Berlin (ots) – Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verzögerungen bei den erforderlichen Reformen zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums sowie der weiter zunehmenden Nutzung illegaler Musikquellen im Internet appellierte der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) heute an die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die Weichen zum nachhaltigen Schutz des geistigen Eigentums und damit auch des legalen Musikangebots im Internet zu stellen. Im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in Berlin hatten Bundestagsabgeordnete und Regierungsvertreter die Möglichkeit, das breite Spektrum legaler Musikdienste im Internet kennenzulernen, illegale Quellen persönlich auszuprobieren und sich damit ein eigenes Bild von der aktuellen Situation im Internet zu machen. Als musikalischer Gast trat Roger Cicero am Abend auf und nahm an der Podiumsdiskussion teil.
„Nachdem die Musikindustrie Ende der 1990er Jahre als erste Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft vom illegalen Filesharing überrollt wurde, hat sie längst alle Voraussetzungen für die legale Nutzung geschaffen. Jetzt ist die Politik gefordert. Neben der gesellschaftlichen Wertschätzung von Kultur sowie der Solidarisierung mit dem legalen Angebot ist es notwendig, endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum ganzheitlichen Schutz des geistigen Eigentums und des legalen Angebots, sowie auch zur Eindämmung neuer illegaler Phänomene zu schaffen. Selbst das beste legale Angebot kann langfristig mit den massenhaften illegalen Umsonst-Angeboten nicht konkurrieren“, kommentiert Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des BVMI. Jeder weitere Aufschub bei der Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen gehe auf Kosten der Künstler sowie der Erwerbstätigen in den rund 237.000 kleinen und mittleren Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. „Dieser unhaltbare Zustand kann so von der Politik nicht gewollt sein!“
Entgegen wiederkehrender Vorhaltungen und trotz zunehmender Nutzung illegaler Quellen hat die Musikindustrie im Zuge der Digitalisierung der Kultur- und Medienlandschaft das legale Angebot im Internet kontinuierlich ausgebaut und die Entwicklung längst umarmt: Mehr als 60 legale Dienste existieren allein in Deutschland, von Download-Modellen bis hin zum Streaming aus der Cloud. Im Rahmen der Veranstaltung konnten die Politiker sowohl etablierte legale Download-Plattformen wie musicload, iTunes oder Amazon vor Ort kennenlernen, als auch neue Geschäftsmodelle, wie zum Beispiel Cloud-basierte Streaming-Dienste, die sich an den veränderten Gewohnheiten der User orientieren und eine Nutzung von Musik „immer und überall“ ermöglichen, darunter JUKE, Napster und simfy. Abgrenzend dazu wurden illegale Angebote in Filesharing-Systemen und bei Sharehostern sowie illegale Streaming-Sites und Schrankenschmarotzer vorgestellt.
Dass eine konsequente strategische Befassung mit der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums möglich ist, verdeutlichte Olivia Regnier, Director des IFPI European Office. Als Baustein zur Eindämmung der Internet-Piraterie stellte sie das 2010 in Frankreich eingeführte Warnmodell vor sowie die aktuellen freiwilligen Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern in den USA.
„Neben den mittlerweile bekannten Problemen Filesharing und Sharehoster setzen seit einiger Zeit neue Anbieter, die sich zum Teil in rechtlichen Grauzonen bewegen und ebenfalls weder Künstler noch Musikfirmen an den Einnahmen beteiligen, die Branche mit für den User irreführenden Umsonst-Angeboten unter Druck. Mit der Veranstaltung wollen wir die Politik für die digitale Realität im Internet sensibilisieren und zugleich den Handlungsdruck verdeutlichen, indem wir die bizarre Konkurrenzsituation kostenpflichtiger legaler Musikdienste mit den illegalen Umsonst-Angeboten aufzeigen und diese direkt gegenüberstellen“, erläutert Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI den Hintergrund der Veranstaltung. Florian Drücke führte mit Blick auf Deutschland weiter aus, dass das vieldiskutierte Warnmodell nur eine Komponente bei der nachhaltigen Reduzierung von Rechtsverletzungen im Internet sein könne und dass es weiterer flankierender Regelungen bedürfe.
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