Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.

Ewiges Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen könnte endlich sein

Das „ewige“ Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen könnte doch endlich sein.

Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.

Zumindest wenn es nach Plänen der Bundesregierung geht. Die könnte den Widerrufsjoker aus dem Spiel ziehen. Der Widerruf eines Darlehensvertrags bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wäre dann voraussichtlich nur noch bis Juni 2016 möglich. „Bis dahin besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag zu widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt hat“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. „Verbraucher sollten allerdings handeln, ehe es zu spät ist.“

Grundsätzlich ist ein Widerruf bei Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, dann möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Schon geringfügige Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung können dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und für die betroffenen Verträge ein „ewiges“ Widerrufsrecht gilt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird das Darlehen dann rückabgewickelt und der Kreditnehmer kann zu den aktuell niedrigen Zinsen günstig umschulden. Bevor der Widerrufsjoker vor dem Aus stehen könnte, steht am 1. Dezember noch eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Thema Widerruf an. Verhandelt wird dann der Fall eines Anlegers, der sich an einen Fonds beteiligt und die Finanzierung z.T. über ein Darlehen geleistet hat. Später widerrief er das Darlehen wegen einer fehlerhaften Musterwiderrufsbelehrung und klagte auf Rückabwicklung des gesamten Geschäfts – also auch der Fondsbeteiligung. Obwohl die Widerrufsbelehrung unstrittig fehlerhaft ist, ist er in den ersten Instanzen gescheitert.

Nun soll der BGH das letzte Wort sprechen. Die Entscheidung des BGH kann auch Auswirkungen auf den Widerruf von Immobiliendarlehen haben. Bisher scheiterte die Klage, da der Anleger sich mit dem Widerruf treuwidrig verhalten habe. Ihm gehe es nur darum, sich von der Fondsbeteiligung zu trennen. Ähnlich argumentieren die Banken häufig, wenn es um den Widerruf von Immobiliendarlehen geht. Dann wolle der Kunde nur von den niedrigen Zinsen profitieren. Rechtsanwalt Kanz: „Der BGH wird also im Endeffekt über die Frage zu entscheiden haben, ob die Motivation für den Widerruf eine entscheidende Rolle spielen darf. Bleibt er bei seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, wird es aber nicht um die Begründung für den Widerruf gehen, sondern einzig und allein um die Zulässigkeit des Widerrufs. Und die ist in einem Großteil der Fälle gegeben.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
Rechtsanwalt Simon Kanz Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4 65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0 Telefax: (06 11) 4 50 23-17 Mobil: 01 72 – 6 16 61 03
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de www.caesar-preller.de

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 18 Jahren betreut die Kanzlei Cäsar-Preller Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei großen Wert auf den persönlichen Kontakt gelegt wird. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt. Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in den Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Volkswagen AG: CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadenersatzansprüche

CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche? wegen des Vorwurfes der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal

© CLLB Rechtsanwälte
© CLLB Rechtsanwälte

München – Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der VW-Aktionäre gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation. Auslöser dieses Vorgehens ist die von VW eingeräumte Manipulation von Abgaswerten von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests. Die US-Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz „Clean Air Act“.

Volkswagen drohen deshalb in den USA Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe.

Aus diesem Sachverhalt können sich erhebliche Schadensersatzforderungen für geschädigte Kapitalanleger ergeben. „Denn die Volkswagen AG hat es nach jetzigem Sachstand wohl unterlassen, über die kursrelevante Tatsache der Abgasmanipulation frühzeitig zu informieren. Diese Unterlassung könnte eine Marktmanipulation durch pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes darstellen“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich. „Aufgrund dieser möglichen Marktmanipulation ist zu befürchten, dass zahlreiche institutionelle und private Anleger erhebliche Vermögensverluste in Zusammenhang mit VW-Aktien erlitten haben, weil die Volkswagen AG es in Bezug auf die erfolgte Abgasmanipulation unterlassen hat, die Anleger rechtzeitig zu informieren, und somit unter Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten (§ 15 WpHG) die wahre Sachlage verheimlichte“, so Rechtsanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Offenlegung der Abgasmanipulationen führte am gestrigen Montag, den 21.09.2015 dazu, dass die VW – Aktie zum Handelsende rund 18,6 % verlor! Es besteht die Vermutung, dass die zwischen dem Beginn der möglichen Marktmanipulation und deren Eingeständnis durch den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Herrn Martin Winterkorn, nicht veröffentlichten Kapitalmarktinformationen zu einer Schädigung der Anleger geführt haben, sofern die Aktionäre nach Beginn der Marktmanipulation gezeichnet haben und zum jetzigen Zeitpunkt noch im Besitz dieser Aktien sind oder sie ab dem 20.09.2015 veräußert haben. Vorwürfe gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfes der Marktmanipulation werden hierbei nicht das erste Mal erhoben. Auch Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG werden nicht zum ersten Mal geltend gemacht. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war federführend bei der „Milliarden-Klage“ im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Volkswagen AG durch die Porsche SE und kann sich daher Synergieeffekte bei der Ermittlung und Bewertung der nun erneut erhobenen Vorwürfe der Marktmanipulation zu Nutze machen.

Rechtsanwalt Franz Braun, der dieses Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreute, erklärt hierzu: „Die bei diesem umfangreichen Verfahren im Laufe der Jahre ermittelten Informationen sind für uns nun natürlich jetzt sehr hilfreich“. Die Rechtsanwälte Franz Braun und Christian Luber raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Kontaktdaten:
Rechtsanwälte Franz Braun und Christian Luber (LL.M., M.A.),
CLLB Rechtsanwälte,
Liebigstr. 21,
80538 München,
Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90;
Mail: luber@cllb.de Web: www.cllb.de

CLLB über sich:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik.

©©aDie Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke „CLLB“ stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Seite

Soforthilfe bei Geldsorgen

Finanzprobleme.info - Die Soforthilfe bei Geldsorgen
Finanzprobleme.info – Die Soforthilfe bei Geldsorgen

Mit dem Schwerpunkt Soforthilfe bei Geldsorgen und Schulden befasst sich auch das Onlineportal Finanzprobleme.info

Gebündelte Infos & Kontakte rund um die leidigen Thema Schulden, Geldsorgen, Finanzsorgen und Vermeidung finden sich in diesem Online-Angebot für den hilfesuchenden Verbraucher.

>> Weiter zum Onlineportal finanzprobleme.info >>