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Rechnungsbegleichung ins nächste Jahr übertragen
Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten für Handwerker in Haus + Wohnung. Hierbei lassen sich bis zu 20% Steuerlast sparen. Dieses wurde eingeführt um die Schwarzarbeit einzudämmen. Für den Auftraggeber bedeutet es natürlich, dass ordentlich angemeldete Handwerksfirmen zum Zuge kommen. Im Umkehrschluss hat es für den Auftraggeber außerdem den Vorteil, neben einer ordnungsgemäßen Rechnung auch in den Genuss einer geregelten Garantie zu bekommen. Bei Aufträgen im Schwarzarbeiterbereich gab es folglich keinen Anspruch auf gesetzlich geregelte Garantie. Wie auch? Folglich gibt es dann aber möglicherweise den Trick, die Rechnungsbegleichung ins Folgejahr zu übertragen. Außerdem muss dann sicherlich die Rechnungslegung ebenfalls im Folgejahr erfolgen.
Bis zu 6.000 Euro
Absetzbar von den Handwerkerleistungen sind 20% von maximal 6.000 Euro. Dieses vermindert die Steuerlast um bis zu 1.200 Euro im Jahr.
Wenn der Betrag erreicht ist?
Wenn dann der Betrag am Jahresende erreicht ist sind keine weiteren Steuervergünstigungen möglich. Unter Umständen gibt es ja wie gesagt,die Möglichkeit, mit dem Handwerker die Rechnungsbegleichung auf das nächste Jahr zu vereinbaren. Zumindest was die Handwerkerrechnung betrifft. Weitere Steuersparmöglichkeiten sind uns hier nicht bekannt.
Sollten Sie das Geld dann für diese Rechnungsbegleichung oder andere Wünsche noch nicht zusammen haben, hier gibt es schnell und einfach Bargeld:
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Pflichtangabe nach §6a PAngV
Nettodarlehen von 1.000€ bis 120.000€. Sollzins von 3,78% bis 9,43% p.a. (bonitätsabhängig). Eff. Jahreszins von 3,85% bis 9.85% p.a. Laufzeiten von 12 bis 120 Monaten. Beispiel: Bei einem Nettodarlehen von 5.000€ und einer Laufzeit von 72 Mon. erhalten 2/3 unserer Kunden voraussichtlich einen eff. Zins p.a. von 7,85%. Gebundener Sollzinssatz 7,58% p.a.
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