Berlin (ots) – Feiertage bringen Ruhe in die Familie und bieten  Zeit, um wichtige Fragen des Lebens zu klären: Was passiert, wenn die Eltern krank werden, einen Unfall haben oder sich im Alter nicht mehr um die eigenen Belange kümmern können? Sind die Kinder abgesichert?  Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip hat die  wichtigsten Fakten zum Thema Vorsorge zusammengestellt.
   Welche ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Patient  sich dazu selbst nicht mehr äußern kann, kann er vorher  selbstbestimmt in einer Patientenverfügung festlegen. Wichtig zu  wissen: Der Ehepartner oder die Kinder sind nicht automatisch  gegenüber den Ärzten bevollmächtigt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder zusätzlich regeln, wer im Falle eines Falles für ihn  entscheiden soll. Der Bevollmächtigte stellt dann sicher, dass die  Patientenverfügung auch beachtet wird. Die Vollmacht kann aber auch  noch viel weiter gehen. Finanztip empfiehlt, genau festzulegen, für  welche Bereiche die Vollmacht gelten soll.
   Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so setzt das Amtsgericht einen  Betreuer ein. Meist ist dies ein Familienangehöriger. Mit der  Betreuungsverfügung lässt sich der Betreuer aber schon von vornherein festlegen. Der Betreuer wird vom Gericht überprüft, der  Bevollmächtigte hingegen nicht. Deshalb erklärt  Finanztip-Rechtsexpertin Britta Beate Schön: „Eine umfassende  Vorsorgevollmacht sollte ich nur jemandem ausstellen, dem ich voll  und ganz vertraue.“
   Bei Krankheit und auch im Todesfall übernehmen Großeltern, Paten  und nahe Verwandte nicht automatisch die elterliche Fürsorge. Eltern  können in einer Sorgerechtsverfügung bestimmen, wer sich um  die  minderjährigen Kinder kümmern soll.
   Jeder kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst  bestimmen, wer ihn beerben soll und wer nicht. Hat der Erblasser  nichts geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge, die in vielen  Familien zu einer gerechten Verteilung des Nachlasses führt. Der  Nachlass geht dem Gesetz nach vor allem an die Ehepartner und die  Kinder. Hat jemand keine Nachkommen, dann erben je nach  Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen. Wer sein Vermögen anders verteilen möchte, kann dies in einem Testament regeln. Nahe  Angehörige haben aber Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn der  Erblasser sie enterbt hat. Für Ehepaare oder eingetragene  Lebenspartner eignet sich ein gemeinschaftliches Testament. Welche  Dinge zu bedenken sind, falls ein naher Angehöriger verstirbt, hat  Finanztip in einer Checkliste zusammengestellt.
   Weitere Informationen
Ratgeber Patientenverfügung:  http://www.finanztip.de/patientenverfuegung/  Ratgeber Vorsorgevollmacht:  http://www.finanztip.de/vorsorgevollmacht/  Ratgeber Sorgerechtsverfügung:  http://www.finanztip.de/sorgerechtsverfuegung/  Checkliste Testament:  http://www.finanztip.de/testament-checkliste/  Checkliste Todesfall:  http://www.finanztip.de/todesfall/
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