Euro-Rentenfonds lohnen nicht mehr

Berlin (ots) – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Kleinanlegern aktuell von der Anlage in klassische Euro-Rentenfonds ab. „Wegen der extrem niedrigen Zinsen für europäische Staatsanleihen sind bei diesen Wertpapieren langfristig keine guten Renditen zu erwarten – und zwar egal wie sich die Zinsen entwickeln“, sagt Geldanlage-Experte Dr. Manuel Kayl. Bei Zinssteigerungen drohten sogar historisch ungewöhnliche Verluste, wie eine Analyse von Finanztip zeigt. Deshalb seien solche Euro-Rentenfonds aktuell nicht als sicherer Baustein der Geldanlage geeignet.

Derzeit sind in Deutschland nach Angaben des Branchenverbands BVI rund 186 Milliarden Euro in Rentenfonds angelegt. Schließlich galten Euro-Rentenfonds lange als erste Wahl für eine sichere Geldanlage und brachten gute Renditen. Fondsmanager kauften dafür im Wesentlichen Staatsanleihen der Euro-Länder, die durch die Staatengemeinschaft abgesichert sind. Und weil die Fonds in Euro anlegten, hatten Kleinanleger auch kein Währungsrisiko. Breit angelegte Rentenfonds brachten somit in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich fünf Prozent Zinsen und mehr. Doch durch die deutlich gesunkenen Zinsen für Staatsanleihen lohnt sich die Anlage in Rentenfonds langfristig nicht mehr, wie aktuelle Berechnungen von Finanztip ergeben haben.

Rendite für deutsche Staatsanleihen und Festgeld im Vergleich

Finanztip hat untersucht, wie sich die Renditen für einen sicheren deutschen Rentenfonds in den nächsten Jahren entwickeln können im Vergleich zu einer Anlage in Festgeld. Dafür haben die Experten verschiedene Szenarien durchgerechnet, je nachdem ob die Zinsen für deutsche Staatsanleihen steigen, fallen oder gleichbleiben. Das Ergebnis: Nur wenn die Zinsen in den nächsten drei Jahren um 0,45 Prozentpunkte pro Jahr weiter fallen, können mit klassischen Fonds ähnliche Renditen wie mit Festgeld erzielt werden. Langfristig aber ist Festgeld in jedem Fall die bessere Alternative. Denn egal wie die Zinsen sich entwickeln, auf Sicht von zehn Jahren pendeln die durchschnittlichen Renditen für den deutschen Fonds um die Nulllinie. „Euro-Rentenfonds können mit knapp unter einem Prozent pro Jahr zwar noch eine höhere Rendite bringen als Fonds allein mit deutschen Anleihen, haben aber wegen der geringeren Bonität von Staaten wie Italien oder Spanien auch ein höheres Risiko“, erklärt Kayl.

Tagesgeld und Festgeld als gute Alternativen zu Rentenfonds

Wer Erspartes sicher anlegen will, dem rät Finanztip aktuell zu einem Festgeld mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren. „Die besten Zinsen in Deutschland bieten dafür derzeit die Direktbanktöchter der französische Großbank Credit Agricole mit 1,7 Prozent pro Jahr“, sagt Kayl. Wer kurzfristig auf sein Geld zugreifen können muss, dem empfiehlt der Finanztip-Experte eine Kombination von Tages- und Festgeld. Das Tagesgeld bringt zwar weniger Zinsen, ist dafür aber täglich verfügbar und eignet sich daher als Ergänzung.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/rentenfonds/rentenfonds-verkaufen/

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Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

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Maklerkosten einsparen

Maklerkosten können sich Mieter jetzt sparen

Berlin (ots) – Am Freitag wird der Bundesrat voraussichtlich einem neuen Gesetz zustimmen, das Mieterhöhungen beschränkt und ungewünschte Maklerkosten verhindern soll. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Mietern daher, mit dem Umzug in eine neue Wohnung möglichst noch zu warten. Das Gesetz könnte bereits zum 1. Juni 2015 in Kraft treten und dann Mietern über tausend Euro Maklergebühren sparen. Dank Plattformen im Internet finden Wohnungssuchende und Vermieter auch ohne Makler zusammen.

Finanztip begrüßt vor allem das im Gesetz vorgesehene Bestellerprinzip für Immobilienmakler. „Bisher war der Markt völlig verzerrt und intransparent“, erklärt Finanztip-Juristin Britta Beate Schön. Wohnungssuchende, insbesondere in Ballungsräumen, waren in der Vergangenheit häufig gezwungen, für eine schöne Bleibe eine hohe Provision zu zahlen. „Dabei hat der Makler vielleicht gerade mal eine Anzeige geschaltet und eine Besichtigung mit 20 anderen Interessenten durchgeführt. Für diese Leistung dann mehr als tausend Euro zahlen zu müssen, ist nicht verhältnismäßig – vor allem, wenn man selbst gar nicht den Auftrag erteilt hat, sondern der Vermieter“, sagt Schön. Mit dem neuen Gesetz soll in Zukunft derjenige den Makler bezahlen, der ihn engagiert hat. Die Provision kann bis zu zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.

Mieter und Vermieter finden sich über Immobilienportale

Finanztip-Expertin Schön geht davon aus, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes viele Vermieter auf einen Makler verzichten und die Suche nach einem Mieter selbst in die Hand nehmen werden. Über Immobilenportale im Internet finden die beiden Parteien leicht und günstig zueinander. Wer mit der Wohnungssuche nicht mehr bis zum Sommer warten möchte, der kann im Internet auch heute schon gezielt nach provisionsfreien Wohnungen suchen. Plattformen wie Wohnungsboerse.net oder Null-provision.de sind darauf spezialisiert, Marktführer Immobilienscout24 bietet zumindest eine entsprechende Filteroption an. „Vermieter werden aber nicht ständig nach neuen Mietern suchen wollen“, sagt Schön. „Die Frage nach einer Mindestmietdauer wird daher künftig wahrscheinlich umso wichtiger werden.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es möglich, im Mietvertrag das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre auszuschließen.

Hintertürchen für die Provision

Mieter sollten laut Finanztip aufpassen, dass sie keine überhöhten Abstandszahlungen leisten müssen, zum Beispiel für den Boden oder die Küche. „Vermieter könnten versuchen, mit teuren Abstandszahlung die Maklerkosten wieder reinzuholen“, erklärt Schön. „Das ist aber nicht zulässig. Eine überhöhte Ablöse muss der Mieter nicht zahlen oder kann sie im Nachhinein zurückverlangen.“ Makler könnten ebenfalls versuchen, den Mieter zur Kasse zu bitten, indem sie sich vom Wohnungssuchenden beauftragen lassen. Sie bieten dann keine konkreten Wohnungen an, sondern werben mit ihrer besonderen Expertise in einem Stadtteil oder einer Region. „Der Mietinteressent muss den Makler dann in Textform um konkrete Wohnungsangebote bitten und wird damit zum Besteller, der eine Provision zahlen muss.“ Hier ist also auch nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorsicht geboten. Außerdem schützt das neue Gesetz nicht vor den Maklerkosten, wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus kauft. „Der Gesetzgeber sollte noch weiter gehen und das Bestellerprinzip auch für den Kauf von Immobilien einführen“, sagt Britta Beate Schön von Finanztip.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.finanztip.de/maklerprovision-vermietung/

Für den Presseverteiler von Finanztip können Sie sich hier anmelden: http://www.finanztip.de/presse/presseverteiler/

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Flexible Altersvorsorge für Unentschlossene

Berlin (ots) – Wer fürs Alter Geld zurücklegen möchte, sich dabei aber nicht langfristig festlegen mag oder noch unsicher ist, für den lohnen sich Aktien-Indexfonds (ETFs). Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip empfiehlt Sparern zwei flexible Methoden, um fürs Alter in ETFs zu investieren: über einen Sparplan oder eine Netto-Rentenversicherung. Das Geld ist jederzeit verfügbar, die Beiträge sind flexibel, die Renditechancen langfristig gut. Die Finanztip-Experten haben beide Varianten der flexiblen Altersvorsorge untersucht und geben Tipps, für wen sich welche lohnt.

Viele schieben die Entscheidung für ihre private Altersvorsorge vor sich her. Auch, weil sie nicht wissen, wie sich ihr Leben entwickeln wird und ob sie einen gefassten Plan für die Altersvorsorge über Jahrzehnte durchhalten können – vielleicht verlieren sie ihren Arbeitsplatz oder wollen später eine Immobilie kaufen. „Wer trotz Unsicherheit schon Geld für die Rente zurücklegen möchte, ohne sich langfristig zu binden, für den ist die flexible Altersvorsorge mit Aktien-Indexfonds ideal“, sagt Saidi Sulilatu, Versicherungsexperte von Finanztip. „Sie stellt als Aktienanlage einen guten Baustein neben anderen Altersvorsorgeformen dar – für jeden unter 55, besonders für Berufseinsteiger und Familien mit Kinderplänen.“

Bei Indexfonds keine Kosten durch Provision

Ein Aktien-Indexfonds bildet einen bestimmten Aktienindex nach. Der Fonds braucht kein teures Management, da die Auswahl und Gewichtung der Aktien durch den Index vorgegeben sind. Ein Indexfonds lässt sich auf zwei Arten zur Altersvorsorge nutzen: als Bankprodukt über einen ETF-Sparplan oder als Versicherungsprodukt über eine Netto-Rentenversicherung. Beide haben sich im Test von Finanztip als gute Methoden der Altersvorsorge erwiesen, unabhängig davon, ob das angesparte Kapital im Alter auf einmal oder als monatliche Rente ausgezahlt werden soll. „Das Entscheidende ist, dass man bei beiden Varianten keine Abschlusskosten hat. Die sind also nicht verloren, wenn man irgendwann auf eine andere Vorsorge umsattelt“, erklärt Finanztip-Experte Sulilatu. Sparer verzichten für diese Flexibilität allerdings auf die staatliche Förderung via Riester- oder Betriebsrente – für die man aber im Alter höhere Abgaben zahlen muss. Von einer klassischen Rentenversicherung ohne staatliche Förderung rät Finanztip ausdrücklich ab.

Netto-Rentenversicherung versus ETF-Sparplan

Das besondere an den sogenannten Netto-Policen: Sie beinhalten nicht die üblichen Provisionen für Versicherungsvermittler, die meist mehr als 1.000 Euro ausmachen. Die Netto-Policen werden in erster Linie von Honorarberatern angeboten, im Gegenzug bezahlt der Kunde direkt den Berater. „Eine Netto-Rentenversicherung empfehlen wir als flexible Form der Altersvorsorge vor allem für denjenigen, der noch mehr als 20 Jahre bis zur Rente hat“, erläutert Sulilatu. Sie ist steuerlich gegenüber der Direktanlage in Fonds begünstigt, sofern sie mindestens zwölf Jahre lief und nicht vor dem 62. Lebensjahr beendet wird. Außerdem bietet sie von vornherein die Option einer garantiert lebenslangen Rente. Finanztip empfiehlt die Tarife Arag Forte3D Honorar und Interrisk Myindex. Wer weniger als 20 Jahre bis zur Rente hat und monatlich 100 Euro anlegen will, für den kommt eher ein ETF-Sparplan über eine Online-Bank wie die Comdirect oder die Consorsbank infrage.

Mehr zu flexibler Altersvorsorge unter: www.finanztip.de/flexible-altersvorsorge/

Weitere Informationen zu ETF-Sparplänen: http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/

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Geld zurück für die teure Restschuldversicherung

Berlin (ots) – Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angedreht. Sie soll einspringen, wenn der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Raten einmal nicht zahlen kann. Häufig gehen Versicherte aber leer aus, warnt das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip, denn es gibt umfangreiche Ausschlusskriterien. Außerdem sind die Prämien hoch. Die Finanztip-Experten empfehlen daher, bei einem Ratenkredit keine Restschuldversicherung abzuschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann kündigen und Geld zurückholen.

„Eine Restschuldversicherung muss nicht sein und ist in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin von Finanztip. Die Preise sind nicht transparent und oft überteuert. Finanztip hat für einen Beispielfall Angebote bei vier Banken eingeholt. Die Prämien lagen zwischen rund 13 und 17 Prozent der benötigten Kreditsumme. Das Landgericht Nürnberg hatte 2014 in einem Urteil (Az. 6 O 754/14) die Prämie einer Restschuldversicherung in Höhe von 15,6 Prozent des Auszahlungsbetrags als bedenklich hoch bewertet.

„Wenn ein Kreditnehmer die Restschuldversicherung dann aber mal wirklich braucht, zahlt sie oft nicht“, erklärt Schön. „Denn viele Fälle schließt der Versicherer im Voraus aus, zum Beispiel wenn man durch eine Krebserkrankung arbeitsunfähig wird. Die hohen Kosten stehen daher in keinem Verhältnis zu den Leistungen.“

Restschuldversicherung nicht abschließen oder kündigen

Wer einen Ratenkredit aufnimmt, sollte laut Finanztip also am besten keine Restschuldversicherung dazu abschließen. Wer schon einen Vertrag hat, kann die Versicherung kündigen. „Wenn man ein Darlehen umschuldet oder vorzeitig tilgt, entsteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, weil der Versicherungszweck entfällt“, erläutert Finanztip-Expertin Schön. Der Kunde sollte von seiner Versicherung verlangen, dass sie die anteiligen Prämien zurückzahlt. Besteht der Darlehensvertrag noch, müssen Versicherte die Kündigungsfristen beachten, die im Vertrag stehen – üblicherweise sind es zwei Wochen zum Monatsende. „Auch bei einer ordentlichen Kündigung muss die Versicherung einen Teil der Prämie erstatten. Die Abschlussprovision wird allerdings nicht zurückgezahlt“, sagt Schön.

Bei fehlerhafter Belehrung Widerruf erklären und Prämien zurückholen

Wenige Kreditkunden wissen, dass sie einen bestehenden Vertrag widerrufen können, wenn die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft war. „Mehr als 80 Prozent aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen“, erklärt Juristin Britta Beate Schön vom Verbrauchermagazin Finanztip. Mit diesem Kniff kann man noch heute einen alten Darlehensvertrag und die Restschuldversicherung loswerden, selbst wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist oder das Darlehen sogar schon getilgt wurde. Der Kunde kommt also aus dem Versicherungsvertrag wieder heraus, und die Bank muss die Versicherungsprämien zumindest teilweise erstatten. Ein weiterer Vorteil: Lag der damalige Zinssatz für das Darlehen über dem damals marktüblichen Zinssatz, muss der Verbraucher nur diesen zahlen. Die Differenz muss die Bank erstatten.

Weitere Informationen zur Restschuldversicherung bei Ratenkrediten unter: http://www.finanztip.de/verbundene-restschuldversicherung/

Mehr zu fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Baufinanzierungen finden Sie hier: http://ots.de/1Vzhm

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Zum Frühling das Motorrad günstig versichern

Berlin (ots) – Für viele Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen ist der 28. Februar der Stichtag, um ihre bestehende Motorradversicherung zu kündigen und eine neue, preiswertere abzuschließen. Zum Frühlingsbeginn hat das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip geprüft, wie Biker und Rollerfahrer am besten zur günstigsten Versicherung kommen. Die Experten empfehlen für den Preisvergleich die Seiten verbraucherforum-info.de und nafiauto.de. Damit lassen sich leicht mehr als 100 Euro im Jahr sparen. Der Marktführer Check24 lieferte im Test von Finanztip nicht die günstigsten Preise und überzeugte daher nicht.

Im Jahr 2014 waren laut Kraftfahrtbundesamt erstmals mehr als vier Millionen Motorräder in Deutschland zugelassen. Für die Fahrer lohnt es sich, einmal im Jahr ihre Versicherung zu überprüfen. Anders als beim Auto ist der Wechselzeitpunkt bei den Zweirädern allerdings unterschiedlich – es kommt auf den jeweiligen Vertrag an. „Es gilt immer eine Frist von einem Monat zur sogenannten Hauptfälligkeit. Die steht im Versicherungsschein“, erklärt Saidi Sulilatu, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Viele Saisonkennzeichen gelten ab April. Dort lässt sich die alte Motorradversicherung also bis Ende Februar kündigen.“ Mofa-, Moped- und 50er-Roller-Fahrer brauchen jedes Jahr ab 1. März ein neues Versicherungskennzeichen, das sie direkt bei der Versicherung erhalten.

Verbraucherforum-info.de spart Zeit und Geld

Die Finanztip-Experten haben alle relevanten Vergleichsportale im Internet anhand von 15 Musterprofilen getestet. In 12 von 15 Fällen lieferte die Datenbank nafiauto.de den besten Preis. Allerdings können Verbraucher auf diesem Portal keine Versicherung direkt abschließen. Dafür müssten sie bei der ausgewählten Versicherung ihre Daten erneut eingeben. „Wer sich den Aufwand dafür sparen möchte, dem empfehlen wir die Seite verbraucherforum-info.de“, sagt Sulilatu. Das Portal ist eine leicht abgewandelte Version des sehr guten Rechners von Nafi-Auto. „Die Preise waren im Test durchschnittlich nur 6,30 Euro teurer als bei Nafi-Auto selbst, dafür sind die Tarife dort aber direkt abschließbar.“ Bei dem Portal-Marktführer Check24 war die Jahresprämie im Schnitt der 15 Fälle 63,76 Euro teurer als beim Testsieger.

Auf Versicherungsschutz und Deckungssumme achten

Für den Vergleich der Versicherungen ist jedoch nicht allein der Preis entscheidend, sondern auch die Leistung. Wichtig für die Motorradversicherung ist grundsätzlich eine erhöhte Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro, rät Finanztip. Außerdem sollte der Versicherungsschutz auch Fälle grober Fahrlässigkeit abdecken und die Option „erweiterte Wildschäden“ beinhalten. „Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich eher nur bei teuren und neuen Krafträdern“, erklärt Finanztip-Experte Sulilatu. Aufgrund der Diebstahlgefahr und zum Schutz gegen Wildschäden sei die Teilkasko hingegen für viele interessant und meist auch bezahlbar. Am besten schauen Biker sich auf den Portalen die Preise mit und ohne Teilkasko an. Eine Haftpflichtversicherung braucht ohnehin jeder.

Um zu sparen, sollten Motorradfahrer möglichst Saisonkennzeichen nutzen, den Fahrerkreis klein halten, einen sicheren Abstellort wählen und jährlich zahlen. Auch das gewählte Modell macht laut Finanztip einen großen Unterschied beim Preis für die Versicherung und sollte vorher genau überlegt sein. Motorräder, die junge, risikobereite Fahrer ansprechen, sind in der Versicherung viel teurer.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/motorradversicherung/

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Trotz Bahnstreik ans Ziel

Berlin (ots) – Der angedrohte Streik bei der Deutschen Bahn muss Reisende nicht beunruhigen. „Der Notfall-Fahrplan der Bahn hat während der vergangenen Streiks gut funktioniert. Außerdem gibt es empfehlenswerte Alternativen, um ans Ziel zu kommen“, sagt Mobilitätsexperte Daniel Pöhler von Finanztip. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin erläutert die Rechte von Bahnreisenden und nennt günstige Alternativen, wenn es zu einem erneuten Streik der Lokführer kommen sollte.

Nicht alle Züge fallen während eines Streiks aus. Denn nicht jeder Lokführer nimmt an dem Arbeitskampf teil, und manche dürfen gar nicht streiken, weil sie verbeamtet sind. „So schafft es die Deutsche Bahn, einen Notfahrplan auf die Beine zu stellen, der in der Vergangenheit recht zuverlässig eingehalten wurde“, erklärt Daniel Pöhler von Finanztip. Er empfiehlt, die aktuellen Verbindungen über die Live-Auskunft im Internet abzurufen. „Wenn gestreikt wird, dann sind Zugbindungen aufgehoben, und eine Fahrkarte wird in jedem Ersatzzug akzeptiert.“ Auch höherwertige Züge können genutzt werden, wenn der Fahrgast ein Ticket zum Normal- oder Sparpreis gebucht hat.

Ansprüche bei Verspätung

Falls es trotzdem zu Verspätungen kommt, erhalten Fahrgäste von der Deutschen Bahn eine Entschädigung. Ab einer Stunde Verspätung werden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bei bestimmten Fahrkarten zahlt die Bahn eine pauschale Entschädigung, wie für ein Schönes-Wochenende- oder Länder-Ticket sowie für Zeitkarten. „Am besten lässt man sich schon im Zug ein Formular aushändigen, auf dem der Schaffner die Verspätung eingetragen hat“, rät Finanztip-Experte Pöhler. Eine Bestätigung bekommen Reisende auch nach der Fahrt am Informationsschalter. Notfalls sollte man aber auch ohne gesonderte Bescheinigung seine Rechte einfordern. „Falls man sich mit der Bahn nicht einigen kann, vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.“

Erstattung des Tickets und Alternativen

Wer sich in der Zeit eines Streiks nicht auf die Bahn verlassen möchte, kann sich den Ticketpreis erstatten lassen, samt Reservierungsgebühr. Eine Alternative sind dann zum Beispiel Fernbusse. Allerdings hat Finanztip festgestellt, dass viele Busunternehmen ihre Preise deutlich anheben, sobald Arbeitsniederlegungen bei der Bahn bekannt werden. Das zeigte eine Stichprobe des Online-Verbrauchermagazins während des letzten Streiks im Dezember. So ist beispielsweise der Preis für eine Fahrt mit Meinfernbus von Berlin nach Münster von 16 Euro auf knapp 50 Euro gestiegen. Um die Angebote aller Linien zu vergleichen und die günstigste Fahrt zu finden, empfiehlt Pöhler die Plattform busliniensuche.de. „Neben dem Fernbus sind auch Mitfahrgelegenheiten eine günstige Alternative zur Bahn. Die Seite fahrtfinder.net durchforstet direkt mehrere Portale nach der passenden Fahrt.“

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/trotz-bahnstreik-ankommen/ und http://www.finanztip.de/fahrgastrechte-bahn

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Finger weg von neuen Lebens- und Rentenversicherungen

Berlin (ots) – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät davon ab, zum Sparen neue Lebens- oder Rentenversicherungen zu nutzen. Die niedrigen Zinsen und die hohen Kosten sorgen dafür, dass sich diese Produkte nicht mehr lohnen. Von 1,25 Prozent Garantiezins verbleiben im Durchschnitt nur 0,42 Prozent. Und auch das nur, wenn man 25 Jahre durchhält. Darüber hinaus sind kaum Überschussbeteiligungen zu erwarten, weil die Versicherer das Geld für ältere, hochverzinste Verträge brauchen.

Obwohl es unrentabel ist, wurden im Jahr 2013 laut Branchenverband GDV mehr als 1,5 Millionen klassische Lebens- und Rentenversicherungen neu abgeschlossen. „Das Thema Altersvorsorge ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit“, sagt Versicherungsexperte Saidi Sulilatu von Finanztip. „Wenn Verbraucher dieses Thema bei ihrem Versicherungsvermittler ansprechen, kommt wie selbstverständlich die Lebens- oder Rentenversicherung als vermeintlich sichere langfristige Absicherung auf den Tisch. Heute ist das aber keine empfehlenswerte Altersvorsorge mehr und wir raten davon ab.“

Das Problem mit dem Garantiezins

Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen haben eine garantierte Mindestverzinsung, die branchenweit einheitlich ist und in den letzten Jahren stetig gesunken ist. Während im Juli 2000 noch 3,25 Prozent garantiert wurden, sind es heute nur noch 1,25 Prozent. Diese Rendite gibt es allerdings nur auf den Sparteil. Die Abschlussprovision sowie Kosten für Verwaltung und Todesfallschutz werden abgezogen. Die Ratingagentur Assekurata hat für eine Rentenversicherung errechnet, dass im Durchschnitt von den vermeintlichen 1,25 Prozent nur 0,42 Prozent bleiben. „Die Garantieverzinsung ist also sehr mager. Großen Anteil daran haben die Abschlusskosten, die oft mehr als 1000 Euro betragen. Beim schlechtesten Anbieter ist die Garantieverzinsung sogar negativ. Dort bekommt man also noch nicht mal garantiert raus, was man einbezahlt hat“, sagt Finanztip-Experte Sulilatu.

Zusätzliche Überschussbeteiligung schmilzt dahin

Über die Garantieverzinsung hinaus beteiligt der Lebensversicherer seine Kunden an den laufenden Gewinnen. „Auch diese Überschussbeteiligung ist seit Jahren im Sinkflug und Neukunden sollten besser nur mit geringen Überschüssen rechnen“, erklärt Sulilatu. Der Grund: Die Lebensversicherer brauchen große Teile der Überschüsse, um die hohe Garantieverzinsung zu erfüllen, die für alte Verträge versprochen ist. Nur Sonderformen der Lebensversicherung wie Riester und betriebliche Altersvorsorge können durch die staatliche Förderung sinnvoll sein, man sollte aber unbedingt auf die Kosten achten. Die Förderung selbst liegt meist deutlich höher als die garantierten Renditen. Alternativ: Ohne Förderung monatlich vernünftig fürs Alter sparen, kann man laut Finanztip mit ETF-Sparplänen für Aktienfonds. Dort sind die Renditen zwar nicht garantiert, aber höhere Renditen sind möglich und Sparer haben niedrige Kosten sowie hohe Flexibilität.

Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/kapitallebensversicherung/

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Euro-Rentenfonds lohnen nicht mehr

Berlin (ots) – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Kleinanlegern aktuell von der Anlage in klassische Euro-Rentenfonds ab. „Wegen der extrem niedrigen Zinsen für europäische Staatsanleihen sind bei diesen Wertpapieren langfristig keine guten Renditen zu erwarten – und zwar egal wie sich die Zinsen entwickeln“, sagt Geldanlage-Experte Dr. Manuel Kayl. Bei Zinssteigerungen drohten sogar historisch ungewöhnliche Verluste, wie eine Analyse von Finanztip zeigt. Deshalb seien solche Euro-Rentenfonds aktuell nicht als sicherer Baustein der Geldanlage geeignet.

Derzeit sind in Deutschland nach Angaben des Branchenverbands BVI rund 186 Milliarden Euro in Rentenfonds angelegt. Schließlich galten Euro-Rentenfonds lange als erste Wahl für eine sichere Geldanlage und brachten gute Renditen. Fondsmanager kauften dafür im Wesentlichen Staatsanleihen der Euro-Länder, die durch die Staatengemeinschaft abgesichert sind. Und weil die Fonds in Euro anlegten, hatten Kleinanleger auch kein Währungsrisiko. Breit angelegte Rentenfonds brachten somit in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich fünf Prozent Zinsen und mehr. Doch durch die deutlich gesunkenen Zinsen für Staatsanleihen lohnt sich die Anlage in Rentenfonds langfristig nicht mehr, wie aktuelle Berechnungen von Finanztip ergeben haben.

Rendite für deutsche Staatsanleihen und Festgeld im Vergleich

Finanztip hat untersucht, wie sich die Renditen für einen sicheren deutschen Rentenfonds in den nächsten Jahren entwickeln können im Vergleich zu einer Anlage in Festgeld. Dafür haben die Experten verschiedene Szenarien durchgerechnet, je nachdem ob die Zinsen für deutsche Staatsanleihen steigen, fallen oder gleichbleiben. Das Ergebnis: Nur wenn die Zinsen in den nächsten drei Jahren um 0,45 Prozentpunkte pro Jahr weiter fallen, können mit klassischen Fonds ähnliche Renditen wie mit Festgeld erzielt werden. Langfristig aber ist Festgeld in jedem Fall die bessere Alternative. Denn egal wie die Zinsen sich entwickeln, auf Sicht von zehn Jahren pendeln die durchschnittlichen Renditen für den deutschen Fonds um die Nulllinie. „Euro-Rentenfonds können mit knapp unter einem Prozent pro Jahr zwar noch eine höhere Rendite bringen als Fonds allein mit deutschen Anleihen, haben aber wegen der geringeren Bonität von Staaten wie Italien oder Spanien auch ein höheres Risiko“, erklärt Kayl.

Tagesgeld und Festgeld als gute Alternativen zu Rentenfonds

Wer Erspartes sicher anlegen will, dem rät Finanztip aktuell zu einem Festgeld mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren. „Die besten Zinsen in Deutschland bieten dafür derzeit die Direktbanktöchter der französische Großbank Credit Agricole mit 1,7 Prozent pro Jahr“, sagt Kayl. Wer kurzfristig auf sein Geld zugreifen können muss, dem empfiehlt der Finanztip-Experte eine Kombination von Tages- und Festgeld. Das Tagesgeld bringt zwar weniger Zinsen, ist dafür aber täglich verfügbar und eignet sich daher als Ergänzung.

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Positive Jahresbilanz – gedämpfte Zukunftsaussichten: Wohnungswirtschaft im Spannungsfeld von schrumpfenden und wachsenden Märkten (FOTO)

Berlin (ots) –

Eine wohnungspolitische Strategie, über die nicht länger geredet, sondern die auch zügig umgesetzt wird – das fordert der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW anlässlich seiner Jahrespressekonferenz in Berlin. „Die vom GdW vertretene Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zieht eine positive Bilanz des Jahres 2014, blickt aber etwas verhaltener in die Zukunft“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Der GdW repräsentiert gemeinsam mit seinen Regionalverbänden als größter Branchenverband und erste Adresse für die Wohnungswirtschaft rund 3.000 Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland. 13 Millionen Menschen leben bundesweit in Wohnungen der GdW-Unternehmen.

Die Energieverbräuche der GdW-Unternehmen sinken, die Betriebskosten steigen nur unterdurchschnittlich, die Investitionen dagegen wesentlich stärker als im Branchendurchschnitt. „Wir sind der Taktgeber für die Entwicklung zeitgemäßen Wohnens in Deutschland – und das mit Unternehmen, die soziale Verantwortung für sehr viel mehr übernehmen, als nur für ihre Häuser. Und: Wir sind die Mietpreisbremse für viele Mietmärkte“, sagte der GdW-Chef. Gleichzeitig warnte Gedaschko davor, die extremen Unterschiede der Wohnungsmärkte aus den Augen zu verlieren. „Während wir in einigen Städten um mehr bezahlbaren Wohnungsneubau kämpfen, steigt in anderen Teilen Deutschlands der Wohnungsleerstand wieder an“, so Gedaschko. „Bei 35 Prozent der GdW-Unternehmen in den neuen Ländern steigt der Leerstand schon jetzt. Das ist ein Alarmzeichen“, so Gedaschko. Hier darf es kein Abwarten mehr geben – hier brauchen wir konstruktives Handeln. Es gibt keineswegs Entwarnung für den Stadtumbau in Ostdeutschland. „Wir brauchen ein neues Maßnahmenpaket für den Stadtumbau sowie eine Erhöhung der förderfähigen Kosten für den Rückbau“, sagte der GdW-Chef.

Parallel müssen die Rahmenbedingungen für den bezahlbaren Wohnungsneubau in den Hotspots des Landes dringend verbessert werden. Der GdW-Chef fordert statt populistischer Maßnahmen dringend eine konkrete und umfassende Wohnungsbau-Strategie, bei der die Unternehmen weiterhin sozial verantwortlich und nachhaltig – aber als Voraussetzung dafür auch wirtschaftlich – agieren können und nicht durch Regulierungen gegängelt werden. „Es ist paradox, dass einerseits Bauen und Wohnen bezahlbar bleiben sollen, aber andererseits häufig von Bund, Ländern oder Kommunen selbst verursachte Kostensteigerungen genau das verhindern“, erklärte Gedaschko. Dieses Dilemma müsse dringend gelöst werden. Nur dann kann die Wohnungswirtschaft weiterhin für bezahlbaren Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung sorgen.

ZUWANDERUNG ALS CHANCE BETRACHTEN – STRATEGIE DER WOHNUNGSWIRTSCHAFT FÜR EINE ZUKUNFTSFÄHIGE UNTERBRINGUNG VON FLÜCHTLINGEN

„Wir brauchen in Deutschland dringend eine Gesamtstrategie des Bundes für eine geregelte Aufnahme und eine rasche, solide Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“, so der Appell von GdW-Präsident Gedaschko angesichts des unvermindert anhaltenden Zustroms von Menschen, die vor Krieg und Not in die Bundesrepublik flüchten. „Die Zuwanderung von Flüchtlingen ist bundespolitisches Thema, deshalb muss der Bund hier in den nächsten Jahren seiner Verantwortung gerecht werden. Wir brauchen ein Bundesprogramm für Neubau in den Gebieten, die besonders vom Zuzug dauerhaft bleibender Flüchtlinge geprägt sind“, so Gedaschko. Nachbarschaften dürften nicht durch ungeordnete Zuwanderung überfordert und eine erfolgreiche Integration nicht durch eine Wiederholung von Fehlern aus der Vergangenheit aufs Spiel gesetzt werden. „Deutschland muss seine humanitäre Verantwortung wahrnehmen, aber auch die demografische Chance der Zuwanderung erkennen“, sagte der GdW-Chef.

Die Wohnungswirtschaft leistet bereits einen starken Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen, wie eine Umfrage des GdW unter seinen Wohnungsunternehmen gezeigt hat. Rund zwei Drittel der befragten GdW-Unternehmen setzen bereits Wohnungen zu diesem Zweck ein. Ihr Hauptmotiv: Soziale Verantwortung, wie 92,5 Prozent der Wohnungsunternehmen bestätigen. Dabei würden sich die Unternehmen aber noch viel stärker engagieren, wenn die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen das zulassen würden. Bund, Länder und Kommunen müssen dazu ihr finanzielles Engagement bei der sozialen Betreuung und integrativen Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, deutlich verstärken, fordern zwei Drittel der Wohnungsunternehmen. Unter verbesserten Voraussetzungen würde sich immerhin mehr als ein Drittel der GdW-Unternehmen in der Lage sehen, noch mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Über 70 Prozent der Unternehmen gaben in einer aktuellen Umfrage an, dass sich die Bedingungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in den letzten drei Monaten nicht oder nur teilweise verbessert haben. Als größte Probleme aus dem kommunalen Aufgabenbereich werden die mangelnden Angebote zur Berufsintegration sowie die Schaffung von Akzeptanz bei der Quartiersbevölkerung und die Kommunikation mit den Wohnungsunternehmen vor Ort bezeichnet.

Die Jahresbilanz des GdW:

GESCHÄFTSLAGE POSITIV – INVESTITIONEN STEIGEN

Geschäftsklimaindex der Wohnungswirtschaft: Positive Geschäftsaussichten nicht durch neue Regulierungsvorhaben dämpfen

Das Geschäftsklima in der Wohnungswirtschaft ist im letzten Jahr um 2,1 Punkte gestiegen. Damit hat sich der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (0,7 Punkte) beschleunigt und stellt den höchsten jährlichen Zuwachs seit 2011 dar. Der Anstieg des Geschäftsklimaindexes erklärt sich, wenn man die Werte der aktuellen Geschäftslage mit denen der Zukunftserwartungen vergleicht. Die Wohnungsunternehmen bewerten ihre derzeitige Geschäftslage überwiegend als gut (83,2 Punkte) und blicken gleichzeitig optimistischer (6,0 Punkte) in ihre geschäftliche Zukunft. „Das Geschäftsklima in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist stabil, der Trend zeigt aktuell nach oben“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW. „Ein Grund für die positiven Aussichten ist, dass die Politik letztlich erkannt hat, wie schädlich eine Mietpreisbremse für das Investitions- und Geschäftsklima gewesen wäre, wenn sie auch für den Neubau gelten würde. Hier konnte die Wohnungswirtschaft mit der Ausnahme der Neubauten bei der Mietpreisbremse größeren Schaden verhindern. Das ist ein großer Erfolg für die Unternehmen und auch für Deutschlands Mieter. Denn ansonsten wäre die Mietpreisbremse zu einer reinen Investitionsbremse geworden und hätte den Neubau komplett zum Erliegen gebracht. Die Folgen wären ein noch geringeres Angebot an Wohnungen und rasant steigende Mieten in Ballungsräumen gewesen.“

„Im direkten Vergleich mit der Einschätzung der aktuellen Geschäftslage liegen die Geschäftserwartungen der Wohnungsunternehmen allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Hier klafft immer noch eine Lücke, denn die Unternehmer befürchten weitere Regulierungen, wie beispielsweise die aktuelle Diskussion um eine zeitliche Befristung der Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung. Die aktuell positiven Geschäftsaussichten dürfen nicht erneut durch Regulierungsvorhaben gedämpft werden“, so der GdW-Chef.

Um das Geschäftsklima in der Wohnungswirtschaft zu verbessern, sollte die Politik weitere Bündnisse für den Wohnungsbau wie beispielsweise in Hamburg schmieden, Entbürokratisierung vorantreiben und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Gesamtinvestitionen der Wohnungs- und Immobilienunternehmen bei rund 11 Milliarden Euro – Anstieg verlangsamt sich

Die im GdW und seinen Regionalverbänden organisierten Wohnungsunternehmen haben im Jahr 2014 rd. 10,9 Mrd. Euro in die Bewirtschaftung und den Neubau von Wohnungen investiert. Das sind 5,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt flossen damit im letzten Jahr rd. 29,9 Mio. Euro täglich in Deutschlands Wohnungen und in den Wohnungsneubau.

Pressekontakt: Katharina Burkardt Pressesprecherin

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Tel: +49 30 82403151 Fax: +49 30 82403159 E-Mail: burkardt@gdw.de

Mecklenburgische Str. 57 14197 Berlin

Menschen als „Abschaum“ bezeichnet / Politischer Kommentar geht zu weit

Berlin (ots) – Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten vom 03. bis 04.12.2013 in Berlin. Sie behandelten insgesamt 103 Beschwerden. 6 Veröffentlichungen wurden gerügt.

Kommentar zu politischer Auseinandersetzung geht zu weit

Die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG erhielt eine öffentliche Rüge für einen Kommentar. Darin setzte sich die Redaktion mit Kundgebungen von NPD und linker „Antifa“ im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines Asylbewerberwohnheims in einem kleinen Ort bei Leipzig auseinander. Der Kommentator hatte die Ansicht vertreten, „der braune und rote Abschaum“ solle sich von dem Ort fern halten. Der Beschwerdeausschuss war der Ansicht, dass die Bezeichnung „Abschaum“ gegen Ziffer 9 des Pressekodex verstößt, weil sie beleidigend ist. Menschen als „Abschaum“, also Abfall, zu bezeichnen, verletzt die Menschenwürde der Betroffenen.

Die Ziffer 9 (Schutz der Ehre) lautet:

Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

Diskriminierende Überschrift

Die Zeitung JUNGE FREIHEIT wurde wegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot (Ziffer 12 des Pressekodex) gerügt. Die Zeitung hatte sich mit einer Entscheidung des Landessozialgerichts Essen beschäftigt, der zufolge Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland haben. In der Überschrift hatte die Zeitung formuliert: „Zigeuner können Sozialhilfe bekommen“ und damit suggeriert, das Gericht habe eine Sonderregelung für eine bestimmte ethnische Minderheit im Sozialrecht geschaffen. Für die willkürliche Heraushebung dieser Minderheit durch die Redaktion sah der Ausschuss keinen sachlichen Grund. Sie wirkt diskriminierend.

Die Ziffer 12 (Diskriminierungen) lautet: Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Schwerer Eingriff in Privatsphäre

Eine nicht-öffentliche Rüge sprach der Ausschuss gegen BILD Online aus. Das Medium hatte darüber berichtet, dass eine namentlich genannte Landtagsabgeordnete in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war. Auch der angebliche Hintergrund der Einweisung wurde mitgeteilt. Körperliche und psychische Erkrankungen gehören gemäß Ziffer 8, Richtlinie 8.6 des Pressekodex in die Privatsphäre. In der Regel soll darüber nicht ohne Zustimmung des Betroffenen berichtet werden. Im kritisierten Fall lag die Einwilligung der Betroffenen offenbar nicht vor.

Kopplungsgeschäft: Bericht nur gegen Anzeige

Wegen einer Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung wurde der DINGOLFINGER ANZEIGER gerügt. Die Zeitung hatte die redaktionelle Ankündigung einer Kabarettveranstaltung von der Schaltung einer Anzeige abhängig gemacht. Eine solche Forderung ist ein grober Verstoß gegen Ziffer 7 Pressekodex, da eine redaktionelle Berichterstattung nicht an eine finanzielle Gegenleistung gekoppelt werden darf.

In einem ähnlich gelagerten Fall erhielt die Modellbauzeitung RC-FREIZEIT eine Rüge. Der Chefredakteur der Publikation hatte einem Leser, der nach Testberichten zu bestimmten Produkten gefragt hatte, mitgeteilt, dass man über diese Produkte weder berichtet habe noch berichten werde. Grund sei, dass die Hersteller in der Zeitschrift keine Anzeigen schalteten. Redaktionelle Berichterstattung auf diese Weise von Anzeigenaufträgen abhängig zu machen, ist nicht mit dem Trennungsgrundsatz nach Ziffer 7 Pressekodex vereinbar.

Die Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion) fordert: Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

PR-Material nicht als solches gekennzeichnet

Gegen BILD Online sprach der Beschwerdeausschuss eine öffentliche Rüge wegen eines Artikels über die medikamentöse Therapie bei vorzeitigem Samenerguss aus. Die Redaktion hatte darin umfangreich Material einer für den Medikamentenhersteller tätigen PR-Agentur wörtlich übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet. Außerdem wurden Preis und Handelsname des Medikaments genannt. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit PR-Material (Richtlinie 7.2 des Pressekodex).

Statistik

Die Sanktionen: 5 öffentliche Rügen, 1 nicht-öffentliche, 18 Missbilligungen, 21 Hinweise. 42 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. In 4 Fällen wurden die Beschwerden als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet.

Ansprechpartnerin für die Presse: Edda Kremer, Tel. 030-367007-13

Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de

Opfer genießen besonderen Schutz Drei Rügen wegen Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte

Berlin (ots) – Der Deutsche Presserat tagte am 13., 14. und 15.03.2012 in Berlin und sprach insgesamt neun Rügen aus.

Identifizierende Darstellungen von Opfern Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt die B.Z. für die Berichterstattung über einen schweren Autounfall. Sie hatte mit der Unfallschilderung auch ein Foto eines 32-jährigen Opfers gezeigt. Dieses Foto hatte die Redaktion ohne Einwilligung der Angehörigen aus einem sozialen Netzwerk kopiert und veröffentlicht. Über Unfallopfer muss im Hinblick auf den Schmerz der Hinterbliebenen besonders zurückhaltend berichtet werden. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung erkannte der Beschwerdeausschuss nicht. Es liegt ein Verstoß gegen Ziffer 8 und die Richtlinie 8.1, Satz 2 vor.

Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Richtlinie 8.1 (2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein.

Nicht-öffentliche Rügen erhielten BILD online und die DRESDNER MORGENPOST für ihre Berichterstattungen unter den Überschriften „Die bizarre Welt des Jonathan H.“ bzw. „Toter im Fluss identifiziert: War es ein Manga-Mord?“. Die Artikel beschäftigten sich mit dem Mord an einem 23-jährigen Mann, dessen zerstückelte Leiche aus einem Fluss gezogen worden war. Das Leben des Getöteten wurde detailliert beschrieben. Dabei wurden auch Spekulationen von Nachbarn über seine Intimsphäre veröffentlicht. Illustriert waren die Artikel zudem mit mehreren, privaten Fotos, die den Mann in Kostümen der Manga-Szene zeigten.

Der Presserat sah in den Beiträgen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach Ziffer 8 (siehe oben) des Pressekodex. Im konkreten Fall erkannte der Presserat kein öffentliches Interesse, das das Persönlichkeitsrecht des Opfers überlagert hätte.

Die DRESDNER MORGENPOST erhielt zudem eine öffentliche Rüge. Grund war ebenfalls ein Verstoß gegen Ziffer 8 und speziell die Richtlinie 8.5.

Richtlinie 8.5 – Selbsttötung

Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt.

Auf der Titelseite und im Innenteil hatte die Zeitung unter der Überschrift „Junge (17) warf sich vor Zug – tot“ über den Suizid eines Teenagers berichtet. Die Selbsttötung wurde ausführlich geschildert und es wurde über das Motiv spekuliert. Auch die Verletzungen des Jungen wurden detailliert beschrieben. Der Presserat sah durch diese Darstellungen die in Richtlinie 8.5 gebotenen Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötung verletzt.

Datenschutz

Die LÜNEPOST wurde vom Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz bereits zum zweiten Mal für die Veröffentlichung eines Fotos gerügt, das eine Szene aus dem Straßenleben der Stadt zeigt. Darauf ist eine Menschengruppe zu sehen. Das Gesicht einer der dort abgebildeten Personen wird von der Zeitung durch einen farbigen so genannten „Glückskreis“ hervorgehoben. Der Person wird ein Einkaufsgutschein von 25 Euro versprochen, wenn sie sich innerhalb von vier Wochen bei der Zeitung meldet. Mit dieser Praxis verstößt die Lünepost gegen das in Ziffer 8 des Pressekodex verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Beschwerdeausschuss hält es für ethisch nicht vertretbar, dass die betreffenden Personen ohne ihr Wissen in der Zeitung veröffentlicht werden. Durch die Einkreisung werden die Personen derart individualisiert, dass die Bilder nicht mehr den Charakter einer Übersichtsszene haben. Durch die Bildunterschrift wird außerdem der Aufenthaltsort der Person bekannt gegeben. Dies sind Angaben zum Privatleben der Abgebildeten. Ohne deren Einverständnis verletzen diese Angaben die Persönlichkeitsrechte und den redaktionellen Datenschutz. Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist daran nicht ersichtlich.

Illegaler Download

Das PC Magazin erhielt eine öffentliche Rüge für einen Beitrag unter der Überschrift „Quellen der Raubkopierer“. Angekündigt wurde der Artikel auf der Titelseite mit der Schlagzeile „Hier saugen Profi-Piraten“ und dem Hinweis „So haben Polizei und Abmahner keine Chance“. Der Artikel beschäftigte sich – unter Nennung von konkreten Websites – mit verschiedenen Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet. In der Berichterstattung und einer beigestellten Tabelle bewertete die Redaktion u. a. das Risiko für den User bei Nutzung des jeweiligen Download-Dienstes.

Der Presserat sah in der Veröffentlichung eine Verletzung des Ansehens der Presse. Es ist nicht mit der Ziffer 1 Pressekodex vereinbar, wenn eine Redaktion illegale Downloadmöglichkeiten beschreibt, durch deren Nutzung Urheberrechte verletzt werden. Die Zeitschrift war bereits 2006 in zwei Fällen für ähnlich gelagerte Veröffentlichungen gerügt worden. Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Diskriminierung

Das DEUTSCHE WAFFENJOURNAL erhält eine öffentliche Rüge für einen Kommentar in der Online-Ausgabe der Zeitschrift. Der Kommentar setzt sich u. a. mit den Motiven eines Vaters nicht deutscher Herkunft auseinander, der seine Tochter erschossen hat. In diesem Zusammenhang zitiert die Zeitschrift die aus Sicht des Presserats zynische und menschenverachtende Äußerung eines Dritten: „Wahrscheinlich eine kultursensible Erziehungsmaßnahme einer noch nicht ganz so gut integrierten Fachkraft, mit der wir halt leben müssen.“ Die Redaktion nimmt keine kritische Distanz zu diesem Zitat ein. Sie muss es sich daher zurechnen lassen. Der Ausschuss hält die Äußerung für einen gravierenden Verstoß gegen die Ziffer 12 des Pressekodex.

Ziffer 12 – Diskriminierungen

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Trennungsgrundsatz

Die BUNTE erhält eine öffentliche Rüge für diverse Berichte in verschiedenen Ausgaben, die alle gegen die Trennung von Werbung und Redaktion nach Ziffer 7 in Verbindung mit Richtlinie 7.2 (Schleichwerbung) des Pressekodex verstoßen. In allen Beiträgen wurden Produkte hervorgehoben, im Bild gezeigt und teilweise mit Preisangaben genannt. Dies geht über ein begründetes öffentliches Interesse hinaus, stellte der Ausschuss fest. Bei einem Beitrag über Trends auf Society-Partys wurde zum Beispiel eine Sektmarke besonders hervorgehoben. Der Ausschuss sah auch hier die Grenze zur Schleichwerbung überschritten. Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung des Trennungsgrundsatzes wurde der WESER-KURIER. Die Zeitung hatte unter dem Titel ‚Am Bürgerpark entsteht etwas Neues‘ über den Bau von Eigentumswohnungen in Bremen berichtet. Das Projekt wurde ausführlich und positiv beschrieben. Die Geschäftsführer der Baugesellschaft kamen lobend zu Wort. Am Ende des Textes erfolgte ein Hinweis auf den Vertriebspartner des Bauträgers mit einer Telefonnummer und einer Website.

Der Presserat sah hier die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex überschritten. Ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung in dieser detailliert-positiven Form in Verbindung mit der Nennung des Vertriebspartners war nicht erkennbar. Mit dem Beitrag wurden die kommerziellen Interessen des Anbieters gefördert.

Richtlinie 7.2 – Schleichwerbung

Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.

Statistik

Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 106 Beschwerden behandelt. Neben den sechs öffentlichen und drei nicht-öffentlichen Rügen gab es 15 Missbilligungen und 27 Hinweise. In 49 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In sechs Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet.

Ansprechpartner für die Presse: Edda Kremer und Arno Weyand, Tel. 030-367007-0

Sollten Sie keine Pressemitteilungen des Deutschen Presserats mehr erhalten wollen, reicht eine E-Mail mit dem Betreff „Abbestellung PM“ an uns.

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Presserat mit neuer Sprecherin Plenum wählt Ursula Ernst (DJV)

Berlin (ots) – Ursula Ernst (DJV), Redakteurin der Augsburger Allgemeinen, ist am Mittwoch, 14.03.2012, zur neuen Sprecherin des Deutschen Presserats gewählt worden. Sie löst damit turnusgemäß nach zwei Jahren Bernd Hilder (BDZV) ab. Als stellvertretenden Sprecher wählte das Plenum Tilmann Kruse (VDZ), Justitiar Gruner + Jahr AG & Co KG.

Neuer Vorsitzender des Trägervereins des Deutschen Presserats ist Dirk Platte, Justitiar des VDZ. Sein Stellvertreter ist Kajo Döhring, Hauptgeschäftsführer des DJV.

Auch für zwei Beschwerdeausschüsse wurden Vorsitzende gewählt:

– Manfred Protze(dju in ver.di)Vorsitzender Beschwerdeausschuss 1 – Tilmann Kruse VDZ) stellvertretender Vorsitzender Beschwerdeausschuss 1 – Peter Enno Tiarks (VDZ) Vorsitzender Beschwerdeausschuss 2 – Ursula Ernst (DJV) stellvertretende Vorsitzende Beschwerdeausschuss 2

Vorsitzende des Beschwerdeausschusses Redaktionsdatenschutz bleibt Katrin Saft (DJV), Georg Wallraf (VDZ) ist Stellvertreter.

Als neues Mitglied begrüßte der Presserat Ulrich Eymann, Geschäftsführer Verlag und Dru-ckerei Main-Echo, für den BDZV.

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Toter Gaddafi darf gezeigt werden – Platzierung und Größe der Darstellung jedoch ausschlaggebend Presserat hatte 49 Beschwerden zum Tod Gaddafis zu bewerten

Berlin (ots) – Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten am 6. und 7. Dezember 2011 in Berlin und sprachen insgesamt zwei Rügen aus.

Tod des Diktators Gaddafi

Insgesamt 49 Beschwerden lagen dem Presserat zur Berichterstattung über den gewaltsamen Tod Muammar Al-Gaddafis in Libyen vor. Der Presserat hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein getöteter Diktator in Fotos und Bewegtbildern gezeigt werden darf und wenn ja, in welcher Form. Grundsätzlich ist der Presserat der Auffassung, dass der Tod von Diktatoren auch in Bildern festgehalten werden darf. Eine Tabuisierung des Todes sollte es in den Medien nicht geben.

Selbstverständlich ist der Anblick eines getöteten Menschen kein Anblick, dem sich ein Leser oder Internet-User in der Regel gerne stellt. Dennoch gehört es zu den Aufgaben der Presse, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten. Die Darstellung des toten Gaddafis verstößt daher nicht per se gegen den Grundsatz der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Kodex. Auch die Ziffer 11 des Kodex, die eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Tod untersagt, ist nicht automatisch verletzt. So hat der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats auch insgesamt 14 Beschwerden aus diesen Gründen als unbegründet zurückgewiesen. Die Bilder sind Dokumente der Zeitgeschichte.

Dennoch ist bei der Darstellung darauf zu achten, in welcher Form die Bilder gezeigt werden. So haben zwei Boulevardzeitungen ein Foto des blutverschmierten Gesichts des toten Gaddafi, gezoomt und vergrößert, auf der Titelseite über dem Bruch veröffentlicht. Hierin erkannte der Ausschuss einen Verstoß gegen Aspekte des Jugendschutzes. In Ziffer 11 wird ausdrücklich gesagt: „Die Presse beachtet den Jugendschutz.“ Darüber hinaus regelt die Richtlinie 11.1 (unangemessene Darstellung) besonders die Platzierung von solchen Fotos. Hier heißt es:

„Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.“

In beiden Fällen sprach der Beschwerdeausschuss eine Missbilligung aus – bei insgesamt 35 Beschwerdeführern.

Rüge für Bericht über Pilawa

Die Zeitschrift „DAS NEUE“ erhielt eine öffentliche Rüge, da sie nach Auffassung des Presserats gegen das Wahrheitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex verstoßen hat. In dem auf der Titelseite der Ausgabe vom 17.09.2011 angekündigten Beitrag „Jörg Pilawa – Ein Ehe-Drama! Er lässt seine Frau im Stich“ spekulierte das Magazin über den Zustand der Ehe des Fernsehmoderators. Jörg Pilawa, der selbst als Beschwerdeführer auftrat, monierte daran, dass mit der Überschrift die Leser über sein Familienleben in die Irre geführt würden. Die Zeitschrift verteidigte sich damit, lediglich O-Töne von Pilawa aus der Sendung „Rette die Millionen“ zum Anlass einer kritischen Berichterstattung gemacht zu haben.

Der Presserat erkannte den Verstoß gegen den Grundsatz wahrheitsgemäßer Berichterstattung darin, dass die Zeitschrift DAS NEUE Vermutungen zum Zustand der Ehe durch die Wahl der Titelseitenüberschrift zur Tatsache stilisiert habe. Damit sei ohne belegbare Quellen eine persönliche Geschichte konstruiert worden, die Pilawa moralisch abwerte.

Trennungsgebot

Wegen Schleichwerbung gerügt wurde die AUTO-ZEITUNG. Im Gebrauchtwagen-Sonderheft 2012 hatte die Redaktion einen Beitrag über den Werterhalt von Autos durch regelmäßige Wartung veröffentlicht. Dabei wurde ohne jede kritische Betrachtung ausschließlich das Angebot der Werkstattkette A.T.U. vorgestellt. Mitbewerber wurden nicht genannt. Der Artikel enthielt Preisangaben sowie einen Hinweis auf die Website des Unternehmens. Beigestellt waren der Veröffentlichung zudem ein Interview mit dem Geschäftsführer der Firma sowie Fotos, auf denen deutlich das Logo A.T.U zu sehen war. Mit dieser Darstellung wurde die Grenze zwischen einer Berichterstattung von öffentlichem Interesse und Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex überschritten. Richtline 7.2 (Schleichwerbung) hält fest:

Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird.

Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.

Statistik

Insgesamt wurden in den zwei Beschwerdeausschüssen 158 Beschwerden behandelt, darunter drei Mehrfach-Beschwerden mit insgesamt 64 Beschwerdeführern. Neben den zwei öffentlichen Rügen gab es 16 Missbilligungen und 27 Hinweise. In 72 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In sechs Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. In einem Fall gab es mehrere Beschwerdeführer gegen eine Publikation, die Maßnahme wird hier jedoch nur einmal gezählt.

Ansprechpartner für die Presse: Arno Weyand und Ella Wassink, Tel. 030-367007-0

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Presserat fordert: Pressefreiheitsgesetz endlich verabschieden Jahrespressekonferenz in Berlin

Berlin (ots) – Der Sprecher des Presserats, Bernd Hilder, und Geschäftsführer, Lutz Tillmanns, informierten auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Presserats am 17. Oktober 2011 in Berlin u.a. über folgende Themen:

– Pressefreiheitsgesetz

– Beschwerdearbeit im Fokus: Zahlen und Trends 2010/2011

– Opferschutz

– 14. Europäisches Presseratstreffen in Moskau

Pressefreiheitsgesetz immer noch in weiter Ferne

Die parlamentarischen Beratungen an dem Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit scheinen inzwischen komplett ins Stocken geraten zu sein. Nachdem die Bundesregierung bereits im Oktober letzten Jahres (am 21.10.2010) den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht“ eingebracht hat, legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Monat später den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht“ vor. Der Deutsche Presserat begrüßte schon damals, dass beiden Entwürfen der gesetzgeberische Wille gemeinsam ist, im Interesse der Presse- und Rundfunkfreiheit die Schwellen für Eingriffe in den Quellen- und Informantenschutz höher zu legen. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem sog. Cicero-Urteil vom 27.02.2007 werden die Entwürfe aber in unterschiedlichem Grade gerecht. Der Regierungsentwurf zielt lediglich auf eine Entschärfung des § 353b des Strafgesetzbuches ab. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Journalisten von Staatsanwaltschaften allein deshalb der Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden können, weil sie ihnen zugespieltes Material veröffentlichen. Außerdem sollen Beschlagnahmen bei Medienangehörigen nur noch möglich sein, wenn gegen sie ein dringender Tatverdacht besteht.

Der Entwurf der Grünen-Fraktion geht deutlich darüber hinaus. Er will zusätzliche Lücken im Schutz gegenüber Ermittlungsmaßnahmen schließen. So soll nicht nur die Beihilfe, sondern auch die Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353b StGB für Journalisten straffrei bleiben. Desweitern sollen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen in Wohnungen und Arbeitsräumen bei Journalisten nur noch von einem Richter angeordnet und unter strikter Beachtung der Pressefreiheit begründet werden können. Zudem sollen Journalisten in Ermittlungsverfahren im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen den übrigen Berufsgeheimnisträgern wie Geistlichen, Rechtsanwälten und Abgeordneten gleichgestellt werden.

Gemeinsam mit den übrigen Presse- und Rundfunkverbänden hatte der Presserat deshalb im Januar dieses Jahres an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundes- tages eine ausführliche Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen abgegeben. Die Anhörung von Experten im Bundestag-Rechtsausschuss am 26.01.2011 hat dennoch gezeigt, dass die Notwendigkeit, die Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten im Straf- und Strafprozessrecht zu stärken, unterschiedlich bewertet wird. Presseratssprecher, Bernd Hilder, sagte dazu auf der Pressekonferenz: „Es ist dringend notwendig, dass das „Cicero-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts endlich umgesetzt wird!“ Wie wichtig ein solches Gesetz ist, zeigt auch der Vorschlag des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder. Dieser hatte nach der Datenpanne bei der Enthüllungsplattform Wikileaks schärfere Geheimhaltungsvorschriften für die Presse gefordert. Der Presserat hält solche Vorschläge für falsch und populistisch. Sie würden den kritischen Journalismus in Deutschland schwer belasten. Der Deutsche Presserat appelliert deshalb an alle Bundestagsfraktionen, die vorliegenden Gesetzentwürfe ernsthaft weiter zu beraten und im Sinne einer Stärkung der Pressefreiheit zu beschließen.

Zahlen und Trends zur Beschwerdearbeit

Das Jahr 2010 war für den Presserat in Bezug auf die Anzahl der Beschwerden ein Rekordjahr. Insgesamt 1.661 Menschen wandten sich mit ihren Beschwerden an den Presserat. Dabei gab es allein knapp 200 Beschwerden zum Titanic-Titelblatt vom April 2010 und über 240 Beschwerden zum Loveparade-Unglück im Juli 2010. Im laufenden Jahr 2011 gab es bislang keine Vielfach-Beschwerden. Die Zahl der Beschwerden wird 2011 daher im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich rückläufig sein. Zu den Vorfällen in Norwegen erreichten den Presserat insgesamt 16 Beschwerden. Hier wurden eine nicht-öffentliche Rüge, eine Missbilligung und zwei Hinweise ausgesprochen. Insgesamt sieben Beschwerden zum Massaker in Norwegen und zu dem Anschlag in Oslo wurden als unbegründet angesehen.

2011 wurden folgenden Maßnahmen von den drei Beschwerdeausschüssen des Presserats ausgesprochen: 34 öffentliche Rügen, sieben nicht-öffentliche Rügen, 74 Missbilligungen und 84 Hinweise. 23 Beschwerden waren begründet, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. 348 Beschwerden wurden als unbegründet abgelehnt.

Amokläufe und Unglücksfälle: Opferschutz hat Vorrang

Die Beschwerdeausschüsse des Presserats beschäftigten sich in den letzten Jahren mehrfach intensiv mit Berichterstattungen über Amokläufe (Norwegen, Winnenden) und Unglücksfälle (Loveparade, Flugzeugabstürze), bei denen viele Tote zu beklagen waren. Im Mittelpunkt der Beschwerden stand dabei häufig die Veröffentlichung von Fotos und Namen der Opfer. Viele Leser sahen darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Getöteten und eine Belastung für die Hinterbliebenen. In Ziffer 8 Richtlinie 8.1 Pressekodex ist festgehalten, dass bei der Berichterstattung über Unglücksfälle und Straftaten die Presse keine Informationen in Wort und Bild veröffentlicht, die eine Identifizierung von Opfern ermöglichen. Weiter heißt es, dass Opfer von Unglücksfällen und Straftaten Anspruch auf einen besonderen Schutz ihres Namens haben. Zuletzt entschied der Presserat im Hinblick auf zwei Veröffentlichungen über die Attentate in Norwegen, in denen eine Vielzahl von Opfern mit Bild und vollem Namen dargestellt wurde, dass eine solche Berichterstattung presseethisch nicht vertretbar ist. Bei dieser Bewertung wurde intensiv die Frage diskutiert, ob es nach einer derart außergewöhnlichen Tat gerechtfertigt sei, die Opfer zu zeigen. Viele Medien hatten die Fotos veröffentlicht, weil die Redaktionen den Opfern „ein Gesicht geben“ wollten, um den Lesern das Ausmaß dieses schrecklichen Verbrechens emotional begreifbarer zu machen.

Diese Intention kollidiert allerdings mit dem Persönlichkeitsrecht der Opfer. Nur weil Menschen zufällig Opfer eines schrecklichen Verbrechens oder eines Unglücks werden, rechtfertigt dies nicht automatisch eine identifizierende Berichterstattung über ihre Person. Bei der Abwägung in Bezug auf die Opfer von Norwegen gelangte der Presserat zu dem Ergebnis, dass das Persönlichkeitsrecht der Opfer ein mögliches Informationsinteresse der Leser überlagert. Die durch die Fotos entstehende Emotionalisierung ist lediglich eine erweiterte Information, die vom ethischen Standpunkt her zum sachlichen Verständnis des Amoklaufs so nicht erforderlich war. Bei dieser Entscheidung berücksichtigte der Beschwerdeausschuss auch das Ergebnis einer Diskussion aus der März-Sitzung des Plenums des Presserats. Darin setzte sich das Gremium intensiv mit den Argumenten einzelner Redaktionen für eine Veröffentlichung von Opfergalerien auseinander. Dabei gab es auch innerhalb des Presserats Stimmen, die dies in einem engen Rahmen für presseethisch vertretbar hielten. Allerdings sprach sich die deutliche Mehrheit der Mitglieder dafür aus, das Persönlichkeitsrecht der Opfer nicht zu lockern und auch künftig – analog zur bisherigen Spruchpraxis – den Opferschutz restriktiv zu handhaben.

13. Jahrestreffen Europäischer Presseräte

Vom 5. – 8. Oktober 2011 fand auf Einladung der Russischen Journalistenunion (Russian Union of Journalists – RUJ), des Russischen Rates für Pressebeschwerden (Russia’s Public Chamber for Press Complaints – PCPC) und der Russischen Verlegerunion (Guild of Periodical Press Publishers – GIPP) die 13. Jahrestagung der Europäischen Presseräte in Moskau statt. Die Presseräte treffen sich seit 1999 als loser Verbund unter dem Namen AIPCE (Alliance of Independent Press Councils of Europe) jährlich zu einem Erfahrungsaustausch über ihre Arbeit. Dabei geht es neben der praktischen Anwendung und Auslegung ethischer Grundregeln, die in den jeweiligen Pressekodices veröffentlicht sind, auch um die presserechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern. Insgesamt 26 Länder (davon 12 EU-Staaten) und Beobachter des Europarates nahmen an dem diesjährigen Treffen teil. Themen waren u. a. die Finanzierung und rechtliche Grundlagen der Presseräte. Diskutiert wurde auch über die Auswirkungen, die Twitter, soziale Netzwerke, Blogs und jede Art von „Bürgerjournalismus“ auf die Arbeit der Journalisten haben. Der Druck auf die Redaktionen, Schnelligkeit vor Genauigkeit zu stellen, nimmt überall zu. Die Presseräte waren sich jedoch einig, dass genaue Recherchen und die Überprüfung der Wahrhaftigkeit einer Meldung Vorrang haben muss.

Im Rahmen der Tagung wurde den AIPCE-Mitgliedern zudem der Film „Bitter taste of freedom“ von Marina Goldovskaya gezeigt, der eine Widmung an die vor fünf Jahren getötete russische Journalistin und Aktivistin Anna Politkowskaja ist. Der Dokumentarfilm kritisiert deutlich die politische Situation in Russland und wurde von der Gilde der Dokumentarfilmer für einen Oscar nominiert. Zudem gab es eine Gedenkzeremonie für Anna Politkowskaja: Zur Erinnerung an die bis heute nicht aufgeklärte Ermordung vor fünf Jahren legten die Mitglieder der Konferenz Blumen an der Grabstätte nieder.

Ansprechpartner für die Presse: Lutz Tillmanns und Ella Wassink, Tel. 030-367007-0

Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de

Einladung zur Jahrespressekonferenz des Deutschen Presserats

Berlin (ots) – Der Deutsche Presserat lädt zu seiner Jahrespressekonferenz am 17. Oktober 2011 in Berlin ein. Als Ansprechpartner stehen Ihnen der Sprecher des Presserats, Bernd Hilder, und Geschäftsführer Lutz Tillmanns zur Verfügung.

Inhaltlich wird es vor allem um das Kerngeschäft des Presserats, die Beschwerdearbeit, gehen. Ein besonderes Augenmerk soll hier auf die identifizierende Berichterstattung von Opfern gelegt werden, die immer wieder zu begründeten Beschwerden beim Presserat führt. Dies war 2011 erneut der Fall, nachdem ein Amokläufer in Norwegen viele Menschen erschossen hatte. Etliche Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichten daraufhin die Fotos dieser Opfer.

Politisch befindet sich der Entwurf des Pressefreiheitsgesetzes weiterhin in der parlamentarischen Beratung. Die Stärkung der Pressefreiheit bleibt ein dringendes Anliegen des Presserats und sämtlicher Medienverbände.

Wir würden uns freuen, Sie in den Räumen der Geschäftsstelle in Berlin-Charlottenburg begrüßen zu dürfen! Um Anmeldung wird gebeten.

Wann: Montag, 17.10.2011, 11 Uhr

Wo: Berlin, Geschäftsstelle des Deutschen Presserats, Fritschestr. 27/28, 2. Innenhof Aufgang A, 10585 Berlin. U-Bahn Stationen: Bismarckstraße (U2 und U7) oder Sophie-Charlotte Platz (U2). Bus: 107 (Kaiser-Friedrich-Straße)

Bitte beachten Sie, dass keine gesonderten Parkplätze zur Verfügung stehen.

Wir bitten um eine formlose Anmeldung per E-Mail an: info@presserat.de

Ansprechpartner für die Presse: Lutz Tillmanns, Tel. 030-367007-0

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Presserat verabschiedet Fried von Bismarck 20 Jahre ehrenamtliche Arbeit im Sinne der Pressefreiheit

Berlin (ots) – Der ehemalige Verlagsleiter des SPIEGEL und Geschäftsführer von SPIEGEL TV, Fried von Bismarck, scheidet nach 20 Jahren im Deutschen Presserat aus. Der Presserat dankt von Bismarck, der zwei Mal Sprecher des Deutschen Presserats, sowie jahrelanges Mitglied in den Beschwerdeausschüssen und mehrmals Vorsitzender des Trägervereins war, für seinen hohen ehrenamtlichen Einsatz. „Durch seine verlegerische Erfahrung, sein journalistisches Verständnis und seine Kenntnisse im Onlinebereich hat er dem Presserat in vielen Jahren zur Seite gestanden und zahlreiche Entwicklungen mit geprägt. Er wird den Gremien und Mitgliedern als meinungsstarker, gleichwohl vermittelnder, Kollege sehr fehlen“ ,sagte Karl-Josef Döhring, Vorsitzender des Trägervereins des Deutschen Presserats, bei der Verabschiedung am 14.09.2011 in Berlin.

Ihm folgt Katharina Borchert, Geschäftsführerin von SPIEGEL ONLINE, als neues Mitglied für den VDZ in den Presserat.

Ansprechpartnerin für die Presse: Ella Wassink, Deutscher Presserat, Tel. 030-367007-0

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Keine Opferfotos Amoklauf in Oslo: Presserat betont Persönlichkeitsrechte

Berlin (ots) – Der Deutsche Presserat tagte vom 13. bis 15.09.2011 in Berlin und sprach insgesamt vier Rügen aus.

Amoklauf in Oslo

Insgesamt 16 Beschwerden lagen dem Presserat zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Oslo sowie den Amoklauf auf Utoya vor. Mehrere Beschwerden waren bereits im Vorverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden. In anderen Fällen mussten die Ausschüsse entscheiden.

Der Presserat kritisierte zwei Veröffentlichungen, in denen eine Vielzahl von Opfern mit Bild und vollem Namen dargestellt wurde und sprach jeweils einen Hinweis aus. Das Gremium diskutierte bei der ethischen Bewertung intensiv die Frage, ob es nach einer derart außergewöhnlichen Tat gerechtfertigt ist, die Opfer zu zeigen. Viele Medien hatten die Fotos veröffentlicht, weil die Redaktionen den Opfern „ein Gesicht geben“ wollten, um den Lesern das Ausmaß dieses schrecklichen Verbrechens begreifbarer zu machen. Diese Intention stößt sich allerdings mit dem Persönlichkeitsrecht der Opfer. Nur weil Menschen zufällig Opfer eines schrecklichen Verbrechens werden, rechtfertigt dies nicht automatisch eine identifizierende Berichterstattung über ihre Person. Bei der Abwägung gelangte das Gremium zu dem Ergebnis, dass das Persönlichkeitsrecht der Opfer im konkreten Fall ein mögliches Informationsinteresse der Leser überlagert. Die durch die Fotos entstehende Emotionalisierung ist lediglich eine erweiterte Information, die vom ethischen Standpunkt her zum sachlichen Verständnis des Amoklaufs so nicht erforderlich war.

Eine nicht-öffentliche Rüge erhielten BILD und BILD-Online für die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem neben dem Attentäter selbst auch dessen Mutter so wie eine Freundin abgebildet waren. Nach Ziffer 8 sind die Persönlichkeitsrechte von nicht Beteiligten zu schützen. Die Richtlinie 8.1 erläutert im Absatz 3:

Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.

Kein Journalismus

Die Zeitschrift LEA erhielt eine öffentliche Rüge, weil sie einen frei erfundenen Text als journalistisch-redaktionellen Beitrag zu einem medizinischen Thema veröffentlicht hatte. Die Zeitschrift teilte dem Presserat aufgrund einer Leserbeschwerde zwar mit, dass man sich von der Autorin, einer freien Mitarbeiterin, getrennt habe. Die Redaktion unterließ es jedoch, die Leserschaft über die grobe Irreführung zu unterrichten. Veröffentlichungen dieser Art schädigen das Ansehen der Presse, urteilte der Presserat. Leserinnen und Leser haben einen Anspruch darauf, über erkannte redaktionelle Fehlleistungen unterrichtet zu werden.

Persönlichkeitsrechte von Opfern

Eine nicht-öffentliche Rüge sprach der Ausschuss gegen BILD aus. Die Boulevardzeitung hatte in der Regionalausgabe Berlin/Brandenburg das Foto eines jungen Mädchens veröffentlicht, das vor zwei Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen war. Das Foto erschien zu einem Beitrag über den damaligen Freund des Mädchens, der Anfang dieses Jahres ebenfalls bei einem tragischen Unglück zu Tode kam. Der Ausschuss erkannte in der Veröffentlichung des Bildes, das ohne Einverständnis der Hinterbliebenen erfolgte, einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte nach Ziffer 8, Richtlinie 8.1 des Pressekodex.

(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.

Trennungsgebot

Keinen Servicecharakter – sondern mangelnde journalistische Distanz und einen Verstoß gegen die in Ziffer 7 festgehaltene klare Trennung von Redaktion und Werbung – erkannte der Ausschuss im Fall des MÜNCHNER MERKUR. Die Zeitung hatte in ihrer Online-Ausgabe über die Wiedereröffnung einer bekannten Einkaufspassage berichtet und dabei detailliert die einzelnen Geschäfte, ihre Angebote und Preise genannt. Für den Ausschuss gingen diese Beschreibungen verbunden mit der werblichen Sprache („Gaumenfreuden“, „Wohlfühlessen“) über ein öffentliches Interesse hinaus. Damit wurde die Grenze zur Schleichwerbung nach Ziffer 7, Richtlinie 7.1 überschritten.

Richtlinie 7.1 – Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen. Im Übrigen gelten die werberechtlichen Regelungen.

Statistik

Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 84 Beschwerden behandelt. Neben den zwei öffentlichen und zwei nicht-öffentlichen Rügen gab es 16 Missbilligungen und 18 Hinweise. In 37 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In sieben Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. In einem Fall gab es mehrere Beschwerdeführer gegen eine Publikation, die Maßnahme wird hier jedoch nur einmal gezählt.

Ansprechpartner für die Presse: Edda Kremer und Ella Wassink, Tel. 030-367007-0

Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de

Recherche – ohne Grenzen? Neues Jahrbuch des Deutschen Presserats erschienen

Berlin (ots) – Recherchen und ihre Grenzen sind Schwerpunktthema des diesjährigen Jahrbuchs des Deutschen Presserats. Zwei Experten berichten aus ihrer Praxis und erläutern Hintergründe und Bedeutung von Informanten und Whistleblowern: Ines Pohl, Chefredakteurin der taz, sowie Professor Dr. Johannes Ludwig von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg.

Pohl erläutert die Grundregeln des Qualitätsjournalismus, die auch in Zeiten von Wikileaks, Bloggern und Bürgerjournalisten zu gelten haben. Ludwig zieht eine Zwischenbilanz zu den Veröffentlichungen von Wikileaks und erläutert die demokratische Leistungsfähigkeit von Leaking-Plattformen. Beide Experten machen deutlich, dass sich die tiefgreifenden ökonomischen, technologischen und berufspraktischen Entwicklungen im Journalismus nicht zurückdrehen lassen und dass der Umgang mit neuen Formen der Recherche immer aktuell diskutiert werden muss.

Das Jahrbuch enthält neben den Gastbeiträgen einen Rückblick auf das zweite Jahr Beschwerdepraxis für den Onlinebereich mit einer repräsentativen Auswahl von wichtigen Entscheidungen. Berichte über die Arbeit des Plenums und der Beschwerdeausschüsse sowie der Pressekodex, Angaben über die Mitglieder, Statistiken und eine Chronik sind ebenfalls enthalten.

Bestellung des Jahrbuchs bitte nur bei:

UVK Verlagsgesellschaft mbH

Postfach 10 20 51 D – 78420 Konstanz willkommen@uvk.de Tel. 07531-90530 Fax 07531-9053-98 Jahrbuch des Deutschen Presserats 2011 mit der Spruchpraxis des Jahres 2010 Schwerpunkt: »Recherche – ohne Grenzen?« 2011, 216 Seiten, broschiert, ISBN 978-3-86764-310-8 Einzeln: EUR 29,- / SFr 47,90 Fortsetzungspreis: EUR 23,- / SFr 41,-

Rezensionsexemplare bitte ebenfalls beim Verlag anfragen uvk@literaturtest.de.

Ansprechpartnerin für die Presse: Ella Wassink, Tel. 030-3670070

Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de

Spekulationen über Michael Ballack Zeitschrift wird für Persönlichkeitsrechtsverletzung gerügt

Berlin (ots) – Die Zeitschrift VIEL SPASS erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über den Fußball-Profi Michael Ballack. Die Redaktion hatte unter der Überschrift „Ehe-Drama“ spekuliert, ob Ballack ein geheimes Doppel-Leben mit einer anderen Frau führe. Berichtet wurde über seinen Auftritt für eine Hilfsorganisation. Anlass für spekulative Fragen und Feststellungen gab der Redaktion ein gemeinsames öffentliches Auftreten von Ballack mit einer als „unbekannte Begleiterin“ titulierten Repräsentantin dieser Organisation. Der Beschwerde-ausschuss war der Ansicht, dass die Redaktion die aufgestellten Behauptungen („Ehe-Drama“, „Doppel-Leben“) nicht belegen kann. Die nicht durch hinreichende Tatsachen gestützte, moralisch abwertende Berichterstattung ist dazu geeignet, die Persönlich-keitsrechte und die Ehre von Ballack, seiner Frau sowie der betroffenen Mitarbeiterin der Hilfsorganisation zu verletzen.

Persönlichkeitsrechte

Drei nicht-öffentliche Rügen erhielten BILD (Berlin) und BILD-Online für drei Berichte über Straftaten, die ungepixelte Fotos mutmaßlicher Täter enthielten. Das Gremium sah in keinem Fall ein überwiegendes öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung. In einem Fall hatte BILD-Online über die Vorwürfe gegen einen Mann berichtet, der seine Tochter und zwei seiner Stiefkinder missbraucht haben soll. Im zweiten Fall ging es bei BILD-Online um eine Berichterstattung über eine junge Frau, die ihre Mutter erschlagen haben soll. Im dritten Fall schilderten Bild (Berlin) und BILD-Online die Entführung einer Vierjährigen in Kleinmachnow. Das Gremium mahnte die Einhaltung von Ziffer 8 in Verbindung mit Richtlinie 8.1 an. Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen. Nur in Ausnahmefällen darf die Identität eines mutmaßlichen Täters in der Berichterstattung preisgegeben werden. Dabei ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Der Beschwerdeausschuss erkannte keine der in Richtlinie 8.1 genannten Ausnahmen.

Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen (1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (…)

(4) Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird.

Trennung von Werbung und Redaktion

Wegen Verletzung des in Ziffer 7 Pressekodex festgehaltenen Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung wurden die Zeitschrift PREMIUS sowie die RHEINISCHE POST und die BAYERISCHE STAATSZEITUNG gerügt.

PREMIUS hatte unter der Überschrift ‚Familienzeit mit viel Gefühl‘ einen Beitrag über die Robinson-Ferienclubs veröffentlicht. Der Artikel enthielt eine Vielzahl positiver Aussagen wie z. B. „Glücklich, wer sich auf die Verwöhnexperten von Robinson freuen darf“ oder auch „… immer fühlt sich der Gast so willkommen und umsorgt wie im Schoß einer großen Familie.“ Mit solchen Formulierungen aus der Sprache der Werbung wurde die Grenze zwischen einer Berichterstattung von öffentlichem Interesse und Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 deutlich überschritten.

Richtlinie 7.2 – Schleichwerbung

Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.

Ebenfalls Schleichwerbung erkannte der Ausschuss in einem Artikel unter dem Titel „Urlaub im Luxusbus“. Die RHEINISCHE POST hatte darin ohne erkennbaren aktuellen Anlass ausführlich und ausschließlich lobend über ein Busunternehmen berichtet. Am Ende des Beitrages wurden eine Telefonnummer und die Adresse einer Website veröffentlicht, unter der ein Reisekatalog des Anbieters bestellt werden kann. In derselben Ausgabe veröffentlichte die Zeitung eine Werbeanzeige des Busunternehmens sowie ein Verlags-Gewinnspiel, das sich auf die Anzeige bezog.

Gegen den Trennungsgrundsatz verstoßen hat auch die BAYERISCHE STAATSZEITUNG. In einem Beitrag unter der Überschrift „Maßgeschneiderte Lösung durch erfahrene Anwälte“ stellte ein Mitarbeiter einer Wirtschaftskanzlei seinen Arbeitgeber vor. Die Veröffentlichung enthielt neben den Kontaktdaten der Kanzlei auch eindeutig werbliche Aussagen wie „… erhalten unsere Mandanten exzellente Rechtsberatung und Service auf höchstem Niveau“, mit denen ebenfalls die Grenze zur Schleichwerbung überschritten wurde.

Irreführung

Die Zeitschrift „Von Frau zu Frau“ erhielt eine öffentliche Rüge für die Abbildung eines Fotos in der Rubrik „Tiersprechstunde“. Unter der Bezeichnung „Facharzt“ war ein namentlich genannter Arzt abgebildet. Ein Leser konnte glaubhaft darlegen, dass der Arzt nicht existiert und es sich bei dem Abgebildeten um ein Fotomodell handelt. Der Ausschuss erkennt eine wahrheitswidrige Berichterstattung, die die Ziffer 1 des Pressekodex verletzt.

Statistik

Insgesamt wurden in den zwei Beschwerdeausschüssen 90 Beschwerden behandelt. Neben den fünf öffentlichen und drei nicht-öffentlichen Rügen gab es 14 Missbilligungen und 27 Hinweise. In 35 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In fünf Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. In einem Fall gab es mehrere Beschwerdeführer gegen eine Publikation, die Maßnahme wird hier jedoch nur einmal gezählt.

Ansprechpartner für die Presse:

Edda Kremer und Arno Weyand, Tel. 030-367007-0

Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de

Datenschutz in Redaktionen Aktualisierter Leitfaden erschienen

Berlin (ots) – Der Leitfaden „Datenschutz in Redaktionen“ des Deutschen Presserats, der 2003 erstmalig heraus gegeben wurde, erscheint heute in einer überarbeiteten zweiten Auflage. Er kann auf der Homepage des Presserats herunter geladen oder in der Geschäftsstelle bestellt werden.

Der Leitfaden bietet auf 61 Seiten eine Hilfestellung für den Umgang mit persönlichen Daten im Redaktionsalltag. Neben grundsätzlichen Erläuterungen zu Datenschutz und Datensicherheit wurden die einschlägigen Regelungen des Pressekodex, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Rundfunkstaatsvertrags zusammengestellt und kommentiert. Antworten auf häufig gestellte Fragen, ein Glossar und ausführliche Textauszüge komplettieren die neue Broschüre.

„Der Leitfaden zeigt Journalisten und Verlegern wie sich die Freiheit der Presse und gleichzeitig die Belange des Datenschutzes sichern lassen“, so Katrin Saft, Vorsitzende des Beschwerdeausschusses zum Redaktionsdatenschutz.

Der Leitfaden „Datenschutz in Redaktionen“ ist zum Selbstkostenpreis von 3,50 EUR (inklusive Porto und Versand) in der Geschäftsstelle des Presserats erhältlich. Bestellungen bitte per E-Mail an: info@presserat.de.

Ansprechpartner für die Presse:

Janina Führ, Deutscher Presserat, Tel. 030-367007-0

Pressekontakt: Deutscher Presserat Telefon: 030-367 00 7-0 Fax: 030-367 00 7-20 E-Mail: info@presserat.de

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