Anzahl illegaler Alben-Downloads gestiegen

Berlin (ots) – Dem Trend der letzten Jahre entsprechend ist die Anzahl der illegal heruntergeladenen Alben drastisch gestiegen (+35 %), während die Anzahl der illegalen Einzeltrack-Downloads weiter gesunken ist (-28 %). Das ist eines der Ergebnisse der Studie zur Digitalen Content-Nutzung (DCN-Studie), die der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI), der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) heute in Berlin vorgestellt haben. Insgesamt wurden im letzten Jahr 414 Mio. Einzeltracks heruntergeladen, davon 185. Mio. illegal. Bei den Alben waren es insgesamt 62 Mio. Einheiten, wobei der Anteil der illegal heruntergeladenen Alben hier bei 74 Prozent liegt (46 Mio.).

„Der Rückgang bei den Einzeltracks darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass aufgrund der Zunahme im Alben-Bereich die Gesamtsumme der illegal heruntergeladenen Musik tendenziell gestiegen ist“, erklärte Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI. „Betrachtet man die am häufigsten genutzte Quelle der illegalen Downloads, ist festzustellen, dass Sharehoster in Deutschland die Hauptquelle illegaler Musikbeschaffung bleiben, was im Übrigen auch für die Buch- und Filmbranche gilt.“

Ein weiterer Trend bestätigt sich auch im Jahr 2010 nachweisbar: 9,3 Mio. Personen (15 % der Bevölkerung) haben im letzten Jahr Musik aus Internetradios und Musikvideos abgespeichert, das sind fast 50 Prozent mehr als im Vorjahr (2009: 6,3 Mio. Personen). Während die 20- bis 39-Jährigen vor allem Musik aus Internetradios und Podcast-Sendungen aufnehmen, bevorzugt die Gruppe der 10- bis 29-Jährigen mit 24 Prozent Nutzerreichweite vor allem das Streamripping von Musik aus Musik-Videos von Plattformen wie YouTube, myspace etc. „Wir haben diesen Trend frühzeitig erkannt und eine Anpassung des Urheberrechts gefordert. In diesem Umfeld wird die Regelung der Privatkopie, die eindeutig aus der analogen Zeit mit einem mit der Kopie einhergehenden Qualitätsverlust stammt, zunehmend zum Nachteil der Rechteinhaber überdehnt“, so Florian Drücke. „Hinzu kommt, dass Schrankenschmarotzer ihre Geschäfte unter dem Deckmantel der Privatkopie machen und dabei vortäuschen, Nutzungsrechte wie legale Downloaddienste einzuräumen. Der Nutzer von Diensten wie z.B. ZeeZee oder Flatster sollte wissen, dass diese an die Rechteinhaber keine Lizenzen zahlen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.“

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