POL-HH: 2. Verkehrsunfall mit drei schwer verletzten Personen auf der Bundesautobahn in Hamburg-Harburg mit Folgeverkehrsunfall

Hamburg (ots) – Unfallzeit: 12.12.2015, 22:35 Uhr Unfallort: Hamburg-Harburg, Bundesautobahn zwischen Landesgrenze Niedersachsen und der Abfahrt Hamburg-Harburg

Zum Unfallzeitpunkt herrschte Starkregen. Der Fahrer (22) eines BMW befuhr die Bundesautobahn A1 aus Richtung Niedersachsen in Richtung Norden auf dem linken Fahrstreifen. Kurz vor der Abfahrt Hamburg-Harburg kam es nach derzeitigem Sachstand vermutlich aufgrund von Aquaplaning dazu, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und gegen die rechte Leitplanke prallte. Das Fahrzeug prallte zurück und blieb zwischen rechtem und mittleren Fahrstreifen liegen. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit. Der Fahrer sicherte das Fahrzeug mit einem Warndreieck für den nachfolgenden Verkehr ab.

Kurz darauf kollidierte ein Mercedesfahrer (45) mit dem BMW. In dem Fahrzeug befanden sich noch zwei Familienmitglieder (15, 40 -beide weiblich-). Durch die Wucht des Aufpralls wurden die beiden weiblichen Fahrzeuginsassen eingeklemmt und mussten von Beamten der Feuerwehr befreit werden. Alle drei Insassen wurden schwer verletzt und kamen in umliegende Krankenhäuser. Es entstand erheblicher Sachschaden.

Folgeunfall: Durch diesen Verkehrsunfall waren die beiden Fahrzeuge (Mercedes und BMW) zwischen dem linken und mittleren Fahrsteifen der Bundesautobahn zum Stehen. Der Fahrer (57) eines nachfolgenden Kleinlastkraftwagens (Fiat) musste auf den rechten Fahrstreifen ausweichen. Hierbei übersah der Fahrer einen Opel-Zafira (Fahrer 55), so dass es zu einer Kollision kam. Es entstand erneut Sachschaden. Verletzt wurde bei diesem Unfall niemand.

Der Verkehrsunfalldienst übernahm die Ermittlungen. Zudem waren zwei Funkstreifenwagen des Polizeikommissariats 46 am Einsatz beteiligt.

Die Bundesautobahn wurde bis 01:00 Uhr voll gesperrt. Im Anschluss wurde der Verkehr auf dem Standstreifen an denr Unfallstelle vorbeigeführt. Um 01:30 Uhr konnte die BAB 1 von den Beamten wieder freigegeben werden.

Schr.

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