„Hunde müssen draußen bleiben“.
Hannover (mi) Immer wieder trifft Gerda Mittag (60) mit ihrem Blindenführhund auf „geschlossene Türen“ Egal ob in Arztpraxen, Krankenhäusern, Lebensmittelgeschäften, Restaurants, aber auch bei vielen anderen Geschäften und Einrichtungen heißt es „Hunde müssen draußen bleiben“. Dabei ist der Blindenführhund ein anerkanntes Hilfsmittel und kein „normaler“ Familienhund.
Der Blindenführhund ist ein ersetzendes und nicht nur – wie z.B. eine Brille – ein unterstützendes Hilfsmittel. So soll der Blindenführhund den vollständigen Ausfall des Sehens, für die Teilnahme im Straßenverkehr den wichtigsten Sinn, ausgleichen.
Blindenführhund und Halter sind somit als untrennbare Einheit anzusehen; der Blindenführhund ist für seinen Menschen ebenso unverzichtbar wie der Rollstuhl für seinen Insassen.
Selbstverständlich gilt das auch beim täglichen Einkauf, für Besuche beim Arzt, den Besuch von Angehörigen und Freunden auf der normalen Krankenstation oder die Teilnahme an einer nötigen Reha-Maßnahme. Genau deshalb hat das Hygienische Institut der Freien Universität Berlin bereits
1996 offiziell Stellung bezogen und erklärt, daß keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Mitnahme von Blindenführhunden auf die Stationen der Kliniken und in Arztpraxen bestehen und ein Zutrittsverbot ungerechtfertigt ist. Auch in der für Deutschland inzwischen als verbindlich geltenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind die besonderen Rechte der „tierischen Assistenz“ in Artikel 9 und Artikel 20 verankert.
Häufig wird das Argument „Hundehaarallergie“ benutzt, um den Zugang zu verwehren. Das kann sicher nicht die richtige Lösung sein, zumal Allergiker den Führhunden in der Regel ausweichen können, die Blinden mit ihren Führhunden den Allergikern jedoch nicht.
Um dieses Problem zu verbessern, startet der Arbeitskreis der Führhundhalter Niedersachsen / Bremen dessen Leiterin Gerda Mittag ist die Aktion „Hallo Partner – Dankeschön“. Sinn ist es, die Geschäfte / Unternehmen zu „belohnen“ und eng mit diesen zusammen zu arbeiten, z.B. bei Mitarbeiterschulungen oder auch Kundeninformationen.
Erste Unternehmen haben das Zutrittsrecht sogar in ihre Hausordnung aufgenommen. Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) und zahlreiche Ärztekammern unterstützen den Arbeitskreis bei dieser Aktion.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bfh-niedersachsen.de/seite/237439/zutrittsrechte.htmlArbeitskreis der Führhundhalter
Niedersachsen / Bremen
Ralf Mittag
Gölenkamp 9
30539 Hannover
0511-514534
Der Arbeitskreis der Führhundhalter bietet:
- Beratung rund um das Thema Blindenführhund
- Fortbildungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Tagesseminare
- Wochenendseminare
- Informationen aus dem Bundesarbeitskreis
- Wichtige Informationen zum Thema Zutrittsrechte
- Hilfe bei Problemen mit dem Blindenführhund
- Regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch
- Gemeinsame Hundetouren
- U.v.m.