kosten sowie hohe Flexibilität.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/kapitallebensversicherung/

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Euro-Rentenfonds lohnen nicht mehr

Berlin (ots) – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Kleinanlegern aktuell von der Anlage in klassische Euro-Rentenfonds ab. „Wegen der extrem niedrigen Zinsen für europäische Staatsanleihen sind bei diesen Wertpapieren langfristig keine guten Renditen zu erwarten – und zwar egal wie sich die Zinsen entwickeln“, sagt Geldanlage-Experte Dr. Manuel Kayl. Bei Zinssteigerungen drohten sogar historisch ungewöhnliche Verluste, wie eine Analyse von Finanztip zeigt. Deshalb seien solche Euro-Rentenfonds aktuell nicht als sicherer Baustein der Geldanlage geeignet.

Derzeit sind in Deutschland nach Angaben des Branchenverbands BVI rund 186 Milliarden Euro in Rentenfonds angelegt. Schließlich galten Euro-Rentenfonds lange als erste Wahl für eine sichere Geldanlage und brachten gute Renditen. Fondsmanager kauften dafür im Wesentlichen Staatsanleihen der Euro-Länder, die durch die Staatengemeinschaft abgesichert sind. Und weil die Fonds in Euro anlegten, hatten Kleinanleger auch kein Währungsrisiko. Breit angelegte Rentenfonds brachten somit in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich fünf Prozent Zinsen und mehr. Doch durch die deutlich gesunkenen Zinsen für Staatsanleihen lohnt sich die Anlage in Rentenfonds langfristig nicht mehr, wie aktuelle Berechnungen von Finanztip ergeben haben.

Rendite für deutsche Staatsanleihen und Festgeld im Vergleich

Finanztip hat untersucht, wie sich die Renditen für einen sicheren deutschen Rentenfonds in den nächsten Jahren entwickeln können im Vergleich zu einer Anlage in Festgeld. Dafür haben die Experten verschiedene Szenarien durchgerechnet, je nachdem ob die Zinsen für deutsche Staatsanleihen steigen, fallen oder gleichbleiben. Das Ergebnis: Nur wenn die Zinsen in den nächsten drei Jahren um 0,45 Prozentpunkte pro Jahr weiter fallen, können mit klassischen Fonds ähnliche Renditen wie mit Festgeld erzielt werden. Langfristig aber ist Festgeld in jedem Fall die bessere Alternative. Denn egal wie die Zinsen sich entwickeln, auf Sicht von zehn Jahren pendeln die durchschnittlichen Renditen für den deutschen Fonds um die Nulllinie. „Euro-Rentenfonds können mit knapp unter einem Prozent pro Jahr zwar noch eine höhere Rendite bringen als Fonds allein mit deutschen Anleihen, haben aber wegen der geringeren Bonität von Staaten wie Italien oder Spanien auch ein höheres Risiko“, erklärt Kayl.

Tagesgeld und Festgeld als gute Alternativen zu Rentenfonds

Wer Erspartes sicher anlegen will, dem rät Finanztip aktuell zu einem Festgeld mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren. „Die besten Zinsen in Deutschland bieten dafür derzeit die Direktbanktöchter der französische Großbank Credit Agricole mit 1,7 Prozent pro Jahr“, sagt Kayl. Wer kurzfristig auf sein Geld zugreifen können muss, dem empfiehlt der Finanztip-Experte eine Kombination von Tages- und Festgeld. Das Tagesgeld bringt zwar weniger Zinsen, ist dafür aber täglich verfügbar und eignet sich daher als Ergänzung.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/rentenfonds/rentenfonds-verkaufen/

Presseinformationen und Grafiken zur freien Verwendung finden Sie hier: http://www.finanztip.de/presse/

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Maklerkosten einsparen

Maklerkosten können sich Mieter jetzt sparen

Berlin (ots) – Am Freitag wird der Bundesrat voraussichtlich einem neuen Gesetz zustimmen, das Mieterhöhungen beschränkt und ungewünschte Maklerkosten verhindern soll. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Mietern daher, mit dem Umzug in eine neue Wohnung möglichst noch zu warten. Das Gesetz könnte bereits zum 1. Juni 2015 in Kraft treten und dann Mietern über tausend Euro Maklergebühren sparen. Dank Plattformen im Internet finden Wohnungssuchende und Vermieter auch ohne Makler zusammen.

Finanztip begrüßt vor allem das im Gesetz vorgesehene Bestellerprinzip für Immobilienmakler. „Bisher war der Markt völlig verzerrt und intransparent“, erklärt Finanztip-Juristin Britta Beate Schön. Wohnungssuchende, insbesondere in Ballungsräumen, waren in der Vergangenheit häufig gezwungen, für eine schöne Bleibe eine hohe Provision zu zahlen. „Dabei hat der Makler vielleicht gerade mal eine Anzeige geschaltet und eine Besichtigung mit 20 anderen Interessenten durchgeführt. Für diese Leistung dann mehr als tausend Euro zahlen zu müssen, ist nicht verhältnismäßig – vor allem, wenn man selbst gar nicht den Auftrag erteilt hat, sondern der Vermieter“, sagt Schön. Mit dem neuen Gesetz soll in Zukunft derjenige den Makler bezahlen, der ihn engagiert hat. Die Provision kann bis zu zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.

Mieter und Vermieter finden sich über Immobilienportale

Finanztip-Expertin Schön geht davon aus, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes viele Vermieter auf einen Makler verzichten und die Suche nach einem Mieter selbst in die Hand nehmen werden. Über Immobilenportale im Internet finden die beiden Parteien leicht und günstig zueinander. Wer mit der Wohnungssuche nicht mehr bis zum Sommer warten möchte, der kann im Internet auch heute schon gezielt nach provisionsfreien Wohnungen suchen. Plattformen wie Wohnungsboerse.net oder Null-provision.de sind darauf spezialisiert, Marktführer Immobilienscout24 bietet zumindest eine entsprechende Filteroption an. „Vermieter werden aber nicht ständig nach neuen Mietern suchen wollen“, sagt Schön. „Die Frage nach einer Mindestmietdauer wird daher künftig wahrscheinlich umso wichtiger werden.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es möglich, im Mietvertrag das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre auszuschließen.

Hintertürchen für die Provision

Mieter sollten laut Finanztip aufpassen, dass sie keine überhöhten Abstandszahlungen leisten müssen, zum Beispiel für den Boden oder die Küche. „Vermieter könnten versuchen, mit teuren Abstandszahlung die Maklerkosten wieder reinzuholen“, erklärt Schön. „Das ist aber nicht zulässig. Eine überhöhte Ablöse muss der Mieter nicht zahlen oder kann sie im Nachhinein zurückverlangen.“ Makler könnten ebenfalls versuchen, den Mieter zur Kasse zu bitten, indem sie sich vom Wohnungssuchenden beauftragen lassen. Sie bieten dann keine konkreten Wohnungen an, sondern werben mit ihrer besonderen Expertise in einem Stadtteil oder einer Region. „Der Mietinteressent muss den Makler dann in Textform um konkrete Wohnungsangebote bitten und wird damit zum Besteller, der eine Provision zahlen muss.“ Hier ist also auch nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorsicht geboten. Außerdem schützt das neue Gesetz nicht vor den Maklerkosten, wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus kauft. „Der Gesetzgeber sollte noch weiter gehen und das Bestellerprinzip auch für den Kauf von Immobilien einführen“, sagt Britta Beate Schön von Finanztip.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.finanztip.de/maklerprovision-vermietung/

Für den Presseverteiler von Finanztip können Sie sich hier anmelden: http://www.finanztip.de/presse/presseverteiler/

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

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Flexible Altersvorsorge für Unentschlossene

Berlin (ots) – Wer fürs Alter Geld zurücklegen möchte, sich dabei aber nicht langfristig festlegen mag oder noch unsicher ist, für den lohnen sich Aktien-Indexfonds (ETFs). Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip empfiehlt Sparern zwei flexible Methoden, um fürs Alter in ETFs zu investieren: über einen Sparplan oder eine Netto-Rentenversicherung. Das Geld ist jederzeit verfügbar, die Beiträge sind flexibel, die Renditechancen langfristig gut. Die Finanztip-Experten haben beide Varianten der flexiblen Altersvorsorge untersucht und geben Tipps, für wen sich welche lohnt.

Viele schieben die Entscheidung für ihre private Altersvorsorge vor sich her. Auch, weil sie nicht wissen, wie sich ihr Leben entwickeln wird und ob sie einen gefassten Plan für die Altersvorsorge über Jahrzehnte durchhalten können – vielleicht verlieren sie ihren Arbeitsplatz oder wollen später eine Immobilie kaufen. „Wer trotz Unsicherheit schon Geld für die Rente zurücklegen möchte, ohne sich langfristig zu binden, für den ist die flexible Altersvorsorge mit Aktien-Indexfonds ideal“, sagt Saidi Sulilatu, Versicherungsexperte von Finanztip. „Sie stellt als Aktienanlage einen guten Baustein neben anderen Altersvorsorgeformen dar – für jeden unter 55, besonders für Berufseinsteiger und Familien mit Kinderplänen.“

Bei Indexfonds keine Kosten durch Provision

Ein Aktien-Indexfonds bildet einen bestimmten Aktienindex nach. Der Fonds braucht kein teures Management, da die Auswahl und Gewichtung der Aktien durch den Index vorgegeben sind. Ein Indexfonds lässt sich auf zwei Arten zur Altersvorsorge nutzen: als Bankprodukt über einen ETF-Sparplan oder als Versicherungsprodukt über eine Netto-Rentenversicherung. Beide haben sich im Test von Finanztip als gute Methoden der Altersvorsorge erwiesen, unabhängig davon, ob das angesparte Kapital im Alter auf einmal oder als monatliche Rente ausgezahlt werden soll. „Das Entscheidende ist, dass man bei beiden Varianten keine Abschlusskosten hat. Die sind also nicht verloren, wenn man irgendwann auf eine andere Vorsorge umsattelt“, erklärt Finanztip-Experte Sulilatu. Sparer verzichten für diese Flexibilität allerdings auf die staatliche Förderung via Riester- oder Betriebsrente – für die man aber im Alter höhere Abgaben zahlen muss. Von einer klassischen Rentenversicherung ohne staatliche Förderung rät Finanztip ausdrücklich ab.

Netto-Rentenversicherung versus ETF-Sparplan

Das besondere an den sogenannten Netto-Policen: Sie beinhalten nicht die üblichen Provisionen für Versicherungsvermittler, die meist mehr als 1.000 Euro ausmachen. Die Netto-Policen werden in erster Linie von Honorarberatern angeboten, im Gegenzug bezahlt der Kunde direkt den Berater. „Eine Netto-Rentenversicherung empfehlen wir als flexible Form der Altersvorsorge vor allem für denjenigen, der noch mehr als 20 Jahre bis zur Rente hat“, erläutert Sulilatu. Sie ist steuerlich gegenüber der Direktanlage in Fonds begünstigt, sofern sie mindestens zwölf Jahre lief und nicht vor dem 62. Lebensjahr beendet wird. Außerdem bietet sie von vornherein die Option einer garantiert lebenslangen Rente. Finanztip empfiehlt die Tarife Arag Forte3D Honorar und Interrisk Myindex. Wer weniger als 20 Jahre bis zur Rente hat und monatlich 100 Euro anlegen will, für den kommt eher ein ETF-Sparplan über eine Online-Bank wie die Comdirect oder die Consorsbank infrage.

Mehr zu flexibler Altersvorsorge unter: www.finanztip.de/flexible-altersvorsorge/

Weitere Informationen zu ETF-Sparplänen: http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/

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Geld zurück für die teure Restschuldversicherung

Berlin (ots) – Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angedreht. Sie soll einspringen, wenn der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Raten einmal nicht zahlen kann. Häufig gehen Versicherte aber leer aus, warnt das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip, denn es gibt umfangreiche Ausschlusskriterien. Außerdem sind die Prämien hoch. Die Finanztip-Experten empfehlen daher, bei einem Ratenkredit keine Restschuldversicherung abzuschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann kündigen und Geld zurückholen.

„Eine Restschuldversicherung muss nicht sein und ist in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin von Finanztip. Die Preise sind nicht transparent und oft überteuert. Finanztip hat für einen Beispielfall Angebote bei vier Banken eingeholt. Die Prämien lagen zwischen rund 13 und 17 Prozent der benötigten Kreditsumme. Das Landgericht Nürnberg hatte 2014 in einem Urteil (Az. 6 O 754/14) die Prämie einer Restschuldversicherung in Höhe von 15,6 Prozent des Auszahlungsbetrags als bedenklich hoch bewertet.

„Wenn ein Kreditnehmer die Restschuldversicherung dann aber mal wirklich braucht, zahlt sie oft nicht“, erklärt Schön. „Denn viele Fälle schließt der Versicherer im Voraus aus, zum Beispiel wenn man durch eine Krebserkrankung arbeitsunfähig wird. Die hohen Kosten stehen daher in keinem Verhältnis zu den Leistungen.“

Restschuldversicherung nicht abschließen oder kündigen

Wer einen Ratenkredit aufnimmt, sollte laut Finanztip also am besten keine Restschuldversicherung dazu abschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann die Versicherung kündigen. „Wenn man ein Darlehen umschuldet oder vorzeitig tilgt, entsteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, weil der Versicherungszweck entfällt“, erläutert Finanztip-Expertin Schön. Der Kunde sollte von seiner Versicherung verlangen, dass sie die anteiligen Prämien zurückzahlt. Besteht der Darlehensvertrag noch, müssen Versicherte die Kündigungsfristen beachten, die im Vertrag stehen – üblicherweise sind es zwei Wochen zum Monatsende. „Auch bei einer ordentlichen Kündigung muss die Versicherung einen Teil der Prämie erstatten. Die Abschlussprovision wird allerdings nicht zurückgezahlt“, sagt Schön.

Bei fehlerhafter Belehrung Widerruf erklären und Prämien zurückholen

Wenige Kreditkunden wissen, dass sie einen bestehenden Vertrag widerrufen können, wenn die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft war. „Mehr als 80 Prozent aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen“, erklärt Juristin Britta Beate Schön vom Verbrauchermagazin Finanztip. Mit diesem Kniff kann man noch heute einen alten Darlehensvertrag und die Restschuldversicherung loswerden, selbst wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist oder das Darlehen sogar schon getilgt wurde. Der Kunde kommt also aus dem Versicherungsvertrag wieder heraus, und die Bank muss die Versicherungsprämien zumindest teilweise erstatten. Ein weiterer Vorteil: Lag der damalige Zinssatz für das Darlehen über dem damals marktüblichen Zinssatz, muss der Verbraucher nur diesen zahlen. Die Differenz muss die Bank erstatten.

Weitere Informationen zur Restschuldversicherung bei Ratenkrediten unter: http://www.finanztip.de/verbundene-restschuldversicherung/

Mehr zu fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Baufinanzierungen finden Sie hier: http://ots.de/1Vzhm

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Zum Frühling das Motorrad günstig versichern

Berlin (ots) – Für viele Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen ist der 28. Februar der Stichtag, um ihre bestehende Motorradversicherung zu kündigen und eine neue, preiswertere abzuschließen. Zum Frühlingsbeginn hat das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip geprüft, wie Biker und Rollerfahrer am besten zur günstigsten Versicherung kommen. Die Experten empfehlen für den Preisvergleich die Seiten verbraucherforum-info.de und nafiauto.de. Damit lassen sich leicht mehr als 100 Euro im Jahr sparen. Der Marktführer Check24 lieferte im Test von Finanztip nicht die günstigsten Preise und überzeugte daher nicht.

Im Jahr 2014 waren laut Kraftfahrtbundesamt erstmals mehr als vier Millionen Motorräder in Deutschland zugelassen. Für die Fahrer lohnt es sich, einmal im Jahr ihre Versicherung zu überprüfen. Anders als beim Auto ist der Wechselzeitpunkt bei den Zweirädern allerdings unterschiedlich – es kommt auf den jeweiligen Vertrag an. „Es gilt immer eine Frist von einem Monat zur sogenannten Hauptfälligkeit. Die steht im Versicherungsschein“, erklärt Saidi Sulilatu, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Viele Saisonkennzeichen gelten ab April. Dort lässt sich die alte Motorradversicherung also bis Ende Februar kündigen.“ Mofa-, Moped- und 50er-Roller-Fahrer brauchen jedes Jahr ab 1. März ein neues Versicherungskennzeichen, das sie direkt bei der Versicherung erhalten.

Verbraucherforum-info.de spart Zeit und Geld

Die Finanztip-Experten haben alle relevanten Vergleichsportale im Internet anhand von 15 Musterprofilen getestet. In 12 von 15 Fällen lieferte die Datenbank nafiauto.de den besten Preis. Allerdings können Verbraucher auf diesem Portal keine Versicherung direkt abschließen. Dafür müssten sie bei der ausgewählten Versicherung ihre Daten erneut eingeben. „Wer sich den Aufwand dafür sparen möchte, dem empfehlen wir die Seite verbraucherforum-info.de“, sagt Sulilatu. Das Portal ist eine leicht abgewandelte Version des sehr guten Rechners von Nafi-Auto. „Die Preise waren im Test durchschnittlich nur 6,30 Euro teurer als bei Nafi-Auto selbst, dafür sind die Tarife dort aber direkt abschließbar.“ Bei dem Portal-Marktführer Check24 war die Jahresprämie im Schnitt der 15 Fälle 63,76 Euro teurer als beim Testsieger.

Auf Versicherungsschutz und Deckungssumme achten

Für den Vergleich der Versicherungen ist jedoch nicht allein der Preis entscheidend, sondern auch die Leistung. Wichtig für die Motorradversicherung ist grundsätzlich eine erhöhte Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro, rät Finanztip. Außerdem sollte der Versicherungsschutz auch Fälle grober Fahrlässigkeit abdecken und die Option „erweiterte Wildschäden“ beinhalten. „Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich eher nur bei teuren und neuen Krafträdern“, erklärt Finanztip-Experte Sulilatu. Aufgrund der Diebstahlgefahr und zum Schutz gegen Wildschäden sei die Teilkasko hingegen für viele interessant und meist auch bezahlbar. Am besten schauen Biker sich auf den Portalen die Preise mit und ohne Teilkasko an. Eine Haftpflichtversicherung braucht ohnehin jeder.

Um zu sparen, sollten Motorradfahrer möglichst Saisonkennzeichen nutzen, den Fahrerkreis klein halten, einen sicheren Abstellort wählen und jährlich zahlen. Auch das gewählte Modell macht laut Finanztip einen großen Unterschied beim Preis für die Versicherung und sollte vorher genau überlegt sein. Motorräder, die junge, risikobereite Fahrer ansprechen, sind in der Versicherung viel teurer.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/motorradversicherung/

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Trotz Bahnstreik ans Ziel

Berlin (ots) – Der angedrohte Streik bei der Deutschen Bahn muss Reisende nicht beunruhigen. „Der Notfall-Fahrplan der Bahn hat während der vergangenen Streiks gut funktioniert. Außerdem gibt es empfehlenswerte Alternativen, um ans Ziel zu kommen“, sagt Mobilitätsexperte Daniel Pöhler von Finanztip. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin erläutert die Rechte von Bahnreisenden und nennt günstige Alternativen, wenn es zu einem erneuten Streik der Lokführer kommen sollte.

Nicht alle Züge fallen während eines Streiks aus. Denn nicht jeder Lokführer nimmt an dem Arbeitskampf teil, und manche dürfen gar nicht streiken, weil sie verbeamtet sind. „So schafft es die Deutsche Bahn, einen Notfahrplan auf die Beine zu stellen, der in der Vergangenheit recht zuverlässig eingehalten wurde“, erklärt Daniel Pöhler von Finanztip. Er empfiehlt, die aktuellen Verbindungen über die Live-Auskunft im Internet abzurufen. „Wenn gestreikt wird, dann sind Zugbindungen aufgehoben, und eine Fahrkarte wird in jedem Ersatzzug akzeptiert.“ Auch höherwertige Züge können genutzt werden, wenn der Fahrgast ein Ticket zum Normal- oder Sparpreis gebucht hat.

Ansprüche bei Verspätung

Falls es trotzdem zu Verspätungen kommt, erhalten Fahrgäste von der Deutschen Bahn eine Entschädigung. Ab einer Stunde Verspätung werden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bei bestimmten Fahrkarten zahlt die Bahn eine pauschale Entschädigung, wie für ein Schönes-Wochenende- oder Länder-Ticket sowie für Zeitkarten. „Am besten lässt man sich schon im Zug ein Formular aushändigen, auf dem der Schaffner die Verspätung eingetragen hat“, rät Finanztip-Experte Pöhler. Eine Bestätigung bekommen Reisende auch nach der Fahrt am Informationsschalter. Notfalls sollte man aber auch ohne gesonderte Bescheinigung seine Rechte einfordern. „Falls man sich mit der Bahn nicht einigen kann, vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.“

Erstattung des Tickets und Alternativen

Wer sich in der Zeit eines Streiks nicht auf die Bahn verlassen möchte, kann sich den Ticketpreis erstatten lassen, samt Reservierungsgebühr. Eine Alternative sind dann zum Beispiel Fernbusse. Allerdings hat Finanztip festgestellt, dass viele Busunternehmen ihre Preise deutlich anheben, sobald Arbeitsniederlegungen bei der Bahn bekannt werden. Das zeigte eine Stichprobe des Online-Verbrauchermagazins während des letzten Streiks im Dezember. So ist beispielsweise der Preis für eine Fahrt mit Meinfernbus von Berlin nach Münster von 16 Euro auf knapp 50 Euro gestiegen. Um die Angebote aller Linien zu vergleichen und die günstigste Fahrt zu finden, empfiehlt Pöhler die Plattform busliniensuche.de. „Neben dem Fernbus sind auch Mitfahrgelegenheiten eine günstige Alternative zur Bahn. Die Seite fahrtfinder.net durchforstet direkt mehrere Portale nach der passenden Fahrt.“

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/trotz-bahnstreik-ankommen/ und http://www.finanztip.de/fahrgastrechte-bahn

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Finger weg von neuen Lebens- und Rentenversicherungen

Berlin (ots) – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät davon ab, zum Sparen neue Lebens- oder Rentenversicherungen zu nutzen. Die niedrigen Zinsen und die hohen Kosten sorgen dafür, dass sich diese Produkte nicht mehr lohnen. Von 1,25 Prozent Garantiezins verbleiben im Durchschnitt nur 0,42 Prozent. Und auch das nur, wenn man 25 Jahre durchhält. Darüber hinaus sind kaum Überschussbeteiligungen zu erwarten, weil die Versicherer das Geld für ältere, hochverzinste Verträge brauchen.

Obwohl es unrentabel ist, wurden im Jahr 2013 laut Branchenverband GDV mehr als 1,5 Millionen klassische Lebens- und Rentenversicherungen neu abgeschlossen. „Das Thema Altersvorsorge ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit“, sagt Versicherungsexperte Saidi Sulilatu von Finanztip. „Wenn Verbraucher dieses Thema bei ihrem Versicherungsvermittler ansprechen, kommt wie selbstverständlich die Lebens- oder Rentenversicherung als vermeintlich sichere langfristige Absicherung auf den Tisch. Heute ist das aber keine empfehlenswerte Altersvorsorge mehr und wir raten davon ab.“

Das Problem mit dem Garantiezins

Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen haben eine garantierte Mindestverzinsung, die branchenweit einheitlich ist und in den letzten Jahren stetig gesunken ist. Während im Juli 2000 noch 3,25 Prozent garantiert wurden, sind es heute nur noch 1,25 Prozent. Diese Rendite gibt es allerdings nur auf den Sparteil. Die Abschlussprovision sowie Kosten für Verwaltung und Todesfallschutz werden abgezogen. Die Ratingagentur Assekurata hat für eine Rentenversicherung errechnet, dass im Durchschnitt von den vermeintlichen 1,25 Prozent nur 0,42 Prozent bleiben. „Die Garantieverzinsung ist also sehr mager. Großen Anteil daran haben die Abschlusskosten, die oft mehr als 1000 Euro betragen. Beim schlechtesten Anbieter ist die Garantieverzinsung sogar negativ. Dort bekommt man also noch nicht mal garantiert raus, was man einbezahlt hat“, sagt Finanztip-Experte Sulilatu.

Zusätzliche Überschussbeteiligung schmilzt dahin

Über die Garantieverzinsung hinaus beteiligt der Lebensversicherer seine Kunden an den laufenden Gewinnen. „Auch diese Überschussbeteiligung ist seit Jahren im Sinkflug und Neukunden sollten besser nur mit geringen Überschüssen rechnen“, erklärt Sulilatu. Der Grund: Die Lebensversicherer brauchen große Teile der Überschüsse, um die hohe Garantieverzinsung zu erfüllen, die für alte Verträge versprochen ist. Nur Sonderformen der Lebensversicherung wie Riester und betriebliche Altersvorsorge können durch die staatliche Förderung sinnvoll sein, man sollte aber unbedingt auf die Kosten achten. Die Förderung selbst liegt meist deutlich höher als die garantierten Renditen. Alternativ: Ohne Förderung monatlich vernünftig fürs Alter sparen, kann man laut Finanztip mit ETF-Sparplänen für Aktienfonds. Dort sind die Renditen zwar nicht garantiert, aber höhere Renditen sind möglich und Sparer haben niedrige Kosten sowie hohe Flexibilität.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/kapitallebensversicherung/

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Euro-Rentenfonds lohnen nicht mehr

Berlin (ots) – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Kleinanlegern aktuell von der Anlage in klassische Euro-Rentenfonds ab. „Wegen der extrem niedrigen Zinsen für europäische Staatsanleihen sind bei diesen Wertpapieren langfristig keine guten Renditen zu erwarten – und zwar egal wie sich die Zinsen entwickeln“, sagt Geldanlage-Experte Dr. Manuel Kayl. Bei Zinssteigerungen drohten sogar historisch ungewöhnliche Verluste, wie eine Analyse von Finanztip zeigt. Deshalb seien solche Euro-Rentenfonds aktuell nicht als sicherer Baustein der Geldanlage geeignet.

Derzeit sind in Deutschland nach Angaben des Branchenverbands BVI rund 186 Milliarden Euro in Rentenfonds angelegt. Schließlich galten Euro-Rentenfonds lange als erste Wahl für eine sichere Geldanlage und brachten gute Renditen. Fondsmanager kauften dafür im Wesentlichen Staatsanleihen der Euro-Länder, die durch die Staatengemeinschaft abgesichert sind. Und weil die Fonds in Euro anlegten, hatten Kleinanleger auch kein Währungsrisiko. Breit angelegte Rentenfonds brachten somit in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich fünf Prozent Zinsen und mehr. Doch durch die deutlich gesunkenen Zinsen für Staatsanleihen lohnt sich die Anlage in Rentenfonds langfristig nicht mehr, wie aktuelle Berechnungen von Finanztip ergeben haben.

Rendite für deutsche Staatsanleihen und Festgeld im Vergleich

Finanztip hat untersucht, wie sich die Renditen für einen sicheren deutschen Rentenfonds in den nächsten Jahren entwickeln können im Vergleich zu einer Anlage in Festgeld. Dafür haben die Experten verschiedene Szenarien durchgerechnet, je nachdem ob die Zinsen für deutsche Staatsanleihen steigen, fallen oder gleichbleiben. Das Ergebnis: Nur wenn die Zinsen in den nächsten drei Jahren um 0,45 Prozentpunkte pro Jahr weiter fallen, können mit klassischen Fonds ähnliche Renditen wie mit Festgeld erzielt werden. Langfristig aber ist Festgeld in jedem Fall die bessere Alternative. Denn egal wie die Zinsen sich entwickeln, auf Sicht von zehn Jahren pendeln die durchschnittlichen Renditen für den deutschen Fonds um die Nulllinie. „Euro-Rentenfonds können mit knapp unter einem Prozent pro Jahr zwar noch eine höhere Rendite bringen als Fonds allein mit deutschen Anleihen, haben aber wegen der geringeren Bonität von Staaten wie Italien oder Spanien auch ein höheres Risiko“, erklärt Kayl.

Tagesgeld und Festgeld als gute Alternativen zu Rentenfonds

Wer Erspartes sicher anlegen will, dem rät Finanztip aktuell zu einem Festgeld mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren. „Die besten Zinsen in Deutschland bieten dafür derzeit die Direktbanktöchter der französische Großbank Credit Agricole mit 1,7 Prozent pro Jahr“, sagt Kayl. Wer kurzfristig auf sein Geld zugreifen können muss, dem empfiehlt der Finanztip-Experte eine Kombination von Tages- und Festgeld. Das Tagesgeld bringt zwar weniger Zinsen, ist dafür aber täglich verfügbar und eignet sich daher als Ergänzung.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/rentenfonds/rentenfonds-verkaufen/

Presseinformationen und Grafiken zur freien Verwendung finden Sie hier: http://www.finanztip.de/presse/

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Positive Jahresbilanz – gedämpfte Zukunftsaussichten: Wohnungswirtschaft im Spannungsfeld von schrumpfenden und wachsenden Märkten (FOTO)

Berlin (ots) –

Eine wohnungspolitische Strategie, über die nicht länger geredet, sondern die auch zügig umgesetzt wird – das fordert der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW anlässlich seiner Jahrespressekonferenz in Berlin. „Die vom GdW vertretene Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zieht eine positive Bilanz des Jahres 2014, blickt aber etwas verhaltener in die Zukunft“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Der GdW repräsentiert gemeinsam mit seinen Regionalverbänden als größter Branchenverband und erste Adresse für die Wohnungswirtschaft rund 3.000 Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland. 13 Millionen Menschen leben bundesweit in Wohnungen der GdW-Unternehmen.

Die Energieverbräuche der GdW-Unternehmen sinken, die Betriebskosten steigen nur unterdurchschnittlich, die Investitionen dagegen wesentlich stärker als im Branchendurchschnitt. „Wir sind der Taktgeber für die Entwicklung zeitgemäßen Wohnens in Deutschland – und das mit Unternehmen, die soziale Verantwortung für sehr viel mehr übernehmen, als nur für ihre Häuser. Und: Wir sind die Mietpreisbremse für viele Mietmärkte“, sagte der GdW-Chef. Gleichzeitig warnte Gedaschko davor, die extremen Unterschiede der Wohnungsmärkte aus den Augen zu verlieren. „Während wir in einigen Städten um mehr bezahlbaren Wohnungsneubau kämpfen, steigt in anderen Teilen Deutschlands der Wohnungsleerstand wieder an“, so Gedaschko. „Bei 35 Prozent der GdW-Unternehmen in den neuen Ländern steigt der Leerstand schon jetzt. Das ist ein Alarmzeichen“, so Gedaschko. Hier darf es kein Abwarten mehr geben – hier brauchen wir konstruktives Handeln. Es gibt keineswegs Entwarnung für den Stadtumbau in Ostdeutschland. „Wir brauchen ein neues Maßnahmenpaket für den Stadtumbau sowie eine Erhöhung der förderfähigen Kosten für den Rückbau“, sagte der GdW-Chef.

Parallel müssen die Rahmenbedingungen für den bezahlbaren Wohnungsneubau in den Hotspots des Landes dringend verbessert werden. Der GdW-Chef fordert statt populistischer Maßnahmen dringend eine konkrete und umfassende Wohnungsbau-Strategie, bei der die Unternehmen weiterhin sozial verantwortlich und nachhaltig – aber als Voraussetzung dafür auch wirtschaftlich – agieren können und nicht durch Regulierungen gegängelt werden. „Es ist paradox, dass einerseits Bauen und Wohnen bezahlbar bleiben sollen, aber andererseits häufig von Bund, Ländern oder Kommunen selbst verursachte Kostensteigerungen genau das verhindern“, erklärte Gedaschko. Dieses Dilemma müsse dringend gelöst werden. Nur dann kann die Wohnungswirtschaft weiterhin für bezahlbaren Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung sorgen.

ZUWANDERUNG ALS CHANCE BETRACHTEN – STRATEGIE DER WOHNUNGSWIRTSCHAFT FÜR EINE ZUKUNFTSFÄHIGE UNTERBRINGUNG VON FLÜCHTLINGEN

„Wir brauchen in Deutschland dringend eine Gesamtstrategie des Bundes für eine geregelte Aufnahme und eine rasche, solide Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“, so der Appell von GdW-Präsident Gedaschko angesichts des unvermindert anhaltenden Zustroms von Menschen, die vor Krieg und Not in die Bundesrepublik flüchten. „Die Zuwanderung von Flüchtlingen ist bundespolitisches Thema, deshalb muss der Bund hier in den nächsten Jahren seiner Verantwortung gerecht werden. Wir brauchen ein Bundesprogramm für Neubau in den Gebieten, die besonders vom Zuzug dauerhaft bleibender Flüchtlinge geprägt sind“, so Gedaschko. Nachbarschaften dürften nicht durch ungeordnete Zuwanderung überfordert und eine erfolgreiche Integration nicht durch eine Wiederholung von Fehlern aus der Vergangenheit aufs Spiel gesetzt werden. „Deutschland muss seine humanitäre Verantwortung wahrnehmen, aber auch die demografische Chance der Zuwanderung erkennen“, sagte der GdW-Chef.

Die Wohnungswirtschaft leistet bereits einen starken Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen, wie eine Umfrage des GdW unter seinen Wohnungsunternehmen gezeigt hat. Rund zwei Drittel der befragten GdW-Unternehmen setzen bereits Wohnungen zu diesem Zweck ein. Ihr Hauptmotiv: Soziale Verantwortung, wie 92,5 Prozent der Wohnungsunternehmen bestätigen. Dabei würden sich die Unternehmen aber noch viel stärker engagieren, wenn die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen das zulassen würden. Bund, Länder und Kommunen müssen dazu ihr finanzielles Engagement bei der sozialen Betreuung und integrativen Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, deutlich verstärken, fordern zwei Drittel der Wohnungsunternehmen. Unter verbesserten Voraussetzungen würde sich immerhin mehr als ein Drittel der GdW-Unternehmen in der Lage sehen, noch mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Über 70 Prozent der Unternehmen gaben in einer aktuellen Umfrage an, dass sich die Bedingungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in den letzten drei Monaten nicht oder nur teilweise verbessert haben. Als größte Probleme aus dem kommunalen Aufgabenbereich werden die mangelnden Angebote zur Berufsintegration sowie die Schaffung von Akzeptanz bei der Quartiersbevölkerung und die Kommunikation mit den Wohnungsunternehmen vor Ort bezeichnet.

Die Jahresbilanz des GdW:

GESCHÄFTSLAGE POSITIV – INVESTITIONEN STEIGEN

Geschäftsklimaindex der Wohnungswirtschaft: Positive Geschäftsaussichten nicht durch neue Regulierungsvorhaben dämpfen

Das Geschäftsklima in der Wohnungswirtschaft ist im letzten Jahr um 2,1 Punkte gestiegen. Damit hat sich der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (0,7 Punkte) beschleunigt und stellt den höchsten jährlichen Zuwachs seit 2011 dar. Der Anstieg des Geschäftsklimaindexes erklärt sich, wenn man die Werte der aktuellen Geschäftslage mit denen der Zukunftserwartungen vergleicht. Die Wohnungsunternehmen bewerten ihre derzeitige Geschäftslage überwiegend als gut (83,2 Punkte) und blicken gleichzeitig optimistischer (6,0 Punkte) in ihre geschäftliche Zukunft. „Das Geschäftsklima in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist stabil, der Trend zeigt aktuell nach oben“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW. „Ein Grund für die positiven Aussichten ist, dass die Politik letztlich erkannt hat, wie schädlich eine Mietpreisbremse für das Investitions- und Geschäftsklima gewesen wäre, wenn sie auch für den Neubau gelten würde. Hier konnte die Wohnungswirtschaft mit der Ausnahme der Neubauten bei der Mietpreisbremse größeren Schaden verhindern. Das ist ein großer Erfolg für die Unternehmen und auch für Deutschlands Mieter. Denn ansonsten wäre die Mietpreisbremse zu einer reinen Investitionsbremse geworden und hätte den Neubau komplett zum Erliegen gebracht. Die Folgen wären ein noch geringeres Angebot an Wohnungen und rasant steigende Mieten in Ballungsräumen gewesen.“

„Im direkten Vergleich mit der Einschätzung der aktuellen Geschäftslage liegen die Geschäftserwartungen der Wohnungsunternehmen allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Hier klafft immer noch eine Lücke, denn die Unternehmer befürchten weitere Regulierungen, wie beispielsweise die aktuelle Diskussion um eine zeitliche Befristung der Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung. Die aktuell positiven Geschäftsaussichten dürfen nicht erneut durch Regulierungsvorhaben gedämpft werden“, so der GdW-Chef.

Um das Geschäftsklima in der Wohnungswirtschaft zu verbessern, sollte die Politik weitere Bündnisse für den Wohnungsbau wie beispielsweise in Hamburg schmieden, Entbürokratisierung vorantreiben und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Gesamtinvestitionen der Wohnungs- und Immobilienunternehmen bei rund 11 Milliarden Euro – Anstieg verlangsamt sich

Die im GdW und seinen Regionalverbänden organisierten Wohnungsunternehmen haben im Jahr 2014 rd. 10,9 Mrd. Euro in die Bewirtschaftung und den Neubau von Wohnungen investiert. Das sind 5,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt flossen damit im letzten Jahr rd. 29,9 Mio. Euro täglich in Deutschlands Wohnungen und in den Wohnungsneubau.

Pressekontakt: Katharina Burkardt Pressesprecherin

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Tel: +49 30 82403151 Fax: +49 30 82403159 E-Mail: burkardt@gdw.de

Mecklenburgische Str. 57 14197 Berlin

Menschen als „Abschaum“ bezeichnet / Politischer Kommentar geht zu weit

Berlin (ots) – Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten vom 03. bis 04.12.2013 in Berlin. Sie behandelten insgesamt 103 Beschwerden. 6 Veröffentlichungen wurden gerügt.

Kommentar zu politischer Auseinandersetzung geht zu weit

Die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG erhielt eine öffentliche Rüge für einen Kommentar. Darin setzte sich die Redaktion mit Kundgebungen von NPD und linker „Antifa“ im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines Asylbewerberwohnheims in einem kleinen Ort bei Leipzig auseinander. Der Kommentator hatte die Ansicht vertreten, „der braune und rote Abschaum“ solle sich von dem Ort fern halten. Der Beschwerdeausschuss war der Ansicht, dass die Bezeichnung „Abschaum“ gegen Ziffer 9 des Pressekodex verstößt, weil sie beleidigend ist. Menschen als „Abschaum“, also Abfall, zu bezeichnen, verletzt die Menschenwürde der Betroffenen.

Die Ziffer 9 (Schutz der Ehre) lautet:

Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

Diskriminierende Überschrift

Die Zeitung JUNGE FREIHEIT wurde wegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot (Ziffer 12 des Pressekodex) gerügt. Die Zeitung hatte sich mit einer Entscheidung des Landessozialgerichts Essen beschäftigt, der zufolge Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland haben. In der Überschrift hatte die Zeitung formuliert: „Zigeuner können Sozialhilfe bekommen“ und damit suggeriert, das Gericht habe eine Sonderregelung für eine bestimmte ethnische Minderheit im Sozialrecht geschaffen. Für die willkürliche Heraushebung dieser Minderheit durch die Redaktion sah der Ausschuss keinen sachlichen Grund. Sie wirkt diskriminierend.

Die Ziffer 12 (Diskriminierungen) lautet: Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Schwerer Eingriff in Privatsphäre

Eine nicht-öffentliche Rüge sprach der Ausschuss gegen BILD Online aus. Das Medium hatte darüber berichtet, dass eine namentlich genannte Landtagsabgeordnete in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war. Auch der angebliche Hintergrund der Einweisung wurde mitgeteilt. Körperliche und psychische Erkrankungen gehören gemäß Ziffer 8, Richtlinie 8.6 des Pressekodex in die Privatsphäre. In der Regel soll darüber nicht ohne Zustimmung des Betroffenen berichtet werden. Im kritisierten Fall lag die Einwilligung der Betroffenen offenbar nicht vor.

Kopplungsgeschäft: Bericht nur gegen Anzeige

Wegen einer Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung wurde der DINGOLFINGER ANZEIGER gerügt. Die Zeitung hatte die redaktionelle Ankündigung einer Kabarettveranstaltung von der Schaltung einer Anzeige abhängig gemacht. Eine solche Forderung ist ein grober Verstoß gegen Ziffer 7 Pressekodex, da eine redaktionelle Berichterstattung nicht an eine finanzielle Gegenleistung gekoppelt werden darf.

In einem ähnlich gelagerten Fall erhielt die Modellbauzeitung RC-FREIZEIT eine Rüge. Der Chefredakteur der Publikation hatte einem Leser, der nach Testberichten zu bestimmten Produkten gefragt hatte, mitgeteilt, dass man über diese Produkte weder berichtet habe noch berichten werde. Grund sei, dass die Hersteller in der Zeitschrift keine Anzeigen schalteten. Redaktionelle Berichterstattung auf diese Weise von Anzeigenaufträgen abhängig zu machen, ist nicht mit dem Trennungsgrundsatz nach Ziffer 7 Pressekodex vereinbar.

Die Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion) fordert: Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

PR-Material nicht als solches gekennzeichnet

Gegen BILD Online sprach der Beschwerdeausschuss eine öffentliche Rüge wegen eines Artikels über die medikamentöse Therapie bei vorzeitigem Samenerguss aus. Die Redaktion hatte darin umfangreich Material einer für den Medikamentenhersteller tätigen PR-Agentur wörtlich übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet. Außerdem wurden Preis und Handelsname des Medikaments genannt. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit PR-Material (Richtlinie 7.2 des Pressekodex).

Statistik

Die Sanktionen: 5 öffentliche Rügen, 1 nicht-öffentliche, 18 Missbilligungen, 21 Hinweise. 42 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. In 4 Fällen wurden die Beschwerden als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet.

Ansprechpartnerin für die Presse: Edda Kremer, Tel. 030-367007-13

Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de

Opfer genießen besonderen Schutz Drei Rügen wegen Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte

Berlin (ots) – Der Deutsche Presserat tagte am 13., 14. und 15.03.2012 in Berlin und sprach insgesamt neun Rügen aus.

Identifizierende Darstellungen von Opfern Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt die B.Z. für die Berichterstattung über einen schweren Autounfall. Sie hatte mit der Unfallschilderung auch ein Foto eines 32-jährigen Opfers gezeigt. Dieses Foto hatte die Redaktion ohne Einwilligung der Angehörigen aus einem sozialen Netzwerk kopiert und veröffentlicht. Über Unfallopfer muss im Hinblick auf den Schmerz der Hinterbliebenen besonders zurückhaltend berichtet werden. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung erkannte der Beschwerdeausschuss nicht. Es liegt ein Verstoß gegen Ziffer 8 und die Richtlinie 8.1, Satz 2 vor.

Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Richtlinie 8.1 (2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein.

Nicht-öffentliche Rügen erhielten BILD online und die DRESDNER MORGENPOST für ihre Berichterstattungen unter den Überschriften „Die bizarre Welt des Jonathan H.“ bzw. „Toter im Fluss identifiziert: War es ein Manga-Mord?“. Die Artikel beschäftigten sich mit dem Mord an einem 23-jährigen Mann, dessen zerstückelte Leiche aus einem Fluss gezogen worden war. Das Leben des Getöteten wurde detailliert beschrieben. Dabei wurden auch Spekulationen von Nachbarn über seine Intimsphäre veröffentlicht. Illustriert waren die Artikel zudem mit mehreren, privaten Fotos, die den Mann in Kostümen der Manga-Szene zeigten.

Der Presserat sah in den Beiträgen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach Ziffer 8 (siehe oben) des Pressekodex. Im konkreten Fall erkannte der Presserat kein öffentliches Interesse, das das Persönlichkeitsrecht des Opfers überlagert hätte.

Die DRESDNER MORGENPOST erhielt zudem eine öffentliche Rüge. Grund war ebenfalls ein Verstoß gegen Ziffer 8 und speziell die Richtlinie 8.5.

Richtlinie 8.5 – Selbsttötung

Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt.

Auf der Titelseite und im Innenteil hatte die Zeitung unter der Überschrift „Junge (17) warf sich vor Zug – tot“ über den Suizid eines Teenagers berichtet. Die Selbsttötung wurde ausführlich geschildert und es wurde über das Motiv spekuliert. Auch die Verletzungen des Jungen wurden detailliert beschrieben. Der Presserat sah durch diese Darstellungen die in Richtlinie 8.5 gebotenen Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötung verletzt.

Datenschutz

Die LÜNEPOST wurde vom Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz bereits zum zweiten Mal für die Veröffentlichung eines Fotos gerügt, das eine Szene aus dem Straßenleben der Stadt zeigt. Darauf ist eine Menschengruppe zu sehen. Das Gesicht einer der dort abgebildeten Personen wird von der Zeitung durch einen farbigen so genannten „Glückskreis“ hervorgehoben. Der Person wird ein Einkaufsgutschein von 25 Euro versprochen, wenn sie sich innerhalb von vier Wochen bei der Zeitung meldet. Mit dieser Praxis verstößt die Lünepost gegen das in Ziffer 8 des Pressekodex verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Beschwerdeausschuss hält es für ethisch nicht vertretbar, dass die betreffenden Personen ohne ihr Wissen in der Zeitung veröffentlicht werden. Durch die Einkreisung werden die Personen derart individualisiert, dass die Bilder nicht mehr den Charakter einer Übersichtsszene haben. Durch die Bildunterschrift wird außerdem der Aufenthaltsort der Person bekannt gegeben. Dies sind Angaben zum Privatleben der Abgebildeten. Ohne deren Einverständnis verletzen diese Angaben die Persönlichkeitsrechte und den redaktionellen Datenschutz. Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist daran nicht ersichtlich.

Illegaler Download

Das PC Magazin erhielt eine öffentliche Rüge für einen Beitrag unter der Überschrift „Quellen der Raubkopierer“. Angekündigt wurde der Artikel auf der Titelseite mit der Schlagzeile „Hier saugen Profi-Piraten“ und dem Hinweis „So haben Polizei und Abmahner keine Chance“. Der Artikel beschäftigte sich – unter Nennung von konkreten Websites – mit verschiedenen Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet. In der Berichterstattung und einer beigestellten Tabelle bewertete die Redaktion u. a. das Risiko für den User bei Nutzung des jeweiligen Download-Dienstes.

Der Presserat sah in der Veröffentlichung eine Verletzung des Ansehens der Presse. Es ist nicht mit der Ziffer 1 Pressekodex vereinbar, wenn eine Redaktion illegale Downloadmöglichkeiten beschreibt, durch deren Nutzung Urheberrechte verletzt werden. Die Zeitschrift war bereits 2006 in zwei Fällen für ähnlich gelagerte Veröffentlichungen gerügt worden. Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Diskriminierung

Das DEUTSCHE WAFFENJOURNAL erhält eine öffentliche Rüge für einen Kommentar in der Online-Ausgabe der Zeitschrift. Der Kommentar setzt sich u. a. mit den Motiven eines Vaters nicht deutscher Herkunft auseinander, der seine Tochter erschossen hat. In diesem Zusammenhang zitiert die Zeitschrift die aus Sicht des Presserats zynische und menschenverachtende Äußerung eines Dritten: „Wahrscheinlich eine kultursensible Erziehungsmaßnahme einer noch nicht ganz so gut integrierten Fachkraft, mit der wir halt leben müssen.“ Die Redaktion nimmt keine kritische Distanz zu diesem Zitat ein. Sie muss es sich daher zurechnen lassen. Der Ausschuss hält die Äußerung für einen gravierenden Verstoß gegen die Ziffer 12 des Pressekodex.

Ziffer 12 – Diskriminierungen

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Trennungsgrundsatz

Die BUNTE erhält eine öffentliche Rüge für diverse Berichte in verschiedenen Ausgaben, die alle gegen die Trennung von Werbung und Redaktion nach Ziffer 7 in Verbindung mit Richtlinie 7.2 (Schleichwerbung) des Pressekodex verstoßen. In allen Beiträgen wurden Produkte hervorgehoben, im Bild gezeigt und teilweise mit Preisangaben genannt. Dies geht über ein begründetes öffentliches Interesse hinaus, stellte der Ausschuss fest. Bei einem Beitrag über Trends auf Society-Partys wurde zum Beispiel eine Sektmarke besonders hervorgehoben. Der Ausschuss sah auch hier die Grenze zur Schleichwerbung überschritten. Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung des Trennungsgrundsatzes wurde der WESER-KURIER. Die Zeitung hatte unter dem Titel ‚Am Bürgerpark entsteht etwas Neues‘ über den Bau von Eigentumswohnungen in Bremen berichtet. Das Projekt wurde ausführlich und positiv beschrieben. Die Geschäftsführer der Baugesellschaft kamen lobend zu Wort. Am Ende des Textes erfolgte ein Hinweis auf den Vertriebspartner des Bauträgers mit einer Telefonnummer und einer Website.

Der Presserat sah hier die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex überschritten. Ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung in dieser detailliert-positiven Form in Verbindung mit der Nennung des Vertriebspartners war nicht erkennbar. Mit dem Beitrag wurden die kommerziellen Interessen des Anbieters gefördert.

Richtlinie 7.2 – Schleichwerbung

Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.

Statistik

Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 106 Beschwerden behandelt. Neben den sechs öffentlichen und drei nicht-öffentlichen Rügen gab es 15 Missbilligungen und 27 Hinweise. In 49 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In sechs Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet.

Ansprechpartner für die Presse: Edda Kremer und Arno Weyand, Tel. 030-367007-0

Sollten Sie keine Pressemitteilungen des Deutschen Presserats mehr erhalten wollen, reicht eine E-Mail mit dem Betreff „Abbestellung PM“ an uns.

Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de

Presserat mit neuer Sprecherin Plenum wählt Ursula Ernst (DJV)

Berlin (ots) – Ursula Ernst (DJV), Redakteurin der Augsburger Allgemeinen, ist am Mittwoch, 14.03.2012, zur neuen Sprecherin des Deutschen Presserats gewählt worden. Sie löst damit turnusgemäß nach zwei Jahren Bernd Hilder (BDZV) ab. Als stellvertretenden Sprecher wählte das Plenum Tilmann Kruse (VDZ), Justitiar Gruner + Jahr AG & Co KG.

Neuer Vorsitzender des Trägervereins des Deutschen Presserats ist Dirk Platte, Justitiar des VDZ. Sein Stellvertreter ist Kajo Döhring, Hauptgeschäftsführer des DJV.

Auch für zwei Beschwerdeausschüsse wurden Vorsitzende gewählt:

– Manfred Protze(dju in ver.di)Vorsitzender Beschwerdeausschuss 1 – Tilmann Kruse VDZ) stellvertretender Vorsitzender Beschwerdeausschuss 1 – Peter Enno Tiarks (VDZ) Vorsitzender Beschwerdeausschuss 2 – Ursula Ernst (DJV) stellvertretende Vorsitzende Beschwerdeausschuss 2

Vorsitzende des Beschwerdeausschusses Redaktionsdatenschutz bleibt Katrin Saft (DJV), Georg Wallraf (VDZ) ist Stellvertreter.

Als neues Mitglied begrüßte der Presserat Ulrich Eymann, Geschäftsführer Verlag und Dru-ckerei Main-Echo, für den BDZV.

Ansprechpartnerin für die Presse: Ella Wassink, Tel. 030-367007-0

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Toter Gaddafi darf gezeigt werden – Platzierung und Größe der Darstellung jedoch ausschlaggebend Presserat hatte 49 Beschwerden zum Tod Gaddafis zu bewerten

Berlin (ots) – Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten am 6. und 7. Dezember 2011 in Berlin und sprachen insgesamt zwei Rügen aus.

Tod des Diktators Gaddafi

Insgesamt 49 Beschwerden lagen dem Presserat zur Berichterstattung über den gewaltsamen Tod Muammar Al-Gaddafis in Libyen vor. Der Presserat hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein getöteter Diktator in Fotos und Bewegtbildern gezeigt werden darf und wenn ja, in welcher Form. Grundsätzlich ist der Presserat der Auffassung, dass der Tod von Diktatoren auch in Bildern festgehalten werden darf. Eine Tabuisierung des Todes sollte es in den Medien nicht geben.

Selbstverständlich ist der Anblick eines getöteten Menschen kein Anblick, dem sich ein Leser oder Internet-User in der Regel gerne stellt. Dennoch gehört es zu den Aufgaben der Presse, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten. Die Darstellung des toten Gaddafis verstößt daher nicht per se gegen den Grundsatz der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Kodex. Auch die Ziffer 11 des Kodex, die eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Tod untersagt, ist nicht automatisch verletzt. So hat der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats auch insgesamt 14 Beschwerden aus diesen Gründen als unbegründet zurückgewiesen. Die Bilder sind Dokumente der Zeitgeschichte.

Dennoch ist bei der Darstellung darauf zu achten, in welcher Form die Bilder gezeigt werden. So haben zwei Boulevardzeitungen ein Foto des blutverschmierten Gesichts des toten Gaddafi, gezoomt und vergrößert, auf der Titelseite über dem Bruch veröffentlicht. Hierin erkannte der Ausschuss einen Verstoß gegen Aspekte des Jugendschutzes. In Ziffer 11 wird ausdrücklich gesagt: „Die Presse beachtet den Jugendschutz.“ Darüber hinaus regelt die Richtlinie 11.1 (unangemessene Darstellung) besonders die Platzierung von solchen Fotos. Hier heißt es:

„Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.“

In beiden Fällen sprach der Beschwerdeausschuss eine Missbilligung aus – bei insgesamt 35 Beschwerdeführern.

Rüge für Bericht über Pilawa

Die Zeitschrift „DAS NEUE“ erhielt eine öffentliche Rüge, da sie nach Auffassung des Presserats gegen das Wahrheitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex verstoßen hat. In dem auf der Titelseite der Ausgabe vom 17.09.2011 angekündigten Beitrag „Jörg Pilawa – Ein Ehe-Drama! Er lässt seine Frau im Stich“ spekulierte das Magazin über den Zustand der Ehe des Fernsehmoderators. Jörg Pilawa, der selbst als Beschwerdeführer auftrat, monierte daran, dass mit der Überschrift die Leser über sein Familienleben in die Irre geführt würden. Die Zeitschrift verteidigte sich damit, lediglich O-Töne von Pilawa aus der Sendung „Rette die Millionen“ zum Anlass einer kritischen Berichterstattung gemacht zu haben.

Der Presserat erkannte den Verstoß gegen den Grundsatz wahrheitsgemäßer Berichterstattung darin, dass die Zeitschrift DAS NEUE Vermutungen zum Zustand der Ehe durch die Wahl der Titelseitenüberschrift zur Tatsache stilisiert habe. Damit sei ohne belegbare Quellen eine persönliche Geschichte konstruiert worden, die Pilawa moralisch abwerte.

Trennungsgebot

Wegen Schleichwerbung gerügt wurde die AUTO-ZEITUNG. Im Gebrauchtwagen-Sonderheft 2012 hatte die Redaktion einen Beitrag über den Werterhalt von Autos durch regelmäßige Wartung veröffentlicht. Dabei wurde ohne jede kritische Betrachtung ausschließlich das Angebot der Werkstattkette A.T.U. vorgestellt. Mitbewerber wurden nicht genannt. Der Artikel enthielt Preisangaben sowie einen Hinweis auf die Website des Unternehmens. Beigestellt waren der Veröffentlichung zudem ein Interview mit dem Geschäftsführer der Firma sowie Fotos, auf denen deutlich das Logo A.T.U zu sehen war. Mit dieser Darstellung wurde die Grenze zwischen einer Berichterstattung von öffentlichem Interesse und Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex überschritten. Richtline 7.2 (Schleichwerbung) hält fest:

Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird.

Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.

Statistik

Insgesamt wurden in den zwei Beschwerdeausschüssen 158 Beschwerden behandelt, darunter drei Mehrfach-Beschwerden mit insgesamt 64 Beschwerdeführern. Neben den zwei öffentlichen Rügen gab es 16 Missbilligungen und 27 Hinweise. In 72 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In sechs Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. In einem Fall gab es mehrere Beschwerdeführer gegen eine Publikation, die Maßnahme wird hier jedoch nur einmal gezählt.

Ansprechpartner für die Presse: Arno Weyand und Ella Wassink, Tel. 030-367007-0

Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de

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