Piëch zieht Gegendarstellung zurück / Der VW-Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch ist mit seinem Versuch gescheitert, die WirtschaftsWoche zum Abdruck einer Gegendarstellung zu verpflichten

Düsseldorf (ots) – Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Düsseldorf hat Piëchs Anwalt Matthias Prinz am Mittwoch seine
Anträge zurückgenommen. Das Gericht hatte zuvor in einzelnen Punkten
Bedenken signalisiert. Bei der Gegendarstellung ging es auch um die
Motive auf Piëchs Krawatten, um seinen vom Familienrat gestoppten
Aufstieg an die Spitze von Porsche sowie um die Aussage, Piech sehe
sein Lebenswerk, sein Denkmal, sein Erbe bedroht.

Mit Schreiben vom 25. Oktober 2005 hatten Piëch und sein Anwalt
zunächst eine Gegendarstellung mit 21 Punkten verlangt, diese aber
zwischenzeitlich zunächst auf 14 und schließlich auf 11 reduziert.
Das Landgericht Düsseldorf hatte am 8. Februar dem Antrag auf
Gegendarstellung in der dritten Fassung stattgegeben, die
WirtschaftsWoche daraufhin Berufung beim OLG eingelegt.

Ausgangspunkt für den Streit war ein längeres Porträt des
VW-Aufsichtsratsvorsitzenden in der WirtschaftsWoche vom 13. Oktober
2005. Darin hieß es unter anderem, Piëch trage gerne „grelle
Krawatten mit Jagdmotiven“. Als sich Piëch gegen die Beschreibung
seiner Krawatten wehrte und anwaltlich von einem Kriegsmotiv sprechen
ließ, präsentierte die WirtschaftsWoche ein Foto von ihm mit einem
Binder, auf dem unter anderem ein Mann mit Gewehr und ein Elefant auf
Treibjagd zu sehen waren.

Nach der Rücknahme der Anträge durch Piëchs Anwalt muss die
WirtschaftsWoche keine Gegendarstellung drucken. Die Kosten des
Verfahrens trägt Piëch.

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