POL-HH: 160325-3. Drei Festnahmen von Einbrechen in Hamburg-Horn und Hamburg-St.Pauli

Hamburg (ots) – Tatzeiten: 25.03.2016, 00:57 Uhr 25.03.2016, 02:20 Uhr

Tatorte: Hamburg-St.Pauli, Reeperbahn (Spielhalle) Hamburg-Horn, Washingtonallee, Lokal

1) Beamte der Polizeikommissariate 15, 16 und der Bereitschaftspolizei nahmen zwei Rumänen (40, 46)vorläufig fest, die im Verdacht stehen, einen Einbruchsversuch in eine Spielhalle in Hamburg-St.Pauli begangen zu haben. Das Einbruchsdezernat für die Region Mitte (LKA 112) übernahm die Ermittlungen. Der 32-jährige Angestellte der Spielhalle hatte gerade die Räumlichkeiten geschlossen, als er am rückwärtigen Notausgang Geräusche hörte. Er verständigte die Polizei über den Notruf. Drei Funkstreifenwagen übernahmen die Sofortfahndung und konnten vor Ort die beiden Tatverdächtigen vorläufig festnehmen. Die Beamten konnten den bereits gezogenen Schließzylinder und Aufbruchswerkzeuge (Kuhfuß, 3 Schraubendreher, 2 Feinsägen sowie eine weitere Säge) am Einbruchsort finden und sicherstellen. Die Noteingangstür konnte von den Tatverdächtigen nicht geöffnet werden. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung wurden die Männer von der Polizei entlassen.

2) Polizeibeamte des Polizeikommissariats 42 nahmen einen 47-jährigen Bulgaren vorläufig fest, der im Verdacht steht, einen versuchten Einbruch in ein Lokal in Hamburg-Horn begangen zu haben. Das Einbruchsdezernat für die Region Mitte (LKA 162) übernahm die Ermittlungen. Ein aufmerksame Bewohnerin wurde durch einen lauten Knall wach und konnte einen Mann sehen, wie er mit einem Verkehrszeichen in der Hand die Schaufensterscheibe eines Lokals einschlug und flüchtete. Sie verständigte über den Notruf die Polizei. Drei Funkstreifenwagen übernahmen die Sofortfahndung und konnten den stark alkoholisierten Bulgaren in Tatortnähe auf einer Mauer sitzend antreffen. Der Mann hatte einen Schraubendreher sowie einen Seitenschneider bei sich. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher. Die Ermittlungen ergaben, dass der Tatverdächtige die Schaufensterscheibe zunächst mit einem Stein und schließlich mit einem Verkehrszeichen eingeschlagen hatte. Nach jetzigem Sachstand erlangte er kein Diebesgut.

Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Mann von der Polizei entlassen.

Schr.

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