Hamburg (ots) – Tatzeit: 30.11.2015, 18:20 Uhr Tatort: Hamburg-Billstedt, Goldkoppel
Zivilfahnder des Polizeikommissariats 42 beobachteten drei Männer (17-22) dabei, wie sie von dem Grundstück eines Einfamilienhauses in Hamburg-Billstedt kamen. Sie hatten offensichtlich gerade einen Einbruch begangen und wurden von den Beamten vorläufig festgenommen. Das Einbruchsdezernat der Region Mitte (LKA 162) übernahm die Ermittlungen.
Die Zivilfahnder sahen, dass der 22-jährige Tatverdächtige einen Rucksack trug, während die drei Männer das Grundstück in der Goldkoppel verließen. Sie überprüften das Einfamilienhaus auf dem Grundstück und stellten einen „frischen Einbruch“ fest. Noch in der Goldkoppel gelang es den Beamten die Männer vorläufig festzunehmen. Im Rucksack des 22-Jährigen fanden die Beamten eine Play-Station, die dem Einfamilienhaus zugeordnet werden konnte. Des weiteren fanden die Beamten bei den anderen Tätern Schmuck und zwei Fahrzeugschlüssel sowie Einbruchswerkzeug. Einer der Fahrzeugschlüssel (Audi) stammte aus dem Einfamilienhaus in der Goldkoppel. Die Suche nach dem zweiten Fahrzeug (Mazda) führte die Beamten in den Billbrookdeich. Dort stand der zum Fahrzeugschlüssel passende Mazda MX 5. Sowohl die Kennzeichen als auch das Fahrzeug (Ford) waren am 04.10.2015 in Hamburg-Osdorf gestohlen worden. Dieser Geschädigte (40) war zuvor Opfer eines Taschendiebstahls in Hamburg-St.Pauli am gleichen Tag geworden. Hierbei entwendeten die Täter Ausweisdokumente, Fahrzeugschlüssel und ein Handy. Den gestohlenen Ford fanden die Beamten ebenfalls im Billbrookdeich.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mazda MX 5 am 23.11.2015 im Rahmen eines Einbruchs in Hamburg-Tonndorf entwendet wurde. In dem Mazda fanden die Beamten zwei Fotoapparate. Ob diese den Tätern gehören, oder aus weiteren Einbrüchen stammen, wird zur Zeit noch ermittelt.
Die Beamten stellten die Fahrzeuge sowie die sonstigen Beweismittel sicher.
Beamte des Landeskriminalamtes 162 führten die Beschuldigten dem Amtsgericht Hamburg zu. Die Ermittler prüfen, ob die Tatverdächtigen für weitere Taten in Betracht kommen.
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