Berlin (ots) – Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) begrüßt die zwölf Thesen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann und ruft zu einer konsequenten Diskussion über die Grundlagen von Kultur und Wissen im digitalen Kontext auf. Prof. Dieter Gorny rief heute in der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages dazu auf, die Diskussion über das Urheberrecht auf der Basis der Thesen des Kulturstaatsministers nicht nur reflexhaft zu führen. Neumann hatte darin am vergangenen Freitag ein klares Bekenntnis zum Schutz des geistigen Eigentums in der digitalen Welt abgegeben.
Wie in der physischen darf auch in der digitalen Welt der Wert individueller geistiger Leistungen nicht negiert werden. „Das Internet eröffnet viele großartige Möglichkeiten, ändert aber die Prinzipien der Entstehung geistigen Eigentums nicht komplett. Ein brillanter Song entsteht nicht durch „Schwarmintelligenz“, sondern durch harte Arbeit des Einzelnen und seiner Partner. In den meisten Fällen macht erst dieses Zusammenwirken den Genuss kreativer Werke überhaupt möglich. Es ist richtig und wichtig, dass die Kreativen für ihre Ideen und ihre Arbeit auch bezahlt werden. Nichts anderes kann für diejenigen gelten, die partnerschaftlich an der Entwicklung beteiligt sind“, sagte Vorstandsvorsitzender Prof. Dieter Gorny am Montag in Berlin.
„Wir unterstützen daher insbesondere die sehr grundsätzliche Betrachtung des Urheberrechts als Voraussetzung für die Entstehung individueller geistiger Leistungen und damit letztlich auch als Voraussetzung für die Entstehung von Kunst, Kultur und Wissen in einer modernen digitalen Gesellschaft“, so Gorny weiter. Das Urheberrecht formuliert weit über Kunst und Kultur hinaus die Spielregeln für den Umgang mit Wissen und schafft die richtigen Anreize, sich mit Zeit, Kreativität, Engagement, Konzentration und Verantwortung investiv am kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritt zu beteiligen. „Über diese Grundlagen müssen wir ausführlich miteinander reden, um die verzerrt geführte Debatte über Urheberrecht in digitalen Zeiten neu und vernünftig aufsetzen zu können.“
Der Bundesverband Musikindustrie begrüßt außerordentlich, dass sich der Kulturstaatsminister in einem so zentralen Bereich äußert und die Überlegungen und Vorschläge der Bundesjustizministerin zu einem Warnhinweissystem weiterentwickelt. Darüber hinaus teilt der Branchenverband die Forderung, Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein Warnhinweismodell über die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns zu informieren, denn in der Tat mag es in der digitalen Welt für einige noch schwer sein, sich zurechtzufinden. Das von Neumann präferierte Warnhinweismodell wird insofern zu einer Erhöhung der Medienkompetenz führen. Darüber hinaus kann dies sehr viel schneller als die gegenwärtigen Abmahnungen ausgestaltet werden, die den User oft erst lange nach der – vielleicht längst vergessenen – Tat erreichen. Über die Ausgestaltung von angemessenen aber auch ernstzunehmenden Sanktionen gegenüber solchen Rechtsverletzern, die nach der Warnung noch immer illegal downloaden, muss jedoch noch intensiv gesprochen werden.
Über den Bundesverband Musikindustrie e. V.:
Mit über 300 Labels und Unternehmen aus der Musikbranche repräsentiert der Bundesverband Musikindustrie rund 90 Prozent des deutschen Musikmarktes. Als Interessenvertretung kümmert er sich um die Durchsetzung der Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik. Durch Kommunikation prägt er das Bild der Branche nach innen und außen. Mit branchennahen Dienstleistungen wie Rechtsberatung oder PhonoNet unterstützt er die tägliche Arbeit seiner Mitglieder. Darüber hinaus leistet die Deutsche Phono-Akademie als Kulturinstitut der deutschen Musikindustrie einen wesentlichen Beitrag zur musikalischen Grundbildung in Deutschland. www.musikindustrie.de , www.echopop.de , www.echoklassik.de , www.echojazz.de , www.phononet.de , www.musicline.de , www.playfair.hmt-hannover.de
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