Berlin (ots) – Die deutsche Musikwirtschaft begrüßt die  Entschlossenheit der französischen Regierung, auch nach der  Entscheidung des Verfassungsgerichtes, an der Umsetzung des so  genannten Olivennes-Gesetzes zur Bekämpfung von Internetpiraterie,  festzuhalten. Das französische Verfassungsgericht hatte gestern Teile des Gesetzes für unwirksam erklärt, da für die im Gesetz vorgesehene  Abschaltung des Internetzuganges bei wiederholten  Urheberrechtsverletzungen eine Richterentscheidung notwendig sei.  Dieser war im Gesetz nicht vorgesehen. In einer umgehenden Reaktion  hatte die französische Regierung angekündigt, eine Ergänzung des  Gesetzes vorzulegen, die den Bedenken des Verfassungsgerichtes  Rechnung trage.
   „Das zentrale Element des Olivennes-Gesetzes, der Versand von  Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen und eine Sanktion bei  deren Nichtbeachtung, ist von der Entscheidung des  Verfassungsgerichtes nicht betroffen“, sagte Prof. Dieter Gorny,  Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie am  Donnerstag in Berlin. Umfragen in Frankreich und England hätten  gezeigt, dass 70 bis 80 Prozent der Betroffenen ihre illegalen  Downloads einstellen würden, wenn sie solche Warnhinweise erhielten.  Ob Sanktionen gegen Unbelehrbare unter einem Richtervorbehalt stünden oder nicht, sei aus Sicht der Rechteinhaber eine nachgeordnete Frage. „Uns geht es um das Grundprinzip `Warnen statt abmahnen´, dass wir  auch in Deutschland für einen effizienten Weg zur Bekämpfung des  massenhaften Diebstahls von Musik, Filmen, Höhrbüchern, Games oder  Software im Internet halten“, so Gorny weiter.
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